Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz

 

 

 

 

 

 

                                                                                                  Schild 1904 – 1911 Luzern              Schild 1911 – 1927 Schaffhausen              Schild 1927 - 1932 Bern                Schild 1933 - heute Obwalden

                                 

 


 

Als die Autos noch ohne Kontrollschilder umherfuhren

 

1868 konstruierte in der Schweiz  Albert Schmid, Zürich, seinen ersten Dampfwagen  und mit seinem dritten, selbst gebauten Fahrzeug fuhr er 1878 in einer Woche nach Paris. Und auch schon in den 1880er Jahren fuhr Ernest Cuénod aus Vevey (1857 – 1915) mit seinem gekauften Motorfahrzeug am Genfersee umher. Er war Autohändler und Auto-Importeur, zudem erster Vizepräsident des am 6.12.1898 in Genf gegründeten Automobil-Clubs der Schweiz (ACS). - Um 1890 dürften es in der ganzen Schweiz wohl noch nicht mehr als ein paar Dutzend Motorfahrzeug-Besitzer gegeben haben. Diese Autos zirkulierten vermutlich alle noch ohne Kontrollschilder!

 

Um 1899 war in der Schweiz der Groß-Raum Genf/Genfersee das Zentrum der Fahrzeug-Entwicklung und der -Motorisierung. Wohl beeinflusst vom nahen Frankreich, das bezüglich der Fahrzeugmotorisierung in Europa eine Pionierleistung vollbrachte.

1900 zählte man in Genf 102 Automobile, in Bern lediglich 9 und in Zürich und Basel gab es wohl auch nicht mehr Fahrzeuge als in Bern! Und 1914 waren von den total 5411 Autos/Lastwagen in der Schweiz 25% in Genf und von den 5504 Motorrädern gar 50% im Stadt-Kanton immatrikuliert. Zürich hatte damals 1540 Motorfahrzeuge.

 



                                                                                                         

  Die Vorläufer der Schweizer Auto-Kontrollschilder

 

Die Frage, wo und wann das erste Motorfahrzeug-Kontroll-Schild in der Schweiz einem Fahrzeug-Halter abgegeben wurde, ist  leider nicht zu beantworten. Der Wunsch, einen Automobilisten identifizieren zu können, war wohl aber schon immer da, und zwar aus  verschiedensten Gründen. Zu vermuten ist, dass deshalb knapp vor 1900 vorerst in einzelnen Kantonen Velo-Nummern-Schilder oder ähnliche Nummern-Tafeln zur Kennzeichnung der Autos abgegeben wurden. Fahrrad-Schilder gab es nämlich schon  längere  Zeit..

 Am 14.2.1894 schrieb der  Kanton Basel-Stadt mittels Verordnung vor, jedes Fahrrad sei mit einem Nummern-Schild zu versehen. Das Schild müsse vorne am Lenker montiert werden. Und mit Regierungsratsbeschluss vom 11.5.1898 wurde angeordnet, dass die Bestimmungen der Verordnung vom 14.2.1894 auch auf "Motorfahrräder und sonstige Motorfuhrwerke" Anwendung finde. Daraus kann geschlossen werden, dass die "Velo-Schilder" auch an Motorfahrzeugen anzubringen waren !

1892 gab der Kanton Luzern erstmals Fahrrad-Schilder ab, und 1901 hielt er erstmals in einer Verordnung fest, dass für  Motorwagen eine polizeiliche Bewilligung zu lösen sei und dass mit dieser eine Nummertafel abgegeben werde, die am Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle anzubringen sei. Ob das Veloschilder oder separate Motorfahrzeug-Schilder waren, ebenfalls das Aussehen, war nicht geregelt.

Am 6.2.1902 schrieb auch der Kanton Zürich in seiner Verordnung  betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen auf  öffentlichen  Strassen, Wegen und Plätzen eine solche Nummern-Tafel für jedes Velo und jeden Motorwagen vor. Und in der Verordnung vom 16.2.1903  verfügte er, dass an den Motorwagen je zwei Schilder (vorne und hinten) mit einer Ordnungsnummer und dem Kantons-Wappen anzubringen sei.


 

Ob die hier abgebildeten Motorfahrzeug-Kontrollschilder   Vorläufer der  in der Schweiz ab 1904 ausgegebenen Konkordats-Schilder waren, ist unbekannt. Sie hatten ein längliches Format und einen schwarzen Grund, links in weiß ein Schweizerkreuz (nicht mit Wappen), daneben in dicker, großer und weißer Schrift die individuelle Nummer. Das Schild war also ohne Kantons- und Schweizer–Wappen versehen. - Zu vermuten ist, dass diese Schilder wohl keine Militärfahrzeug-Kontrollschilder waren, denn auf verschiedenen Bildern von Motorfahrzeugen mit solchen Schildern waren nur Zivilpersonen als Lenker und als Beifahrer teilweise sogar Kinder abgebildet.                                                                                                                                        

Im Kanton  Uri, wo vor dem Beitritt zum Schweizerischen Automobil-Konkordat bis 1914 die Fahrzeug noch alle ohne Kontroll-Schilder zirkulierten, fuhr nach Konkordats-Beitritt ein Lastwagen (um 1920) mit einem solchen wappenlosen Schild (+ 2607) umher. Es wäre somit denkbar, dass die vorderen Schilder von den Konkordats-Kantonen teilweise mit oder ohne Wappen ausgegeben wurden. Darauf hin deutet auch der Umstand, dass die Nummer des erwähnten Urner-Schildes (+ 2607) aus der dem Kanton Uri gemäß Konkordatsbeschluss von 1904 zugeteilten Nