Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz

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Schild 1905 – 1911 Luzern Schild 1911 – 1927 Schaffhausen Schild 1927 - 1932 Bern Schild 1933 - heute Obwalden

Als die Autos noch ohne Kontrollschilder umherfuhren

1868 konstruierte in der Schweiz Albert Schmid, Zürich, seinen ersten Dampfwagen und mit seinem dritten, selbst gebauten Fahrzeug fuhr er 1878 in einer Woche nach Paris. Und auch schon in den 1880er Jahren fuhr Ernest Cuénod aus Vevey (1857 – 1915) mit seinem gekauften Motorfahrzeug am Genfersee umher. Er war Autohändler und Auto-Importeur, zudem erster Vizepräsident des am 6.12.1898 in Genf gegründeten Automobil-Clubs der Schweiz (ACS). - Um 1890 dürften es in der ganzen Schweiz wohl noch nicht mehr als ein paar Dutzend Motorfahrzeug-Besitzer gegeben haben. Diese Autos zirkulierten vermutlich alle noch ohne Kontrollschilder!

Um 1899 war in der Schweiz der Groß-Raum Genf/Genfersee das Zentrum der Fahrzeug-Entwicklung und der -Motorisierung. Wohl beeinflusst vom nahen Frankreich, das bezüglich der Fahrzeugmotorisierung in Europa eine Pionierleistung vollbrachte.
1900 zählte man in Genf 102 Automobile, in Bern lediglich 9 und in Zürich und Basel gab es wohl auch nicht mehr Fahrzeuge als in Bern! Und 1914 waren von den total 5411 Autos/Lastwagen in der Schweiz 25% in Genf und von den 5504 Motorrädern gar 50% im Stadt-Kanton immatrikuliert. Zürich hatte damals 1540 Motorfahrzeuge.
Die Vorläufer der Schweizer Auto-Kontrollschilder

Die
Frage, wo und wann das erste Motorfahrzeug-Kontroll-Schild in der
Schweiz einem Fahrzeug-Halter abgegeben wurde, ist leider nicht zu beantworten.
Der Wunsch, einen Automobilisten identifizieren zu können, war wohl aber
schon immer da, und zwar aus verschiedensten Gründen. Zu vermuten ist, dass
deshalb knapp vor 1900 vorerst in einzelnen Kantonen
Velo-Nummern-Schilder oder ähnliche Nummern-Tafeln zur Kennzeichnung der Autos
abgegeben wurden. Fahrrad-Schilder gab es nämlich schon längere Zeit..
Am
14.2.1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt mittels Verordnung vor,
jedes Fahrrad sei mit einem Nummern-Schild zu versehen. Das Schild müsse vorne
am Lenker montiert werden. Und mit Regierungsratsbeschluss vom
11.5.1898 wurde angeordnet, dass die Bestimmungen der
Verordnung vom 14.2.1894
auch auf "Motorfahrräder
und sonstige Motorfuhrwerke" Anwendung finde. Daraus
kann geschlossen werden, dass die "Velo-Schilder" auch an Motorfahrzeugen
anzubringen waren !
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1892
gab der Kanton Luzern erstmals Fahrrad-Schilder ab, und 1901
hielt er erstmals in einer Verordnung fest, dass für
Motorwagen eine polizeiliche Bewilligung zu lösen sei und dass mit die
ser eine
Nummertafel abgegeben werde, die am Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle
anzubringen sei. Ob das Veloschilder oder separate Motorfahrzeug-Schilder waren,
ebenfalls das Aussehen, war nicht geregelt.
Am 6.2.1902 schrieb auch der Kanton Zürich in seiner Verordnung betreffend den
Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen auf öffentlichen Strassen, Wegen und
Plätzen eine solche Nummern-Tafe
l für jedes Velo und jeden Motorwagen vor. Und in der
Verordnung vom 16.2.1903 verfügte er, dass an den Motorwagen
je zwei Schilder (vorne und hinten) mit
einer Ordnungsnummer und dem Kantons-Wappen anzubringen sei.
Ob
die hier abgebildeten Motorfahrzeug-Kontrollschilder
Vorläufer der in der Schweiz ab 1905 ausgegebenen Konkordats-Schilder waren,
ist unbekannt. Sie hatten ein längliches Format und einen schwarzen Grund, links
in weiß ein Schweizerkreuz (nicht mit Wappen), daneben in dicker, großer und
weißer Schrift die individuelle Nummer. Das Schild war also ohne Kantons- und
Schweizer–Wappen versehen. - Zu vermuten ist, dass diese
Schilder wohl keine Militärfahrzeug-Kontrollschilder
waren, denn auf verschiedenen Bildern von Motorfahrzeugen mit solchen
Schildern waren nur Zivilpersonen als Lenker und als Beifahrer teilweise sogar Kinder
abgebildet.
Im Kanton Uri, wo vor dem
Beitritt zum Schweizerischen Automobil-Konkordat bis 1914 die Fahrzeug noch alle
ohne Kontroll-Schilder zirkulierten, fuhr nach
Konkordats-Beitritt ein Lastwagen
(um 1920) mit einem solchen wappenlosen Schild (+
2607) umher. Es wäre somit denkbar, dass die vorderen Schilder von den
Konkordats-Kantonen teilweise mit oder ohne Wappen ausgegeben wurden. Darauf hin
deutet auch der Umstand, dass die Nummer des erwähnten Urner-Schildes (+ 2607)
aus der dem Kanton Uri gemäß Konkordatsbeschluss von 1905 zugeteilten
Nummern-Serien (2601 – 2700) stammt!
Die ersten kantonale Konkordants-Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz von 1905 - 1911


Am 13.7.1904 wurde das Schweizerische Automobil-Konkordat gegründet. Die meisten Kantone traten diesem Konkordat sofort bei, der Rest etwas später. Das Konkordat regelte allgemeine Bestimmungen über Ausrüstung der Motorfahrzeuge und Velos sowie den Fahrzeugverkehr generell. Es hielt auch fest, dass Motorfahrzeuge zwei Kontrollschilder, vorne und hinten, anzubringen hätten und dass auf diesen Schildern das Kantonswappen des ausgebenden Kantons sowie eine individuelle Registerzahl aufgeprägt sein müsse (also kein Schweizerkreuz). Grundfarbe und Dimension des Schildes waren nicht geregelt. Sofern hinten kein Schild angebracht werden könne, mussten diese vorne je auf einer Seite befestigt werden. Dimensionen und Anordnung der Zahlen und des Kantonswappens waren nicht geregelt.
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An der Konferenz der Konkordats-Kantonen vom 6. Februar 1905 beschloss man dann, jedem Kanton eine Schilder-Nummernserie zuzuteilen und die Schilder hätten auch das Schweizerwappen gegen die linke Schildseite aufgeprägt zu haben (nebst dem Kantonswappen rechts). Mann beschloss die schwarze Grundfarbe des Schildes und eine einheitlich Grösse der vorgeschriebenen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder. Die Zahlen und das Schweizerwappen mussten erhaben gepresst sein. Das Kantonswappen sei nicht erhaben zu prägen; später taten diese aber dennoch einige Kantone gleichwohl, insbesondere diejenigen, die einfache Wappen hatten. Das hintere Schild war etwa grösser (in der Länge und der Höhe) als das vordere Schild.
Das hintere
Motorrad-Schild
war zur
Unterscheidung der beiden Schilder-Kategorien (Auto / Motorrad)
kleiner als
dasjenige für Motorw
agen, hatte oben nach innen geschwungene Ränder,
und war eher hoch als länglich. Zudem waren Schweizer- und Kantons-Wappen oben
zueinander geneigt. Das vordere Motorrad-Schild war
in der Dimension und Darstellung identisch mit dem vorderen Auto-Schild. Ganz
vereinzelte Motorrad-Schilder waren teilweise etwas geschwungen.
Autos und Motorräder hatten im Rahmen der den Kantonen vom Konkordat zugeteilten Nummernserie pro Kanton je eine eigene aber identische Nummern-Serie. Also z.B. der Kanton Luzern für die Autos LU 2201 - LU 2600 und auch für die Motorräder LU 2201 - LU 2600.
Jedem Kanton wurde nur eine relativ kleine Kontrollschild-Nummer-Serie zur Ausgabe zugeteilt. Dem Kanton Zürich die Zahlen 1 - 1000, Bern 1001 - 2200, Luzern 2201 - 2600, Uri 2601 - 2700, Schwyz 2701 - 2900, Obwalden 2901 - 3000, Nidwalden 3001 - 3100, Glarus 3101 - 3300, Zug 3301 - 3400, Freiburg 3401 - 3800, Solothurn 3801 - 4100, Basel-Stadt 4101 - 4600, Basel-Land 4601 - 4800, Schaffhausen 4801 - 5000, Appenzell-Innerrhoden 5001 - 5200, Appenzell-Ausserrhoden 5201 - 5300, St. Gallen 5301 - 5800, Graubünden 5801 - 6000, Aargau 6001 - 6400, Thurgau 6401 - 6700, Tessin 6701 - 7100, Waadt 7101 - 8000, Wallis 8001 - 8400, Neuenburg 8401 - 8800 und Genf 8801 - 9999.
Straßenverkehrs-Ämter in der heutigen Form gab es damals noch nicht. Deshalb überreichte 1904 im Kanton Bern jeweils Regierungs-Rat Morgenthaler höchst persönlich in seinem Büro (nach Griff in die untere Pultschublade!) jedem neuen Fahrzeughalter die Kontrollschilder. Und Autoverkäufer Popp in Zürich entnahm jeweils ein neues Paar Schilder aus seinem Schrank und montierte dieses jedem Neuhalter beim Autokauf ans Auto. So geschehen mit Hans Lavater, berühmter Dirigent, Komponist und späterer Direktor der Musikakademie in Zürich. Er bekam bei seinem Erstwagenkauf (einen PW der Marke Stoewer der Gebr. Stoewer, Stettin) gleich die Nummer ZH143B von Popp mitgeliefert.
Die Schilder mussten aus Eisenblech (ausnahmsweise Aluminium)
sein. Eine Ausnahme
machte
der Kanton Zug, er liess für einige Zeit seine Schilder durch das Emaillierwerk
Zug in Email herstellen. Das vordere Schild mass 38cm x 10 cm, das hintere
Schild 45cm x 13cm.
Die kantonalen Fahrzeug-Kontrollschilder von 1911 - 1932

Im Jahre 1911, als die allen Kantonen
zugeteilte Nummern-Schilder-Serie
teilweise
aufgebraucht war,
entschloss man sich, auf den Kontrollschildern hinter der
letzten Nummer-Zahl einen grossen Buchstaben, beginnend mit A,
anzubringen. Es gab aber auch einige Kantone, die schufen ein hinteres
rechteckiges Schild und brachten den erwähnten Buchstaben zwischen Schweizer-
und Kantons-Wappen an.
Die Kontrollschilder massen vorne 10 x 38 cm, hinten 13 x 45 cm. Zürich
wollte etwas grössere Zahlen und Buchstaben auf dem Schild, fertigten deshalb
das hinter wie das vorder Schild im Ausmann13 x 48 cm an.
Auch bei den
Motorrädern wurde sowohl bei den
hinteren
wie auch bei den vorderen Kontrollschildern rechts von der individuellen
Kontroll-Nummer ein Buchstaben angebracht.
Gemäss Art. 24 des Konkordats vom 7.4.1914 können Versuchswagen der Automobilfabriken und -Garagen an Stelle der ordentlichen Schilder solche erhalten, die mit einem besonderen Zeichen versehen sind. - Diese besonderen Schilder mit entsprechender besonderer Fahrbewilligung haben nur für das Gebiet des ausstellenden Kantons und ausschliesslich für Versuchsfahrten Gültigkeit. -- Nähere Angaben über dieses Schild finden sich leider nirgends !
Spezielles Motorrad-Schild
In den zwanziger und dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts trugen Motorräder, die einen zugelassenen Sozius-Sitz aufwiesen und die notwendigen Steuern dazu bezahlt hatten, vorne ob dem Schutzblech ein kleineres, längliches Metall-Schild mit der Aufschrift " 2.Sitz ". Dies diente der Polizei zur sofortigen visuellen Kontrolle, ob ein Motorrad mit oder ohne Sozius-Sitz gefahren werden darf.
Weisse Fahrzeug-Kontrollschilder ab 1922
Ab 1922 wurden im Kanton Zürich anstelle der
schwarzen
Schilder für
Motorräder
erstmals
weisse Kontrollschilder mit
schwarzen Buchstaben und Zahlen abgegeben, da
die schwarzen Schilder nämlich bald einmal unansehnlich und nachts schlecht
lesbar waren. Die anderen Kantone folgten nach und nach.
Und 1923 gaben die beiden Halb-Kantone
Basel-Stadt
und
Basel-Land die ersten
weissen Auto-Kontrollschilder (aber ohne Buchstaben
neben der Zahl) ab. Anno 1925 folgte auch der Kanton Zürich, er gab ab dem
Kontrollschild ZH 101K weisse Kontroll-Schilder mit schwarzen Buchstaben und
Zahlen ab. Die übrigen Kantone folgten nach und nach.
Eigentümlicherweise wurden in Luzern bei den Motorrädern ab 1923 nur noch Schilder ab der Nummer LU 2201B zugeteilt, die Nummern LU 2201 - LU 2600 und LU 2201A - LU 2600A eingezogen. Hingegen liess man es bei den Autos bei der Nummerierung ab LU 2201. Trotzdem blieb somit bei den Autos und Motorrädern die Doppel-Nummerierung; Ende 1932 war man bei den Autos bei LU 1465S und bei den Motorrädern bei LU 2329M angelangt.
Bern
gab 1927 Neuhaltern noch schwarze Schilder mit dem Buchstaben L und
anschliessend
solche
mit den Buchstaben N und P ab. Im gleichen
Jahr erhielten in Bern aber bisherige Halter bei einem Fahrzeugwechsel oder
sonstiger Mutation jeweils ein neues Schild mit weissem Grund,
aber mit ihrer alten Nummerierung/Buchstabierung. 1930
gab es dann auch in Bern generell nur noch weisse Schilder mit schwarzen Nummern;
1931 wurden Schilder mit den Buchstaben M und E, 1932 mit R und T (und S für
Autohändler) ausgegeben. Luzern hatte
damals ebenfalls weisse Grundfarbe auf ihren Schildern und bis 1932 die
Buchstaben A – P sowie S für Motorwagen und R für Anhänger ausgegeben,
Zürich war in diesem Jahr beim Buchstaben Z angelangt.
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.Motorfahrzeug-Kontroll-Schild des Kantons Genf. Es ist bereits mit den schwarzen Zahlen/Buchstaben und weisser Grund-Farben bemalt, wie sie üblicherweise erst ab 1933 auf den neuen, eidgenössisch geregelten Motorfahrzeug-Kontrollschildern verwendet wurden.
Bis
1932 bl
ieben
vermutlich die Kantone Waadt und Tessin bei den Schildern
mit
schwarzem Grund und der weisen Schrift
- Einerseits gab es also
verschiedenfarbige
Schilder,
zudem war das den Kantonen zugeteilte Nummern-Segment teilweise aufgebraucht.
Ein verwirrendes, uneinheitliches Schilder-System das an seine Grenzen stiess
und das neu zu organisieren war!
Im selben Jahre entschlossen sich die Kantone, das absolut unbefriedigende Motorfahrzeug-Kontrollschilder-System (inkl. Nummerierung) grundlegend neu zu organisieren, insbesondere weil wegen der immer mehr zunehmenden Motorisierung das Nummer-Schilder-System (relativ kleine Nummer-Blocks pro Kanton) nicht mehr ausbaufähig war. Das seit 1904 bestehende Konkordat der Kantone wurde dazu aufgelöst und ein zeitgemässes, gesamtschweizerisch gültiges Gesetz über den Strassenverkehr geschaffen.
Eidgenössische Motorfahrzeug-Kontrollschilder
Schon
die eidgenössischen Pferde-Postwagen hatten seinerzeit als Vorläufer der
Kontrollschilder auf dem Fahrzeug ein Schild mit einer Register-Nummer

<Kontrollschild der eidgenössischen
Post-Verwaltung Kontrollschild der eidgenössischen
Telefon-Verwaltung>



<Kontrollschild der eidgen. Telegraphen-Verwaltung Kontrollschild des eidgenössische Postauto-Betriebes>



<Motorradschild für
Express- und Telegraphen-Zustellung ab 1920 Motorrad-Kontrollschild der
Post 1920 - 1933>
Fälschungen
?
Motorfahrzeug-Kontroll-Schild
des Kantons Basel-Stadt. Es handelt sich hier um eine
Schilder-Fälschung aus der Zeit. Unüblich ist
der Buchstaben nach der Zahl in gelb anstatt wie normal in weiss. Auch die
Zahlen sind nicht in weiss sondern in Metallic-Farbe. Und das Schweizerkreuz ist
eingestanzt statt wie damals üblich erhoben dargestellt. Zudem sind die
Horizontal-Schenkel des Kreuzes kürzer als die Vertikalschenkel, was heraldisch
falsch ist; alle Schenkel des Schweizer-Kreuzes müssen offiziell gleich
lang sein. Schlussendlich ist das Schild aus Aluminium und seinerzeit gab es nur
Motorfahrzeug-Kontrollschilder aus Eisenblech ! Das letzte Indiz für die
Fälschung ist die Schrift die Zahlen; die aufgeprägten Zahlen 1 und 4
entsprechen
stilistisch überhaupt nicht den Zahlen 1 und 4 auf den Konkordats-Schildern (1904 - 1932).
Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder
des Kantons Luzern. Eine fast perfekte Fälschung, insbesondere von der Farbe und
vom Schildmaterial her. Es ist aber sofort auf Grund der aufgeprägten Nummern
erkennbar, dass die Schilder unecht sind. Luzern hatte nämlich 1904 vom
Konkordat die Nummer-Serie LU 2201- LU 2600 zugeteilt bekommen, Neuenburg die
Zahlen NE 8401 - NE 8800 und Bern BE 1001 - BE 2200. Das Schild rechts war an
einem Oldtimer-Auto befestigt, vermutlich gab es Auskunft über das Baujahr des
Wagens.
Die heute gültigen Fahrzeug-Kontrollschilder der Schweiz (seit 1933)

Am 25.11.1932 trat an Stelle des Automobil-Konkordats endlich das neue Motorfahrzeug-Gesetz (MFG) in Kraft, nachdem man zuvor jahrelang auf politischer Ebene darüber diskutiert hatte.
1933 führte man die heute immer noch gültigen Kontrollschilder und für jeden Kanton eine eigene individuelle Schilder-Nummerierung ein. Seither müssen Motorfahrzeuge mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus Alu-Blech versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser,. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein Schild, das einem vorderen Schild entspricht).
Anfangs
1933 gab Glarus als einer der ersten Kanton die neuen Schilder heraus, Zürich
ab März 1933, die andern Kantone folgten nach und nach. Bern tat dies 1934.
Jeder Kanton kann seither seine Schilder ab der Zahl 1, höchstens bis zur Zahl
999 999, abgeben. Es bleibt ihm frei, Zahlen-Serien für spezielle Halter, z.B.
Gemeinden, öffentliche Dienste, usw. zuzuteilen.
Das
hintere Kontroll-Schild war rechteckig und die Nummern-Zahlen
und Buchstaben dick sowie Schweizer- und Kantons-Wappen relativ
groß, das Kontroll-Schild mass 31cm x 24 cm.. In den Jahren 1957, 1959 und 1962
verkleinerte man Wappen, Zahlen und Buchstaben geringfügig. Ca 1965 wurden die
Ziffern 3, 5, 8 und 9 stilistisch etwas abgeändert.
Bern gab als einziger Kanton von
ca. BE 10 000 bis BE 16 000 die Nummern im Aluminium-Druckguss (ca. 3cm dick)
anstelle von Alu-Blech heraus.
Am
2.11.1972 veränderte sich das hochformatige hintere Schild nochmals
(aber
anfänglich, d.h. bis in die 80er Jahre, ohne die Zollschilder) in das
derzeitig gültige Format von 30cm x 16 cm. Anfänglich waren die 6-stellige Zahlen
auf dem Kontrollschild in einer Sechser-Gruppe, nun werden sie seit längerem in zwei
Dreier-Gruppen angeordnet..
Seit März 1959
werden auf Wunsch nun auch hintere Fahrzeug-Schilde
im
länglichen Format abgegeben. Beim langformatigen hinteren Schild sind auf einer
Linie Schweizer-Wappen, Kantons-Abkürzung, Punkt, individuelle Nummer und
Kantons-Wappen enthalten. Anfänglich war das Schild-Format 44 cm x 11 cm,
Um 1959
wurden erstmals in
Kanton Zürich Kontrollschilder mit einer 6-stelligen Zahlen
ausgegeben.
Die Schilder trugen einen Punkt zwischen den beiden Dreier-Gruppen.
Später bei der Verkleinerung
der Zahlen verzichtete man
auf
den Punk zwischen den Zahlen
.Und
noch einige Zeit später bildete man bei den 6-stelligen Zahlen, zwecks besserer
Lesbarkeit, einen kleinen Zwischenraum zwischen den 3-er-Gruppen.
Seit
1987 sind die Langformat-Schilder, bedingt
durch die 6-stelligen Zahlen, nun 50 cm x 11 cm gross.
Seit 1987 gibt es nun auch reflektierende Fahrzeug-Schilder, die man bei Bedarf bestellen und gebrauchen kann.
Im Moment geben z.B. die Kantone Bern, Luzern, Graubünden, weniger die Kantone Nidwalden und Obwalden, Wunsch-Kontrollschilder-Nummern mit sechsstelliger Zahl heraus. Bei Luzern ist die Nummer LU 999 999 schon längere Zeit ausgegeben worden.
Anhänger-Schilder-Nummern sowie solche von Arbeitsfahrzeugen werden jeweils spontan (in einer Serie) aus den normalen Fahrzeugschilder-Serien herausgenommen. Im Moment läuft in Luzern die normale Serie LU 214 000. Wenn die Nummer 215 999 erreicht ist, werden ab LU 216 000 eine Nummern-Serie den Arbeitsfahrzeugen und ab LU 217 000 eine weitere Nummern-Serie den Anhänger zugewiesen.
Die Kantone Genf, (seit 1968) sowie Freiburg und Wallis geben Schilder nur aus der laufenden Serie neu heraus. Zurückgegebene Schilder werden nicht neu verwendet, Deshalb ist Genf mit rund 250 000 Autos bereits bei GE 635 000 !
Auf dem Fahrzeug-Schild sind die
Buchstaben, Zahlen und Punkte (in schwarzer Farbe)
immer
erhoben geprägt. Und auf dem ebenfalls leicht erhöhten Schweizerwappen ist das
Kreuz eingestanzt. Das Kreuz war früher teilweise aber auch erhöht angebracht.
Das Kantons-Wappen haben einige
Kantone auf dem Fahrzeug-Schild
erhoben
aufgestanzt ,![]()
andere Kantone
mit etwas komplizierteren Wappen haben ihr Wappenbild auf die etwas vom Schild
erhobene Wappenfläche aufgeklebt.
Das
vordere Kontroll-Schild ist
im Lang-Format (ohne
Schweizer- und Kantonswappen) und wurde seit 1933 mehrmals
in Format und Schrift verkleinert;
es
mass anfänglich 38 cm x 11 cm und nun seit 1972 einheitlich 30 cm x 8
cm gross.
die Kontrollschilder-Farben weisen auf Fahrzeugverwendungs-Arten hin
Ab 1933 gab es für sämtliche Motorfahrzeug-Arten nur Kontrollschilder mit einer weisser Grundfarbe. Seit dem 18.7.1961 weist die Schilder-Grund-Farbe nun auf die Benützungsart des Fahrzeuges hin. Alle diese verschiedenfarbigen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder bestehen aus Alu. Sie habe jeweils pro Schilder-Farbe eine eigene Nummerierung, und zwar immer beginnend mit der Zahl 1.
Die Schilder mit weißem Grund und schwarzer Schrift sind für
Personenwagen, Lastwagen, Anhänger, Cars, gewerbliche Traktoren, Motorräder, dreirädrige Motorfahrzeuge
und Motor-Einachser.
Schilder mit hellblauem Grund und schwarzer Schrift
sind für Arbeitsfahrzeuge (die zur
Verrichtung von Arbeiten sind und keine Sachen transportieren, ebenfalls für
Fahrzeuge der Feuerwehr und öffentlicher Dienste sowie Arbeitsmaschinen in der Forstwirtschaft
sowie im Hoch- und Tiefbau).
Schilder mit hellbraunem Grund
und schwarzer Schrift sind für
Ausnahmefahrzeuge, die den Vorschriften über
Masse und Gewichten nicht entsprechen und für Fahrten einer Sonderbewilligung bedürfen.
(Kranwagen, Raupenfahrzeuge,
usw.).
Schilder mit hellgrünem
Grund und schwarzer Schrift (hier gibt es nur je ein Schild pro
Fahrzeug) sind für landwirtschaftliche und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge,
die nicht zur Verrichtung von gewerblichen Fahrten verwendet werden.
und eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h aufweisen.
Schilder mit
einem gelbem Grund und schwarzer Schrift
haben Kleinmotorräder und Leicht-Motorfahrzeuge
(auch hier nur ein Schild pro Fahrzeug, und zwar hinten).
Schlussendlich
gibt es kleine
gelbe Schilder mit jährlich neuer Vignette
(Kanton Wallis hat keine Vignetten aber aufgestanzte Jahrzahl)
für
Motorfahrräder (ebenfalls nur ein Schild).
Besonderes zu Kontrollschildern
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Bis 1932 hatte das Graubündner Kantons-Wappen (und somit auch die
Fahrzeugschilder)
die Zeichen des
oberen bzw. grauen Bundes, des
Gotteshausbundes und des Zehngerichtebundes (grau/weiss/blau). Nach Genehmigung
durch den Bundesrat im März
1933 wechselte Graubünden das
Kantons-Wappen und führte zugleich das neue Fahrzeug-Schilderformat
in der noch heute gültige Form ein.
Bis gegen Ende 2007 wurde auf den Kontrollschildern des Kant6ons Graubünden vorne auf dem Schild eine Prüfziffer eingestanzt. Diese diente nur dem internen Gebrauch. Nun wird diese Ziffer für neue Schilder weggelassen.
Erst
1979 wurde der Kanton Jura (JU) aus Teilen des Kantons Bern
geschaffen. Deshalb gibt es für diesen Kanton erst ab dem Jahre 1979 die
einschlägigen Motorfahrzeug-Schilder. Alle übrigen Kantone und Halb-Kantone
bestanden schon seit 1848 und machten daher die
Motorfahrzeug-Schilderentwicklung gemeinsam mit.
Spezial-Schilder des Motorfahrzeug-Gewerbes
Von 1933
- 1976 wurden so genannte
Versuchs-Schilder für
Motorwagen und Motorräder abgegeben. Sie durften nur vom
Motorfahrzeuggewerbe für Fahrten zum Ausprobieren von Fahrzeugen und zu
Schleppfahrten verwendet werden. Diese hatten das normale Schilder-Format und
weissen Grund. Hingegen waren die Buchstaben, Punkt und Ziffern in rot.
Diese Schilder durften nur mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis gefahren werden.
Sie galten bis zu der im Jahre 1976 in Kraft gesetzten
Verkehrs-Zulassungs-Verordnung (VZV). - Luzern gab kaum solche Versuchs-Schilder
heraus, da diese doch massive Einschränkungen gegenüber den Händlerschildern
aufwiesen !
Seit
1933 gibt es auch
Händler-Schilder
für das Motorfahrzeuggewerbe. Sie berechtigten den Inhaber dieses
Schildes, seine Angestellten und Arbeiter zu allen unentgeltlichen Fahrten.
Sie hatten bis 1977 dasselbe Aussehen wie die normalen Kontroll-Schilder für
Motorwagen oder Motorräder. Die Kantone wiesen teils den Händlerschildern (so
genannte Garagenummern) separate Nummern-Serien zu. Das Fahren mit einem
Händlerschild bedarf eines Kollektiv-Fahrzeugausweises.
Seit 1977 (bis heute) haben nun die Händler-Schilder den Buchstaben U (= Unternehmer) rechts neben der Zahl (bei allen sechs Händler-Schilder-Arten). Händlerschilder-Nummern werden im Rahmen der normalen Schildernummerierung für Motorwagen bzw. Motorräder zugeteilt. Dabei ist es möglich, dieselbe Kontrollschild-Nummer zwei mal auszugeben, einmal mit und einmal ohne U. Dies macht z.B. der Kanton Luzern. Er teilte dem Verkehrshaus der Schweiz sowohl die Auto-Nummer LU 1 als auch LU 1U zu. Er gab einem Fahrzeughalter also für dieselbe Fahrzeugkategorie zweimal dieselbe Nummer..
Händlerschilder für Motorwagen (weiss gross)
dürfen an alle mehrspurige Motorfahrzeuge, die keine Motorräder sind,
verwendet werden. Wird mit dem Motorwagen ein Anhänger mitgeführt, kann das
hintere Händler-Schild des Zugfahrzeuges als Schild des Anhängers verwendet
werden.
Händlerschilder für Motorräder (weiss klein) dürfen an alle
Motorfahrzeuge, ausser Motorwagen, verwendet werden.
Händlerschilder für Kleinmotorräder (gelb) dürfen auch für die
Leichtmotorfahrzeuge und die Motorfahrräder verwendet werden.
Händlerschilder für Arbeitsmotorfahrzeuge (blau) dürfen auch an
alle Ausnahmefahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugkategorie verwendet werden.
Händlerschilder für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (grün)
dürfen auch an landw. Anhängern und Anhängerzügen verwendet werden.
Händlerschilder für Anhänger (weiss gross)
sind insbesondere für Firmen gedacht, welche Anhänger bauen und
reparieren.
weitere spezielle Kontrollschilder
So genannte Tagesschilder entsprechen den normalen Fahrzeug-Schildern für Motorwagen ( Personenwagen, Lastwagen) sowie Anhängern, Motorrädern und Traktoren. Im Kanton Luzern haben sie alle die Nummern LU 9999xx. Diese Schilder müssen selbstverständlich nach Ablauf der Benützungs-Frist (24, 48, 72 oder 96 Stunden) dem Strassenverkehrs-Amt zurückgegeben werden
Wechselschilder gibt es für sämtliche Fahrzeugkategorien und Schilder-Typen (inkl. für Mofa) und zwar jeweils für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie. Voraussetzung ist, dass die beiden Fahrzeuge unter dem Namen desselben Fahrzeughalters eingelöst werden. Wechselschilder bestehen aus einem oder zwei Schilder, je nach Fahrzeug-Kategorie. Sie haben keine speziellen Nummerierungen. Bei Arbeitsmotorwagen und Anhängern sowie bei Veteranenfahrzeugen (Oldtimer) ist es möglich, bis zu 12 Fahrzeuge desselben Halters auf das gleiche Wechselschild einzulösen.
ehemalige Mietfahrzeug-Kontrollschilder
In den Jahren
1977 – 2000
hatten Mietwagen als Sonderheit
Kontroll-Schilder mit dem Buchstaben V (=Vermietung) rechts neben der
Zahl. Seit 2001 haben Mietwagen, wie schon vor 1977, wieder ganz normale
kantonale Fahrzeug-Schilder.
Es fällt auf, dass in der
ganzen Schweiz auf den Strassen viele Autos mit AI-Kontroll-Schildern
(Kanton
Appenzell-Innerrhoden hat 15 000 Einwohner) umherfahren. Dies also, obwohl in
Appenzell-Innerrhoden nur relativ wenige Fahrzeughalter wohnen. Das kommt davon,
weil das Strassenverkehrsamt Appenzell-Innerrhoden für Mietfahrzeuge sehr
günstige Verkehrsgebühren erhebt, weshalb die meisten grossen
Autovermietungs-Firmen der Schweiz ihre Fahrzeuge in diesem Kanton
immatrikulieren lassen !
Befristete und Zoll-Kontrollschilder
Seit 1960 gibt es auch
befristete Schilder und Zoll-Schilder (ausgenommen für
Landwirtschafts-Schilder, Motorfahrrad-Schilder und seinerzeit
Velo-Schilder). Sie hatten anfänglich als Sonderheit auf dem normalen
Fahrzeugschild noch einen roten horizontalen oder vertikalen Balken über das
ganze Schild und darauf eingestanzt das gültige zweistellige Ablaufjahr in
weiss. Später war dann ein kleinerer roter Balken rechts neben der individuellen
Nummer und auf diesem vertieft die weiße Jahreszahl (Ablaufjahr der Befristung)
eingestanzt, zuerst ohne Kontrollmarke. Später dann mit einer quadratischen
aufgeklebten Kontrollmarke, welche die Zahl des Verfallmonates trug. Ab 1992 ist
auf dem roten Balken nur noch ein länglicher Kleber, auf dem ganz klein vielmals
das zweistelligen Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar
aufgedruckt ist. - Es gab Ausnahmen, da wurde der dicke rote Streifen seitlich
rechts über die ganze Schildhöhe hochgezogen.
Die Nummerierungen der Zollschilder und der befristeten Schilder werden von den einzelnen Kantonen nicht gleich behandelt. Es gibt Kantone mit willkürlichen Nummernserien, die oft mit den Nummernserien der "normalen" Schilder identisch sind. Bei einzelnen Kantonen wird jeweils nach einem neuen Kalender-Jahr wieder mit der Schild-Nummer 1 begonnen.
Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die aber aus irgend einem Grunde nur vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der individuellen Nummer einen dicken roten Balken mit der Ablaufmonat der Befristung. Die Nummerierung der befristeten Schilder beginnt jedes Jahr neu mit der Zahl 1. Die Ausmasse der Schilder sind analog derjenigen der unbefristeten Schilder

Zollschilder sind für nicht verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in der Schweiz stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben zusätzlich noch rechts neben dem roten Balken ein Z in schwarz aufgedruckt.. Zoll-Schilder haben ihre eigene Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1. Ihr Ausmass ist analog der normalen Schilder

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Spezielle Nummern-Serien
Es handelt sich hier um zwei Fahrzeug-Gruppen, die in der Schweiz immatrikuliert aber nicht verzollt sind, trotzdem aber normale und unbefristete kantonale Kontrollschilder haben.

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Im
Zollfreigebiet Samnaun gibt es
einen Spezialfall für den Kanton Graubünden: Nur für die Einwohner der
politischen Gemeinde Samnaun (Unterengadin) sind für alle Motorfahrzeug-Kategorien
die Kontrollschilder der Nummern-Serie GR 90 001 - GR 94 999 reserviert. Samnaun ist nämlich
Zollfreigebiet und die dort gekauften Motorfahrzeuge muss weder in der Schweiz noch im
grenznahen Österreich verzollt werden. Die spezielle Schilder-Nummerierung weist den Zoll auf den
Umstand hin, dass das Fahrzeug nicht verzollt ist. Wird ein solches Auto später ausserhalb Samnaun (aber in der
Schweiz) weiter verkauft, muss es vom neuen Halter verzollt werden. - Im
Gegensatz zur übrigen Schweiz erhalten somit die Samnauner für ihre unverzollten
Fahrzeuge kein befristet4es Zoll-Nummernschild mit rotem Balken und dem
Buchstaben "Z" sondern ein ganz normales Kantonsschild (aber mit einer
speziellen Nummern-Serie).
Aus unerklärlichen Gründen reservierte man plötzlich (aus Versehen ?) nur noch GR 91 000 - GR 91 999 zusätzlich zu den ausgegebenen Kontrollschilder-Serie (GR 90 000 - GR 90 999) für Samnaun. Aus der Schilder-Serie GR 92 000 - GR 94 999 wurde von Winter 2006 bis Herbst 2007 auch den übrigen Fahrzeug-Haltern des Kantons Nummern zugewiesen.. Ob es hier irgendwann zu einer Bereinigung kommt ?
Motor-Fahrzeuge des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf, die
in der Schweiz nicht verzollt sind und für das IKRK ausschliesslich im Ausland in
Einsatz stehen, haben Motorfahrzeug-Kontrollschilder der Nummern-Serie GE 901 000 -
GE 949 999. - IKRK-Fahrzeuge am Hauptsitz des IKRK in Genf haben Diplomatenschilder,
nämlich CD mit dem Code 026.
Fälschungen ?
Wie überall im Leben wurde auch
bei den
Motorfahrzeug-Kontrollschildern versucht, diese zu fälschen. Hier ein "augenfälliges" Zürcher-Kontrollschild
(ausländische Sammler-Fälschung !) und eine befristete Berner Auto-Kontrollschildnummer
(vermutlich wurde eine normale spanische Fahrzeug-Nummer abgeändert). Zudem ein
"amputiertes", befristetes Zollschild. Das BL-Kontrollslchild war an
einem Oldtimer-Auto, Zahlen und Wappen nicht geprägt. Schweizerwappen nicht der
Norm entsprechend und die Buchstaben BL zu gross.
Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder
Ab
15.3.1932 bekamen Personen, die im Genuss der
diplomatischen Vorrechte standen, gemäss
Art. 25, Abs. 3 der Verordnung zum Motorfahrzeug-Gesetz (MFG), für ihr Fahrzeug
zusammen mit den ordentlichen Kontrollschildern des Standortkantons ein ovales
Schild mit den Buchstaben "CD" bzw. "CC".
Erst seit
dem Bundesratsbeschluss vom 22.1.1969 wurden besondere Kontrollschilder
für
Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen oder konsularischen Vorrechten oder
Immunitäten abgegeben. Das Format dieser Diplomaten-Schilder sowie Grösse
und Form der Buchstaben und Zahlen entsprachen den gewöhnlichen kantonalen
Kontrollschildern.
Seit
1994
werden die heute gültigen Schilder abgegeben. Sie sind
etwas kleiner als die seit 1969 abgegebenen Kontroll-Schilder. Das hintere
Kontroll-Schild misst entweder 30 x 16 cm (Hochformat) oder 50 x 11 cm
(Langformat). Das vordere Kontroll-Schild ist 50 x 11 cm. - Fahrzeuge von Personen mit
diplomatischen Vorrechten mussten nie den technischen Vorschriften der Schweiz
entsprechen. Sie haben aber den geltenden internationalen Konventionen
(1926/1949/1968) zu entsprechen. Gemäss den technischen Anforderungen des
Anhangs 5 des internationalen Übereinkommens vom 8.11.1968 über den
Strassenverkehr ist keine einheitliche Schilder-Halterung vorgeschrieben.
Insbesondere an US-Fahrzeugen kann teilweise ein Schild in Langformat nicht
befestigt werden. Deshalb werden seit 1994 auf Verlangen bei solchen
Fahrzeugen vorne und hinten je ein hochformatiges Schild im
Ausmass 30 x 16 cm abgegeben. - Der Kanton Basel-Stadt gibt
deshalb vordere Diplomaten-Schilder ab, die in der Grösse zwischen dem alten vorderen
Schild und dem neuen vorderen Schild liegen. Zudem sind sie nicht reflektierend
und farblich wie das alten alufarbenen Material früherer Schilder.
Normalerweise sind die Diplomaten-Motorfahrzeug-Kontrollschilder analog der übrigen Schweizer Kontrollschilder hergestellt. Also erhaben geprägte Zahlen und Buchstaben auf einem Alu-Schild mit weisser Grundfarbe. Gegen Ende 1970 bis Ende 1990 wurden durch ein Firma im Kanton Aargau jedoch Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder aus Aluminium hergestellt, deren Zahlen und Buchstaben nicht geprägt sondern anodisch-eloxiert waren. Das Schild hatte eine silbergraue Grundfarbe.
Die ersten
Zahlen auf den Diplomaten-Schildern rechts von der Kantons-Abkürzung sind
eine
Ordnungsnummer innerhalb der Mission oder Organisation, wobei die
Ziffer von 1 – 5 dem Chef für Dienst- oder Privat-Wagen zugeteilt wird.
Die Zahl
nach dem Punkt ist der Code für die internationale Organisation oder das
Herkunftsland der diplomatischen Mission. In
jedem einzelnen Fall weist das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) dem zuständigen
Strassenverkehrsamt die individuellen Nummern (Ländercode)
für die Herstellung der Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder
zu. Somit ist die Schildernummerierung Staatssache und nur die Herstellung und
Ausgabe der Diplomaten-Schilder Sache der Strassenverkehrsämter.
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf grünem Grund links
neben der
Kantonsbezeichnung sind für Dienstwagen diplomatischer Missionen
und für diplomatische Mitglieder dieser Missionen in Bern.
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben AT auf grünem
Grund links neben der
Kantonsbezeichnung gelten für
Fahrzeuge von Verwaltungs- und technischem Personal
diplomatischer Missionen in Bern. Hier beginnt die individuelle
Ordnungsnummer immer mit der Zahl 51
Die Diplomaten-Schilder mit den
Buchstaben CC auf grünem Grund links neben
der
Kantonsbezeichnung sind für Dienstwagen der von
einem Berufsbeamten geleiteten konsularischen Posten und für
Motorfahrzeuge von Berufsbeamten der konsularischen Mission.
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf blauem
Grund links neben
der Kantonsbezeichnung sind für die Dienstwagen der ständigen, internationalen Organisationen
mit Sitz in der Schweiz sowie für die Privatwagen der leitenden und hohen
Beamten.
legal: ein Auto und zwei verschiedene Kontrollschilder
Gemäss Weisung des
eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departement vom
14.2.1991 erweist es sich zum Schutz der in der Schweiz
akkreditierten Diplomaten in Anbetracht der internationa
len Lage
als
notwendig, für bestimmte Diplomatenfahrzeuge die
wechselweise Benützung von Diplomatenschildern und ordentlichen (kantonalen)
Schildern zu bewilligen.
Auf Wunsch des Halters eines Diplomatenfahrzeuges mit Diplomatenschild
werden daher zusätzlich ordentliche kantonale Kontrollschildes aus laufender
Serie abgegeben wenn des Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten eine erhöhte Gefährdung des Gesuchstellers bescheinigt
(Weisung EJPD vom 14.2.1991). Somit können gefährdete Diplomaten ihr
Diplomaten-Fahrzeug je nach Wunsch mit Diplomaten- oder Kantons-Schild fahren,
Entweder sind beide Schilder im Fahrzeugausweis eingetragen oder es gibt pro
Schild einen Fahrzeugausweis.
Die
Honorar-Consule, denen der Bundesrat das Exequatur erteilt
hat (Voraussetzung
entweder Schweizer Bürger oder ausländischer
Bürger im Besitze einer bestimmten Schweizer Aufenthalts-Bewilligung) haben
für ihre Fahrzeuge normale Schweizer Fahrzeug-Schilder ihres Wohnort-Kantons. Sie dürfen aber ein ovales
CC-Schild als Kleber auf dem Auto tragen (Grösse analog CH-Zeichen)
und der Fahrzeugausweis für diese Fahrzeuge hat den Vermerk "CC-Zeichen
bewilligt"..
Fahrzeug-Kontrollschilder in den Enklaven der Schweiz
Und hier noch eine Sonderheit bezüglich der beiden bewohnten staats-politischen Enklaven in der Schweiz.

Im Kanton Tessin, am Lago di Lugano, gibt es eine italienische
Enklave auf Schweizer Boden.
Es handelt sich um das Gebiet von Campione d`Italia.
Der Ort ist 1,7 km2 gross und hat
3000 Einwohner. Die Fahrzeuge der dort wohnhaften
Personen sind mit
normalen
Schweizer Kontrollschildern aus dem Kanton
Tessin (TI) versehen.

Anders
verhält es sich beim Ort
Büsingen,
der als
deutsche Enklave (7,6 km2 mit 1500 Einwohnern) auf dem Gebiet des Schweizer Kantons Schaffhausen liegt
und zum Schweizer Zollgebiet gehört. Dort
müssen deren Einwohner für ihre Fahrzeuge deutsche Kontrollschilder (mit der
Kennzeichnung BÜS) lösen. Dabei haben die in der Schweiz verzollten Fahrzeuge
ein A im Kontrollschild. Die in der Schweiz unverzollten Fahrzeuge, die längstens 2
Jahre in Büsingen zirkulieren dürfen, haben auf dem Kontrollschilder ein Z links neben
der Zahl.
Armeefahrzeug-Kontrollschilder
Armee



Anfänglich hatte die Armee keine eigene Motorfahrzeuge. Der ACS (Automobil-Club der Schweiz) gründete deshalb 1907 aus freiwilligen Mitgliedern ein Corps und kleidete die Leute ein. Es waren alles dienstpflichtige Autohalter mit ihren Privat-Fahrzeugen. Mit diesen Corps-Mitgliedern wurde dann das so genannte Freiwilligen-Corps gebildet, welches hohe Offiziere während des Militärdienstes umher chauffieren musste. Die Autos trugen die kantonalen Motorfahrzeugnummern mit einem Schild vorne am Kühler, das auf das Freiwilligen-Corps hinwies.


Ab 7.4.1914: bestimmte Art. 25 des Motorfahrzeug-Konkordats, "Militärwagen führen während des Militärdienstes an Stelle des kantonalen Kontrollschildes ein eidgenössisches Wappenschild". Dieses Wappenschild trugen meistens requirierte Fahrzeuge während des des ersten Weltkrieges. Das Schild war auf dem Kühler aufgetragen.

Seit 1925 hat die Armee eigene Nummern-Schilder. Diese tragen oben links das Schweizerwappen und daneben den roten Buchstaben M (= Militär) sowie eine individuelle Nummer. Die Nummerierung beginnt grundsätzlich mit der Zahl 1, dabei werden aber den verschiedenen Fahrzeugarten und -Typen besondere Nummern-Segmente zugeteilt.
Die
hinteren
Militärfahrzeug-Schilder waren von 1925 bis 1960 gross und nicht
ganz
rechteckig. Nebst dem Schweizerwappen ein M in roter Farbe und darunter weisse
Zahlen.
1961 - 1972 waren die Schilder gross
und rechteckig und massen vorne 24 cm
x 15 cm
und hinten 36 cm x 22,5 cm. Das M war nun in weiss dargestellt.
Ab 1973 sind sie die
rechteckigen Schilder etwas kleiner
Es
gibt seit einigen Jahren auch längliche hintere Schilder, welche
Schweizer-Wappen, Buchstaben M, einen Punkt und die individuelle Nummer auf
einer Linie haben; z.B für Personenwagen. .
Die
vorderen
Militärfahrzeug-Schilder waren 1925 - 1960 identisch in der Form wie
die hinteren Schilder, aber etwas kleiner.
In den Jahren
1961 - 1972 waren die vorderen Schilder dann länglich und
ohne das
Schweizer Wappen.
Seit 1973
haben nun
die Militär-Motorfahrzeug-Schilder das heutige noch gültige
Format.
Wenn aus technischen Gründen an ein Militärfahrzeug kein Schild angebracht werden kann, darf es aufgemalt oder aufgeklebt werden, insbesondere bei den Panzern.

Die Anhänger-Schilder trugen ab
1968 - 1999 keine Wappen, das M und die Zahlen
waren in weiss.
Seit 2000 haben die
Anhängerschilder nun ein Schweizer-Wappen wie
die
normalen hinteren Militärfahrzeug-Schilder.

Es gibt noch Schilder für
Motorräder der Armee,
ein
altes Schild
(150 x
100 mm) und das
heutige Schild /ab 1973).

Im Verkehr stehende Dienst-Militärmotorfahrtzeuge sind mit folgenden militärischen Kontrollschildern ausgerüstet:
Motorräder M+ 3 000 - M+ 3 874:sowie M+ 90 000 - M+ 95 999
Jeeps und Landrover M+ 96 000 - M+ 99 999
Die Militär-Kontrollschilder gelten gemäss Verordnung VFBF vom 23.2.2005 für Fahrzeuge des Militärs, des Grenzwachtkorps, der Zolluntersuchungsbehörden und der Armasuisse und werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee im VBS (eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) abgegeben

Als
Miliz-Armee hat das Militär keine den Truppen und Verbänden fest zugewiesenen
Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden von Fall zu Fall,
no
rmalerweise von den Armee-Motorfahrzeug-Parks, den Truppen für die Dauer des
Dienstes/Kurses zugeteilt. Damit aber trotzdem erkennbar ist, welche Truppe bzw.
Einheit im Moment das Fahrzeug benützt, werden spezielle Truppenkennzeichnungs-Tafeln
vorne und hinten am Militär-Fahrzeug befestigt, die zuvor immer wieder neu
beschriftet werden müssen. Für militärische Kurse gilt der Buchstaben
oben links für einen grossen Verband (Division/Brigade), der Buchstaben
oben rechts für einen unterstellten Verband (Regiment/Abteilung). Unten
links ist der Buchstaben für das unterstellte Bataillon (Einheit) und die
Zahl unten rechts bezeichnet eine Kompanie, eine Batterie oder einen Zug.
Die Truppenkennzeichnungs-Tafel für die Truppen in militärischen Schulen
ist prinzipiell gleich, nur haben die einzelnen Ziffern/Buchstaben teilweise
einen anderen Sinn..
Schilder für requirierte Fahrzeuge während des 2. Weltkrieges


Während des zweiten Welt-Krieges
(ab 1939) wurden von der
Armee für den dienstlichen Gebrauch zivile Fahrzeuge eingezogen, so genannte
Requirierungs-Fahrzeuge. Es waren Personenwagen, Lastwagen und
sogar Traktoren. Diese Fahrzeuge erhielten während ihres militärischen Einsatzes
eine spezielle Kontrollschild-Nummer anstelle der üblichen
kantonalen Kontrollschilder. Im Gegensatz zu den eigentlichen Militärfahrzeugen,
die auf den Nummer-Schildern den Buchstaben M hatten, besassen die
Requirierungs-Fahrzeuge auf ihren Nummer-Schildern ein A (=Armee).


Weil die von der Armee requirierten Fahrzeuge während des zweiten Weltkrieges (1939 - 1945) weder offizielle Militär-Kontrollschilder noch die üblichen kantonalen Motorfahrzeug-Schilder trugen sondern speziellen Kontrollschilder hatten, auf denen kein Schweizerwappen angebracht war, erhielten diese Fahrzeuge ein gut sichtbares, hervorstechendes Länderkennzeichen, damit jedermann zweifelsfrei die Nationalität des Fahrzeuges und dessen Lenker sehen konnte.
ehemalige Schilder von Fahrzeugen öffentlicher Dienste (PTT)

Ab 1933 wurden separate Kontroll-Schilder
für Fahrzeuge der
PTT-Betriebe
(Post, Telefon, Telegraph) abgegeben. Sie waren auf gelbem Grund, die
Zahlen schwarz. Unten befand sich die individuelle Zahl und oben das Schweizer Wappen und daneben
rechts in der Schild-Mitte der Buchstaben P. Das hintere Motorfahrzeug-Schild
mass anfänglich 31 cm x 24 cm, das vordere Schild 38 cm x 21 cm. Bei den
Motorrädern mass das hintere Schild 16 cm x 14,5 cm, das vordere 27 cm x 9 cm.
Die Fahrzeuge der Postverwaltung trugen die Schilder P 1 - P 3999 und P 10000 - P 24599
Die Fahrzeuge der Telefon- und Telegraphen-Verwaltung trugen die Schilder P 4000 - P 5999 und P 40000 - P 59999
Ab 1.7.1963
wurden dann den PTT-Betrieben weise Schilder
mit
Schweizerwappen, Buchstaben P und Zahlen in schwarz zugeteilt. Neu gab es nun
auch längliche hintere Schilder mit Schweizerwappen.
Für den Motorhandwagen Harbilt 55l gab es spezielle Kontroll-Schilder
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Die
Schilder für die Kleinmotorräder waren (wie die kantonalen Schilder auch) in
gelber Grundfarbe und schwarzen Zahlen. Zuerst war der Buchstaben P oben in der
Mitte und das Schweizerwappen quadratisch, später waren Schweizerwappen und
Buchstaben P zentriert.
Es gab auch
blaue P-Schilder
(Arbeitsmaschinen)
und braune P-Schilder
(Ausnahmefahrzeuge).
ehemalige Schilder von Fahrzeugen der
Bundesverwaltung, Militärverwaltung und SBB
Ab 1933 waren die Fahrzeuge der
Bundes-Verwaltung,
der Militärverwaltung und der SBB
mit
weissen Kontrollschildern und schwarzen Zahlen versehen. Ob der individuellen Zahl
waren der Buchstaben P in der Schildmitte und links daneben das Schweizerkreuz
.
Die Schilder trugen für Motorfahrzeuge der eidg. Bundesverwaltung und der SBB P 6000 - P 9999 und P 66000 - P 99999
für Motorräder der eidg. Bundesverwaltung und der SBB P 100 - P 150 und P 99500 - P 99599
für Motorfahrzeuge der eidg. Militärverwaltung P 8000 - P 8999


Seit
1.7.1963 gab es dann für die Bundes- und Militär-Verwaltung
(inkl. eidgenössische Forschungs-Anstalten, usw.)
neu spezielle A-Schilder. Sie hatten auf weissem Grund und schwarzen Zahlen unten die
individuelle Zahl, darüber eingemittet
rechts neben dem Schweizerwappen den Buchstaben A. (A = Administration). Je nach politischem Departement
trugen sie die Ziffern 1xxxx - 7xxxx. Die Ziffern-Serie 8xxxx gehörte der
Bundeskanzlei. - Die SBB behielt das P in ihren Schildern, wurde nun aber der
Nummernserie der PTT-Fahrzeugen zugeteilt.
Die einzelnen Zahlenserien wurden zugeteilt an A 1xxxx = Departement für auswärtige Angelegenheiten
A 2xxxx = Departement für innere Angelegenheiten
A 3xxxx = Justiz- und Polizei-Departement
A 4xxxx = Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-Schutz und Sport
A 5xxxx = Finanz-Departement
A 6xxxx = Volkswirtschafts-Departement
A 7xxxx = Departement für Umwelt, Transport, Energie und Kommunikation
A 8xxxx = Bundeskanzlei
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Es gab bei der Bundes-Verwaltung auch blaue A-Schilder für Arbeitsfahrzeuge, braune A-Schilder für Ausnahmefahrzeuge und gelbe A-Schilder für Kleinmotorräder. Weiter benutzten bundeseigene Landwirtschaftsbetriebe grüne A-Schilder für Traktoren und die Regie-Betriebe gelbe PR-Schilder für Mofas
Abschaffung der speziellen Bundes-Motorfahrzeugschilder
Am 28.09.1995 machte Ständerat Willy Loretan mittels Motion eine Eingabe an den Bund. Es sei die Zulassung aller Bundesfahrzeuge (mit den Schildern A und P), ausgenommen Militärfahrzeuge, durch die Kantone zu erfolgen .Auch sei der eidgenössische Führerausweis abzuschaffen. Diese Motion wurde am 12.12.1995 angenommen und allmählich wurden die Fahrzeuge des Bundes (Telefon, Post, SBB, Bund) den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen unterstellt und mit den Schildern des Standort-Kantons ausgerüstet.
Am
1.1.1998 wurde die Swisscom (ehemals Telefon) von der
PTT getrennt und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die P-Schilder wurden gegen
übliche kantonale Motorfahrzeug-Schilder ausgewechselt (jeweils Schild des
Fahrzeug-Standort-Kantons). In Luzern z.B.
wurden diesen Fahrzeugen eine separate Nummern-Serie ( ab LU 75xxx) zugeteilt.
Anderswo bekamen sie Schilder-Nummern aus der laufenden Serie.
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Am
1.1.2004 wurden auch die
P-Schilder der Post und der SBB durch übliche kantonale
Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeug-Standort-Kantons mit zum
Teil einer eigenen Nummern-Serie) ersetzt.
Heute
gibt es für Motorfahrzeuge ausser den Schildern der Kantone und des
Militärs noch ein
Spezialschilder für die Post und die SBB. Diese haben noch ganz wenige
Motorfahrräder,
die mit
roten Mofa-Nummern (Grösse analog der gelben Mofanummern, oben links das Schweizerkreuz ohne
Wappen, rechts Buchstaben PTT, darunter 6-stellige Zahl) versehen sind ! Dass dabei der Name PTT
(Post-Telefon-Telegraf) auf dem Schild steht, verwundert etwas. Aber seinerzeit
liess die PTT wohl einen grösseren Vorrat solcher Mofaschilder prägen. Und
dieser Vorrat besteht nun halt weit über die Existenz der PTT hinaus. Da es in den
letzten Jahren bei der Post und der SBB nur vereinzelt noch neue Mofas gab und
somit auch kaum neue
Kontrollschilder benötigt werden, verzichtet man auf eine Neuprägung der wenig
noch benützten Mofa-Schilder.

Per 1.1.2004 wurden die A-Schilder sämtlicher Motorfahrzeuge der Bundesverwaltung durch übliche kantonal Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeugs-Standort-Kantons mit Nummern aus der laufenden Serie) ersetzt. Es gab dann aber noch während rund 3-4 Jahren maximal 30 Fahrzeuge welche ein weisses A-Kontrollschild besassen. Diese Autos zirkulierten im Ausland mit dem A-Schild. Sie wurden von im Ausland akkreditierten Personen benützt. Aus praktischen Gründen verzichtete man auf Schilder- und Fahrzeugausweis-Wechsel. Heute gibt es als Ausnahme nur noch für das Personal der Bundesverwaltung und der Regiebetriebe Mofas mit PR-Kontrollschild-Nummern und 5-stelliger Kontroll-Ziffer.
Polizei Grenzwacht und Feuerwehren

Die Polizei (Kantons-, Stadt- und Bundes-Polizei) hat an ihren Fahrzeugen üblichen Fahrzeugschilder aus der laufenden Serie ihres Einsatzkantons, also keine speziell gezeichneten Kontrollschilder. Eine Ausnahme gab es früher, da trug teilweise pro Kanton ein Polizeifahrzeug die telefonische Notfallnummer als Schild-Nummer (Polizei-Notruf = Tel-Nr. 117). In Luzern hatte das Einsatzfahrzeug bei Verkehrsunfällen das Kontrollschild LU 117. Aber das ist heute nicht mehr in jedem Kanton aktuell..

Die Feuerwehren der Schweiz haben an ihren Fahrzeugen auch ganz normale zivile Fahrzeug-Kontrollschildnummer ihres Einsatzkantons. Auch hier gab es früher wiederum eine Ausnahme. Die Feuerwehr hat die Notruf-Nummer.Tel. 118 und pro Kanton trug ein Feuerwehrfahrzeug diese Nummer als Kontrollschild-Nummer (z.B. UR 118). Auch das ist aber heute nicht mehr in jedem Kanton aktuell.

Die Grenzwacht hat an ihren Fahrzeugen ebenfalls ganz normale zivile Motorfahrzeug-Kontrollschilder ihres Einsatz-Kantons.
Die Fahrzeuge der Schweizer Grenzwacht kommen überdies auch im Fürstentum Liechtenstein zum Einsatz, da gemäss Zollunion von 1923 die Schweiz die Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich sichert und die Schweizer Grenzwacht im Landesinnern von Liechtenstein auch mobile Patrouillen ausführt.
Auch die Militärpolizei benützt für ihre Fahrzeuge ganz normale Militär-Fahrzeug-Kontrollschilder.
Motorrad-Kontrollschilder

Motorrad-Kontroll-Schilder
(ohne Rücksicht auf den Zylinderinhalt, sogar für das Velo-Solex)
gab es ab 1933 pro Fahrzeug zwei, nämlich ein doppelseitiges vorderes (27
cm x 9 cm) und ein hinteres Schild (16 cm x 14,5 cm), welche analog der Schilder für
Personenwagen in weiß mit schwarzer Schrift waren. Seit
Oktober 1955 gibt es
kein vorderes Schild mehr, nur noch das hochformatige hintere Schild, welches
18 cm x 14 cm misst. Die Motorräder haben eine unabhängige Nummerierung,
beginnend mit der Zahl 1.
1958 schuf das neue Strassenverkehrsgesetz bei seiner Inkraftsetzung zwei zusätzliche Kategorien für Zweirad-Fahrzeuge, nämlich Kleinmotorräder und Motorfahrräder. Diesen wies es damals auch erstmals separate Nummern-Schilder zu..
Im Sommer 2007 gab Zürich als erster Kanton 6-stellige Motorrad-Kontrollschilder heraus. Im Moment wird die Serie ZH 112 000 - ZH 113 000 ausgegeben. Auch der Kanton Bern wird bald mit der Ausgabe von 6-stelligen Motorrad-Schildernummern beginnen. Weil man die Kontrollschild-Grösse weiterhin unverändert lässt, müssen die Zahlen auf dem Motorrad-Kontrollschild etwas dünner und näher beieinander als normal geprägt werden.
Quad, Trikes und dreirädrige Motorfahrzeuge
gelten
trotz
mehrrädrigem Aufbau als Motorrad
und können mit einem
Motorrad-Schild gefahren werden. Es besteht aber keine Helmtrag- und
Gurtentrag-Pflicht
.
Motorschlitten, d.h. motorradähnliche Fahrzeuge mit
Raupenantrieb, gelten wegen des Raupenantriebs als Ausnahmefahrzeug und tragen
ein hellbraunes Ausnahme-Schild. Das Schild ist in der Grösse analog
der weissen Motorrad-Schilder (18 cm x 14 cm), es wird ebenfalls pro Fahrzeug
nur ein hinteres Schild abgegeben und zwar mit einer 5-stelligen Zahl.
Kleinmotorräd-Kontrollschilder
Schilder für
Kleinmotorräder (für sog. Roller mit max. 45 km/h)
und Leichtmotorfahrzeuge sind gleich groß wie Motorrad-Schilder
(18 cm x 14 cm), aber mit gelbem Grund
und schwarzer Schrift. Ebenfalls eine eigene Nummerierung, beginnend mit der
Zahl 1.
Motorfahrrad-Kontrollschilder
Ab 1965 bekamen
Motor-Fahrräder, d.h.
Mofas,
(unter 50
ccm Zylinderinhalt) eigene Schilder. Diese hatten die gleichen Ausmasse wie die
Nummern-Schilder für Fahrräder. Bis 1968 waren sie in vielen Kantonen mit einer weissen
Grundfarbe (aber teils in verschiedenfarbige Ziffern und Buchstaben) versehen.
Ob und in welchen Jahren die
einzelnen Kantone weisse Mofa-Schilder verwendeten,
ist teilweise unbekannt.
Auf alle Fälle gab es Kantone, die schon vor 1969 Mofa-Schilder in gelber
Grundfarbe abgegeben hatten.
Ab 1969
war die Grundfarbe der
Mofa-Schilder gesamtschweizerisch dann immer
.
gelb.
Im
Gegensatz zu
den
Velo-Schildern, die zum Teil jedes Jahr andere Grund-Farben hatten
Seit
1978 gibt es spezielle Motorfahrrad-Schilder. Doch


eigentümlicherweise konnte man
aber 1978 bis1983
noch wählen zwischen dem neuen Mofa-Schild und dem gelben
kleineren Velo-Schild. Erst ab 1984 gelten nun nur noch die
Mofa-Schilder. Sie sind kleiner als Kleinmotorrad-Schilder (10 x 14 cm),
dafür länglich-hoch, haben einen gelben, reflektierenden Grund und schwarze
Schrift. Sie sind
ohne Wappen, dafür oben links mit Kantonsbezeichnung.und rechts daneben bis
1983 die eingestanzte Jahrzahl.
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![]()
Ab 1984 begannen die ersten Kantone, dem Neuhalter
nur noch ein Schild
.
ohne eingestanzte
Jahreszahl abzugeben. Auf dieses
ist jährlich eine Vignette mit 2-stelliger Jahrzahl oben rechts neben der
Kantonsbezeichnung aufzukleben. Allmählich folgten praktisch alle Kantone mit
der Abgabe der neuen Schilder. Dies bewirkte, dass nun nicht mehr jedes Jahr ein neues Schild gelöst werden muss. Die Vignetten
sind jeweils
vom 1. Januar bis zum 31. Mai des
nächsten Jahres gültig.
Oben einige Vignetten des Kantons Aargau.
.
Der Kanton Wallis
gibt als Ausnahme weiterhin die Mofa-Schilder mit eingestanzter
Jahreszahl (also
ohne Vignetten) ab. Somit ist in diesem Kanton weiterhin jedes Jahr ein neues
Kontroll-Schild zu lösen
Die individuelle Halter-Nummer ist je nach Kanton
4- bis 6-stellig, mindestens
beginnend mit
der Zahl 1000. Maximal sind je 3 Zahlen auf einer Linie notiert
Seit dem 1.4.1994 (mit der Gestaltung eines neuen Mofa-Fahrzeugausweis) werden Mofa-Schilder nicht mehr überall von den kantonalen Motorfahrzeug-Kontrollen/Strassenverkehrs-Ämtern ausgegeben sondern je nach Kantone z.B. durch Poststellen, Gemeindekanzleien, Mofahändler, usw.
Elektroroller
oder E-Scooter sind Elektrofahrzeuge. Sie können eine
Geschwindigkeit von 15-20 km erreichen. Sie sind im Strassen-Verkehr
als leichte
Elektro-Roller zugelassen und den Mofas (mit Erleichterungen) gleichgestellt,
benötigen daher ebenfalls eine Mofa-Prüfung und eine Mofa-Nummer. Sie dürfen nur
auf der Strasse, aber ohne Helm gefahren werden.
Landwirtschafts- und ForstwirtschaftsTraktoren-Kontrollschilder

Bezüglich der Kontrollschilder für Traktoren ist es sehr schwierig, einen Überblick zu bekommen. Bis 1961 hatte theoretisch jeder Kanton freie Hand, ob er Kontrollschilder und wenn ja in welcher Form und Farbe er diese ausgeben wollte. Zudem sind schriftliche Unterlagen über die Traktoren-Kontrollschilder kaum vorhanden. Es scheint aber, dass der französisch sprechende Tel der Schweiz relativ früh Traktoren-Kontrollschilder ausgab.
Ab 1933 sind auch für
Traktoren, die in der Landwirtschaft und
,
im
Forst gebraucht werden, eine Haftpflichtversicherung und für einige Kantone auch
Kontroll-Schilder obligatorisch, Diese Schilder waren aber anfänglich
bezüglich deren Gestaltung vermutlich nicht in allen Einzelheiten geregelt.
Jeder Kanton war bezüglich Form und Farbe des Schildes frei. Im Kanton Waadt
hatten zum Beispiel die Kontrollschilder die Kantonsabkürzung und die
Jahrzahl ausgestanzt. Dadurch war das Schild ein Jahr gültig.
Nur mit einer ausgestanzten Register-Nummer und mit der
Kantonsabkürzung scheint das
Traktoren-Schild unbegrenzt gültig zu sein. Es ist aber auch denkbar, dass die
Farbe des Schildes auf einen Jahrgang hinweist.
Später gaben immer mehr Kantone
Traktoren-Schilder heraus und man
![]()
gestalteten
sie nach einem einheitlichen Bild. Man führte das Kantonswappen ein und die
Schilder waren nun unbefristet, wiesen eine individuelle Nummer aber
keine Jahrzahl mehr auf. - Dass es sich bei den Zahlen auf diesen Schildern um
individuelle Registrier-Nummern und keine Jahreszahlen handelt geht daraus
hervor, dass es bis 1932 nur Konkordanz-Schilder (für Motorfahrzeuge inkl.
Motorräder) und überhaupt noch gar keine Traktoren-Schilder gab.
Die Regelung über die Art der
Traktorenschilder blieb aber weiterhin uneinheitlich,
einige Kantone
gaben .immer noch gar keine Schilder für landwirtschaftliche Fahrzeuge ab, zudem
waren bei den übrigen Kantonen deren Format und Farbe bis 1961 nicht einheitlich
und gesetzlich vorgeschrieben. Wenigstens übernahm man aber allmählich die Formate der übrigen
Fahrzeug-Kontrollschilder (Personenwagen, Motorrad, Lastwagen, usw.).
. .
Am 18.7.1961 wurde mit
einem Bundesratsbeschluss (BRB) für die ganze Schweiz
pro
Landwirtschafts- und Forstwirtschafts-Fahrzeug mit maximal 40 km/h
Geschwindigkeit ein einheitlich hellgrünes Schild mit schwarzer Schrift
(ohne Wappen) vorgeschrieben. Diese Vorschriften gelten nur für Fahrzeuge, die
auch auf öffentlichem Grund und Boden zum Einsatz kommen. Die Schilder
haben eine länglich im Format 30 cm x 8
cm.. Pro Traktor ist nur ein Schild anzubringen.
![]()
Es ist trotz Bundesrats-Beschluss vom 18.7.1961 bis heute so, dass bei den Traktoren-Kontrollschildern in wenigen Kantonen an eigenen Formen und Farben festgehalten wird, So gab es im Kanton Luzern bis vor rund 10 Jahren noch kreisrunde, grüne Kontrollschilder und in einem Hof im Kanton Schwyz steht heute noch ein Traktor mit einem schwarzen, kürzeren Schild mit Schwyzer-Wappen.
gewerbliche Traktor-Schilder
Gewerblich genutzte Traktoren haben
je ein vorderes und ein
hinteres weisses Kontrollschild, analog Last- oder Personenwagen.
Der Kanton Tessin gab von 1977 bis cirka 1990 als
einziger Schweizer Kanton für
landwirtschaftliche Motorhandkarren anstelle von Fahrradschildern
grüne Mofa-Schilder und für die übrigen Motorhandkarren blaue Mofa-Schilder ab.
Wunsch-Kontrollschilder
Heute gehen immer mehr Kantone
dazu über, die Kontrollschilder mit niedrigen oder
auffallenden Zahlen (z.B. LU 15
oder LU 666777) zu versteigern. So lösten gewisse Straßen-Verkehrsämter für 1-
bis 3-stellige Auto-Schilder schon mehrere zehntausend Franken! - Es ist nun
auch in vielen Kantonen möglich, sich ein Schild (außerhalb der aktuellen
Serie) mit einer speziell gewünschten Zahl bis 999 999 (sofern die Zahl
frei ist) zuteilen zu lassen, teils gegen eine kleine Gebühr.
echte Sammler-Kontrollschilder
Es ist nicht möglich, für den offiziellen Gebrauch auf dem Motorfahrzeug-Schild anstelle der individuellen Nummer Fantasie-Angaben anzubringen (z.B. Name, Initialen, Ortschaft oder Amateurfunk-Rufzeichen, usw.), im Gegensatz z.B. zur USA, wo auf den Fahrzeug-Schildern solche Phantasie-Angaben anstelle der Nummer seit Jahrzehnten statthaft sind. Man kann aber solche Fahrzeug-Schilder für Sammlerzwecken herstellen lassen.

Es gibt teilweise auch die Möglichkeit, für die Schildersammlung von gültigen Motorfahrzeug-Schildern so genannte Sampler herzustellen, die genau den Originalen entsprechen, aber nur Nullen als Zahl aufweisen. So kann der Schilder-Sammler für seine Sammlung Exemplare erhalten, die im Original normalerweise nicht erhältlich sind. Natürlich dürfen solche Schilder niemals am Auto befestigt werden. Nachfolgend einige solcher Sampler-Schilder aus dem Kanton Luzern.

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unerlaubte Sammler-Kontrollschilder

Hingegen werden
im Ausland
echte CH-Motorfahrzeug-Kontrollschilder, aber mit
beliebigen Zahlen/Nummern
hergestellt, was zu Missbrauch des Motorfahrzeug-Kontroll-Schildes führen kann.
Kontroll-Schilder-Eigentum
Das unbefristete Motorfahrzeug-Schild ist auf Lebzeit dem Fahrzeug-Halter zugeteilt (im Gegensatz etwa zu andern Ländern, bei denen das Schild zum Auto gehört). Es darf, da ja das Straßen-Verkehrsamt Eigentümer des Schildes bleibt, normalerweise nicht an Dritte weiter gegeben werden. Das Fahrzeug-Schild kann nur bei Todesfall des Halters, Wegzug aus dem Kanton, usw., auf Personen innerhalb der Familie übertragen werden, sonst geht es an das zuständige Verkehrsamt zurück. Einige Kantone (z.B. AG, AI, AR, BE, GL, GR, SG, SH, TG, ZG) lassen eine freie Weitergabe des Schildes an Dritte mittels Verzichtserklärung und zum Teil mit Gebühren zu. - Hingegen müssen in allen Kantonen befristeten Schilder und Zoll-Schilder vom Fahrzeug-Halter nicht ans Verkehrsamt zurückgegeben werden.
Zukunft der Motorfahrzeug-Kontrollschilder

Nachdem z.B. der Kanton Zürich wegen der grossen Anzahl von immatrikulierten Motorfahrzeugen bald einmal keine Nummern-Reserven bei den Kontrollschildern mehr hat, denkt man bei der ASTRA (zuständiges Bundesamt in Bern) über ein neu gestaltetes Motorfahrzeug-Kontrollschild nach. Dabei sind 3 Varianten aktuell, nämlich ...wie die EU ohne Kantonswappen oder eine Zahlen/Buchstaben-Kombination oder kleinere Ziffern. Wobei beim Volk eine Variante mit Wappen wohl den Vorrang hätte. - Bei den Motorrad-Kontrollschildern hat man ja bei den 6-stelligen Nummern (vorerst BE und ZH), bei üblicher Kontrollschild-Dimension, auch die Zahlen etwas schmäler und die Abstände zwischen den Zahlen leicht verkürzt geprägt.
Fahrrad-Kontrollschilder


Welcher Kanton zuerst für Fahrräder Kontrollschilder vorschrieb, ist unbekannt. Sicher ist aber, dass es ab ca. 1890 das erste kantonale Obligatorium für Fahrrad-Schilder gab. Die Inkraftsetzung der entsprechenden Vorschriften varierte je nach Kanton. Im Kanton Luzern war dies gemäß der Verordnung über das Fahren mit Velocipedes ab 1892, im Kanton Basel-Stadt ab 1894, im Kanton Zürich ab 1902, im Kanton Bern 1904, zu letzt im Kanton Jura 1979 bei der Kantons-Gründung.


Die Kantone waren in der Gestaltung des Veloschildes absolut frei, das Material war aber anfänglich generell aus Eisenblech. Weil ausgestanzte Zahlen und Wappen darauf waren, nietete man zur Verstärkung des Schildes eine zweiten Eisenplatte hinten darauf. Später benutzte man kürzere Zeit Email und ab ca. 1920 durchwegs Alu. Die Abgabe der Schilder erfolgte immer durch die Polizei-Posten.
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Anfänglich wurden die Velo-Schilder von den Kantonen unbefristet abgegeben, nur mit individueller Nummer und dem Kantonswappen darauf (ohne die Jahreszahl).
Am
1.1.1906 beschlossen die französisch
sprechenden Kantone, ihre Fahrradschilder einheitlich zu gestalten. Und zwar in
einer gewölbten Form, mit ausgestanzten Zahlen. Anfänglich waren die Bleche rot
gefärbt. Um die Schilder kantonal unterscheiden zu können, wurden folgende
Nummern-Serien zugewiesen: dem Kanton Genf 1 - 25 000, Waadt 25 001 - 50 000,
Neuenburg 50 001 - 70 000, Freiburg 70 001 - 85 000, Wallis 85 001 und darüber.
Der Preis pro Schild betrug anfänglich 5
Franken.
Später wurden im den Westschweizer Kantonen (Genf, Waadt,
Neuenburg,
Freiburg, Wallis) die Schilder jedes Jahr in einer andere Form aber
weiterhin mit einer ausgestanzte individuelle Nummern ausgegeben, wie anhin aber ohne
Kantons-Kennzeichnung,
Kurz nach 1910
begannen
einige Kantone, jedes Jahr ein neues Schild jeweils in anderer
Form mit
Registrier-Nummer und teilweise mit Kantons-Wappen darauf abzugeben. Der Kanton
Luzern prägte nebst der Register-Nummer und dem Kantonswappen 1912 auch
erstmals die Jahrzahl auf das Fahrrad-Schild. Andere Kantone prägten
Jahrzahl und Kantonswappen schon früher oder teilweise auch viel später auf die
Fahrrad-Schilder. Bis 1932
war ein so genanntes nummeriertes Kontrollschild als Veloschild
vorgeschrieben (Art. 58 des Konkordats über eine einheitliche Verordnung
betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern vom 7.4.1914)...
Ab
1933 fielen mit dem neuen Motorfahrzeug-Gesetz (Art 32 MFG) die
Veloschildes mit den grossen individuellen Nummern weg. Die Kantone gaben nun
nur noch so genannte Kontroll-Zeichen mit grosser, aktueller Jahreszahl ab um
die visuelle Kontrolle über die Bezahlung der Velogebühr und -Steuer zu haben.
Die Gegner der nummerierten Schilder erklärten damals nämlich, sie wollten nicht
als "nummerierte Eidgenossen" gelten. .Die individuelle Nummer, die den Halter
auswies, wurde nur noch ganz klein ob oder unterhalb der Jahrzahl beim Schild
eingestanzt.
Einige französisch sprechenden
Kantone gaben nach 1933 Schilder mit gross
ausgestanzten Jahreszahlen ab, wobei die individuelle Nummer des Halters
unter oder ob der Jahrzahl eingestanzt war.
Ab 1933
gab der Kanton Solothurn Velo-Schilder in kreisrunder
. Form ab.
Ebenso der Kanton Schaffhausen
..
im Jahre 1944. Im Jahre 1946 war das Veloschild oval.



Ab ca.1935
hatten einige
Kantone (z.B Kanton Waadt und der Kanton Bern ) über viele Jahre spezielle
Fahrrad-Schilder ausgegeben, und zwar teils in verschiedenster Form, jedes Jahr
in einer neuen Farbe. Die Schilder waren mit einem Metallband versehen, damit
konnte das Schild horizontal an die Lenkstange befestigt werden. Das Schild
enthielt das Kantons-Wappen, das Gültigkeitsjahr und eine individuelle Nummern.
Der Kanton Waadt gab noch 1953 solche Velo-Schilder heraus.
Ab ca.
1945 begannen vereinzelte
Kantone einheitliche
Schilder ab zu geben. Teils zu oberst individuelle Nummer eingestanzt, dann darunter erhoben
oder vertieft die Kantonsabkürzung und zu unterst die letzen beiden Ziffern der
Jahreszahl. Es gab auch Kantone, die verwendeten reflektierende Farbe.
Es gab einige wenige Kantone,
die schrieben auf dem Fahrrad-Schild die
Jahrzahl
und/oder den Kantonsnamen voll aus
Ab ca. 1950 gaben
vorerst nur einzelne Kantone genormte
Veloschild heraus. Das schmale, hohe Schild hatte oben die
Kantons-Abkürzung und darunter die 2-stellige Jahreszahl erhoben eingeprägt. Der
alu-farbigen Streifen mit eingestanzter Kontrollnummer war zuerst zu oberst,
später ganz unten auf dem Schild. Jeder Kanton konnte selbst eine Grundfarbe für
das Schild und die Farbe für die Kantonsabkürzung und die Zahl wählen.
Allmählich übernahmen dann alle Kantone dieses Schild-Format.
Seit
1965 gab es pro Kanton und Jahr jeweils zwei Schilde, die sich in
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Form
und
Darstellung, nicht aber in der Grundfarbe, gleich waren. Eines galt
für die Velos, das andere für die Motorfahrräder. Dasjenige für Motorfahrräder
war anfänglich in den meisten Kantonen in weisser, später in gelber
Grundfarbe.
Ab dem Jahre
1978 hatten
alle Fahrrad-Schilder generell eine rote Grundfarbe, die
Zahlen und
Buchstaben waren aber je nach Kanton und dem Jahrgang mit einer individuellen
Farbe versehen.
Im Jahre 1988
wurden von den Kantonen letztmals metallene Fahrrad-Schilder in einer
roter Grundfarbe herausgegeben. Weil die Materialkosten zu gross und die
Schildergebühren zu tief waren, das Verhältnis Aufwand zu Ertrag nicht mehr
stimmte, stellte man die Schilder-Produktion ein.
Es scheint, dass pro Jahr nicht
immer nur ein Hersteller die Fahrrad-Schilder
fabrizierte. Oder aber
derselbe Hersteller nicht immer die gleichen Präge-Vorlagen verwendete.
Sei
t
1989 werden für die Fahrräder keine Metall-Schilder mehr abgegeben sondern nur
noch
selbstklebende Velo-Vignetten (aus plastifiziertem Papier). Diese klebt
man hinten auf den Fahrrad-Rahmen oder auf ein spezielles Alu-Schild im Format
des ehemaligen Fahrrad-Schildes (in rot). Auf den Vignetten (Ausmass 2 cm x 4
cm) waren 1989 die Kantonsabkürzung, die Seriennummer und das Geltungsjahr.
aufgedruckt.
Seit 1.1.1990 haben die Velo-Vignetten auf weissem Grund schwarzen Zahlen. Auf der linken Seite sind drei untereinandergestellte Zahlengruppen, auf der rechten Seite die letzten beiden Ziffern einer Jahreszahl. Die Vignetten sind jeweils bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig.
"a" Die dreistellige
Versicherungsnummer bezeichnet die Art der Versicherung. Die ersten zwei Zahlen
des Codes werden vom eidgenössischen Verkehrs-Departement (UVEK) den
Versicherungsgesellschaften zugeteilt. Fahrräder der Kantone haben die Ziffern
"00". Die dritte Ziffer bezeichnet die Art der Versicherung. Dabei bedeutet
"1" = kant. Haftpflichtversicherung, "2", "3", "3", "4" oder "5" sind für
Verbandsversicherungen, "6" für Einzelversicherungen und "0" sind für Fahrräder
der Kantone mit Eigenversicherung.
"b" Die zweistelligen Ziffern bedeuten die ausgebenden Kantone, z.B. Zürich 01, Bern 02, Luzern 03, Uri 04, Schwyz 05, Jura 26, usw..
"c" Jeder Vignettenausgeber hat diese mit einer fortlaufenden, individuellen Nummer zu versehen. Und zwar pro Kanton
"d" Die zweistellige Jahrzahl ist bezeichnend für das Geltungsjahr der Vignette; die Vignette ist jeweils bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig.
Leichte
Motorfahrräder sind seit 3.7.2002 als einplätzige, einspurige
Fahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (bis 25 km/h) und einer maximalen
Nennleistung von 0,25 kW zugelassen .Sie benötigen weder Fahrzeugausweis noch
Kontrollschilder, lediglich eine Velovignette. Ein Führerausweis (ausgenommen 14
- 16jährige Lenker) ist seit 1.4.2003 ebenfalls nicht erforderlich.
Batteriebetriebene
vierrädrige Behinderten-Elektrofahrzeuge mit
max. 10 km/h sind führerscheinfrei und können analog einem Fahrrad mit einer
Velo-Vignette
versehen
werden.
Fahrrad-Kontrollschilder im Fürstentum Liechtenstein
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Das Fürstentum Liechtenstein hatte
bezüglich Fahrrad-Kontrollschilder
analoge
Vorschriften wie die Schweiz. Hier zwei ehemalige und ein neues
Fahrrad-Schild
aus dem Fürstentum Liechtenstein. Letzteres trägt je nach Ort wo es eingelöst
wurde die Postleitzahl der entsprechenden Ortschaft, dafür keine Jahrzahl.
Es ist auch möglich, das
Fahrrad an Stelle eines Schildes mit einer Velovignette zu versehen (die jedoch
nicht jedes Jahr neu gelöst werden muss).
Fahrrad-Anhänger-Kontrollschilder
Für
Veloanhänger verlangten gewisse Kantone einige Zeit lang
Kontrollschilder
.
So gab
Solothurn ovale, längliche Schilder in roter Grundfarbe ab. Und 1962 bis 1967
soll es in Luzern
grüne Velo-Kontroll-Schilder mit schwarzen Zahlen gegeben haben.
Im Kanton Tessin wurden über
mehrere Jahre grüne Veloschilder für landw. Anhänger und
blaue Velo-Schilder für
normale Velo-Anhänger abgegeben.
Militär-Fahrrad-Kontrollschilder 1905 - 1961
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1891
schuf das Militär eine eigenen Radfahrer-Abteilung,
wobei
die Detachements anfänglich maximal aus 15 Mann bestanden. Man achtete dabei, dass diese Männer einem
zivilen Veloclub angehörten und ein eigenes Velo besass. Sie mussten gewisse dienstliche Arbeiten mit ihren Fahrrädern erfüllen. Dazu
bekamen sie während der Dienstzeit Lampen und Rücklichter und mussten diese
montieren und nach Dienstende wieder zurückgeben.
Armee-Veloschilder gab es damals noch keine, die Fahrräder
waren mit der kantonalen Velo-Nummer des Fahrrad-Halters ausgerüstet.
Am 28. Juli 1896 schrieb der Kommandant der Radfahrer-Schule, Major Jmmenhausen, an H. Jsler, mechanische Werkstätte und Gravieranstalt, Winterthur, er bebnötige für die Militärradfahrer 100 "ähnliche Nummern mit den Zahlen 1 - 100 wie Sie der Stadtpolizei Bern für die Fahrräder dieser Stadt geliefert haben. Dagegen sollen zum Unterschied von diesen gelieferten Nummern die Zahlen eher dunkelrot als schwarz sein, ferner dürften die Tägelchen noch etwas grösser sein und es dürfe die Befestigungs-Art nicht die Gleiche wie bei den Polizeivelos sein. Die Nummern sollen m Velo-Rahmen und zwar an der oberen Stange befestigt sein mittels einer Schlaufe. 20 dieser Schlaufen sollten für Rohre von 20 mm, 60 für solche von 24mm und 20 für solche von 29 mm Durchmesser bestimmt sein, damit die Nummern jedem beliebigen Fahrrad zugewiesen werden kann. Die Auslieferung der Nummern soll bis Ende August 1896 erfolgen. "
Es dürften sich hier um die Vorläufer der ab 1905 mit dem Ordonanz-Rad abgegebenen Velo-Nummern sein..
1905
bekam dann die Armee eigene Velos
(Hersteller
Condor SA, Courvaifre, Typ MO 05) und spezielle Fahrrad-Schilder.
Von 1905 - 1961 waren diese relativ gross, 6-eckig
und mit einem Schweizer-Kreuz sowie teilweise mit einem
Buchstaben (A - E) plus einer individuellen
Nummer versehen.
Buchstaben und
Zahlen geben somit das Ausgabedatum und die Serie der Rahmennummer des Velos an.
1905 - 1932 = Schweizerkreuz ohne Buchstaben + 4 Zahlen (Velo - Rahmennummer 1 - 9999) .
1932 - 1941 = Schweizerkreuz mit Buchstaben A + 4 Zahlen (Rahmennummern 10000 - 19999)
1941 - 1945 = Schweizerkreuz mit Buchstaben B + 4 Zahlen (Rahmennummern 20000 - 29999)
1945 - 1951 = Schweizerkreuz mit Buchstaben C + 4 Zahlen (Rahmennummern 30000 - 39999)
1951 - 1958 = Schweizerkreuz mit Buchstaben D + 4 Zahlen (Rahmennummern 40000 - 49999)
1958 - 1961 = Schweizerkreuz mit Buchstaben E + 4 Zahlen (Rahmennummern 50000 - 59999)
Die Schilder mit dem Buchstaben E sind vermutlich nur in äusserst geringer Menge ausgegeben worden. Es sind einige wenige Exemplare bekannt
Während des zweiten Weltkrieges rückten vermutlich einzelne Soldaten mit ihrem eigenen Velo ein. So wird ein Fall erwähnt, wo ein Soldat sein Privat-Fahrrad in den Aktiv-Dienst mitnahm und dafür etwas mehr Urlaub bekam, zudem am Ende der Dienstzeit sein Fahrrad beim Fahrrad-Fabrikant auf Kosten seiner Truppe in Stand stellen lassen konnte.
Weder beim Strassenverkehrs- und Schifffahrts-Amt der Armee noch bei der Stelle für historisches Armee-Material konnten Aufzeichnungen oder Belege gefunden werden, die darauf hinweisen, dass es eine Requisition bei den Fahrrädern analog den Motorfahrzeugen gegeben hätte.
Velo-Schilder des Bundes 1961 - 2003
Von 1962 - 2003 gab es die roten Velo-Schilder des Bundes, und zwar im Format (8cm x 5cm) wie die ehemaligen kantonalen Velo-Schilder, mit weissem erhobenen Kreuz, darunter die erhoben geprägten weissen Buchstaben M, MV, PR oder ZD und unten einem 2 cm dicken alu-farbigen Balken mit eingestanzter 4- oder 5-stelliger Kontroll-Nummer
M-Schilder mit einer individuellen 4- oder 5-stelligen Zahl gehören den Bundesangestellten von Zeughäusern, Armee-Motorfahrzeug-Parks, Military-Shops, usw.
M-Schilder (Militär) mit der Ziffer 1001 gehörten zu Ordonanz-Velos der nun aufgelösten Radfahrer-Einheiten.
M-Schilder mit der Nummer 2001 waren die Velos der übrigen Truppen (Corps-Material).
M-Schilder mit der Nummer 3001 waren Leih-Fahrräder und Instruktions-Velos sowie solche der Rad-Depots Bulle, Kriens und Rapperswil/SG.
MV-Schilder mit der Ziffer 4001 gehörten den Dienstabteilungen der Militärverwaltung.
MV-Schilder mit der Nummer 5001 gehörten dem Festungswach-Corps.
Ca. 1990 wurden die Nummern MV 4001 und MV 5001 zusammen gelegt und sowohl für die Militärverwaltung wie auch des Festungswach-Corps nur noch Schilder-Nummern ab MV 4001 (mit fortlaufenden Nummern) ausgegeben.
Rote Schilder mit dem Buchstaben PR (Privat-Regie) gehören zu Regie-Betrieben des Bundes und der Bundesstellen, die keine eigenen Kontrollschilder haben.
Rote Schilder mit den Buchstaben ZD (Zoll-Dienst) gehören der schweizerischen Zollverwaltung
Velo-Schilder des Bundes ab 2003
Seit 2003 gibt es nur noch die roten Velo-Schilder (nun 5-stelliger Kontrollzahl) für die Militärverwaltung (M), die Regie-Betriebe und die Bundesverwaltungen ohne eigene Kennzeichen (PR) sowie auch für den Zollverwaltung (ZD). Doch insbesondere beim Zoll ist es sehr fraglich, ob überhaupt noch Fahrräder zum Einsatz kommen.
Die Militär-Fahrräder hatten seit Einführung der neuen, kleinen roten Velonummern
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ab 1962 noch zusätzlich oben beim Gepäckträge ein rechteckiges Nummern-Schild in grau mit weisser Nummer und oben ein Schweizerkreuz Das Schild galt als individuelle Registriernummer. Diese hatte keinen Zusammenhang mit der Rahmennummer des Fahrrades.
Velo-Schilder der ehemalige PTT-Betriebe und der heutigen Post
Die Bundes-Betriebe (Post, Telefon,
Telegraph)
hatten schon immer
für
ihre Velos und Mofas eigene Fahrzeug - Schilder.
PTT Fahrrad-Nummer für
Post-Zustelldienst (ca. 1931 - 1937)
PTT-Fahrrad-Nummer
für den Post-Zustelldienst 1980 - 2003
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Anfänglich
hatten die alten PTT-Veloschilder zu oberst eingemittet das Schweizerkreuz,
darunter die Buchstaben PTT. Unten links neben der individuellen Nummer im
silbernen Streifen eine ein- oder zwei-stellige Zahl, welche auf die zuständige
Kreispost-Direktion hin wies. - Die
damaligen Kreispost-Direktionen hatten die folgenden Nummern: : 1 =
Genf 2 = Lausanne 3 = Bern 4 = Neuenburg 5 = Basel 6 =
Aarau 7 = Luzern 8 = Zürich 9 = St. Gallen 10 = Chur
11 = Bellinzona
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Als die Kreispost-Direktionen 1998 aufgehoben wurden, blieb auf dem silbernen Streifen der Velo-Schilder nur noch die individuelle Nummer. Von diesen PTT-Schildern sind immer noch einige Exemplare an alten Postvelos vorhanden.
Schilder mit den Nummern PTT 11000 - PTT 11978 gehörten 1987 -2002 zu den Elektromotor-Fourgons Harbilt, wobei heute noch vereinzelt solche Schilder existieren. Velo-Schilder mit den Nummern PTT 8 0224 - PTT 8 0422 waren 1991 - 2003 an den Post-Velos
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Heute haben die Velos der Post immer noch ein separates Kontroll-Schild. Die wenigen alten Velos tragen noch immer das alte PTT-Zeichen. Aber alle neuen Fahrräder werden nun mit einem neuen Velo-Kennzeichen (8 cm x 5 cm und dem Buchstaben "P") versehen. Der obere Teil des heutigen P-Velo-Schildes (6cm hoch) ist in rot reflektierender Farbe. Das weisse Schweizerkreuz hat Balkenlängen von 2,3 cm x 1,8 cm Der untere nicht reflektierende Teil des Schildes (2 cm hoch) hat entweder auf schwarz/grau eine schwarze Kontrollnummer erhaben eingepresst oder auf alu-farbigem Grund eine farblose Zahl eingeprägt.
Handwagen
des Postbetriebes waren ebenfalls mit einem Kontrollschild versehen.
Velo-Diebstahl-Versicherung-Kennzeichen
Früher gab die
Velo-Wache AG
in Küsnacht/ZH (Versicherung) eigene Schilder
heraus. Sie galten als Nachweis, dass das Velo gegen Diebstahl bei der
Velo-Wache versichert war.
Daneben gab es noch eine zweite Velo-Bewachungs-Gesellschaft, die Schilder abgab. Die Identität der Gesellschaft ist aber leider bis heute unbekannt.
Schiffs-Kontrollschilder
Schlussendlich sind auch noch für die meisten Schiffe (mit oder ohne Motor) auf den Schweizer Gewässern Kontrollschilder vorgeschrieben und zwar müssen diese normalerweise links und rechts am Bug (backbord, steuerbord) befestigt werden.

Auf Binnen-Seen hat die
Privat-Schaff-Fahrt
normalerweise Kunststoff-Kontrollschilder mit weissem Grund und links in schwarz
die Kantonsabkürzung, in der
Mitte einen kleinen Anker und rechts davon die Kontrollnummer. Sie werden
beidseits am
Schiffsbug angeklebt.
Auf Seen, an die mehrere Länder stossen,
haben die Schiffs-Kontrollschilder
zum Teil.
Schweizer- und Kantons-Wappen.. Befristete
Schilder
haben hingegen keine Wappen, die Zahlen und Buchstaben sind in rot. Zwischen
Kantonsbezeichnung und individueller Nummer ist ebenfalls ein Anker
Im
Kanton. Schwyz werden weiterhin noch Schiffs-Kontrollschilder verwendet, die nur
aus einzelnen Kunststoff-Buchstaben und -Zahlen bestehen und so vorne am Bug auf
den Bootskörper geklebt werden..
In der guten alten Zeit der teuren Holzboote wurden die einzelnen Messing-Zahlen und -Buchstaben als Kennzeichnung vorne beidseitig auf den edlen Holz-Bootskörper geschraubt, aber das ist längst vorbei.
Ob es sich hier um ein (früheres ?) Schild für ein Schiff
auf internationalen Gewässern des Kanton Tessin handelt, ist unbekannt.

Zudem gibt es
für die wenigen
Armee-Schiffen
auf den
Schweizer Seen und Gewässern spezielle
M-Schilder.
Die Schiffs-Kontrollschilder müssen backbord- und steuerbord-seits am Bug
befestigt werden.

Es gibt auf unseren Gewässern auch Schiffe des Bundes, die teilweise weiterhin mit einem A-Kontroll-Schild versehen sind, z.B. Schiffe der Oberzoll-Direktion, der eidgenössischen Sportschule Magglingen, usw. Dies obwohl ja vor einigen Jahren bekanntlich die Motorfahrzeuge des Bundes von den A-Kontrollschildern zu den kantonalen Kontrollschildern wechselten
Die 26 Kantone der Schweiz
Und hier noch die Abbildung aller 26 Kantons-Wappen, wie sie auf den Fahrzeug-Schildern nebst den offiziellen Kantonsabkürzungen verwendet werden:
= Zürich = ZH
= Bern = BE
=
Luzern = LU
= Uri = UR
= Schwyz = SZ
= Obwalden = OW
= Nidwalden = NW
= Glarus = GL
= Zug = ZG
= Freiburg
= FR
= Solothurn = SO
= Basel-Stadt = BS
= Basel-Land = BL
=
Schaffhausen = SH
= Appenzell-Innerrhoden = AI
= Appenzell-Ausserrhoden = AR
= St. Gallen = SG
= Graubünden
= GR
=
Aargau = AG
= Thurgau = TG
= Tessin = TI
= Waadt = VD
= Wallis =
VS
=
Neuenburg = NE
= Genf = GE
= Jura =
JU
SCHWEIZ / SUISSE / SWITZERLAND
SVIZZERA = CH = Confoederatio Helvetica

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Fahrradschilder
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Zürich, Bern, Luzern
Geschichte der
Militär-Radfahrer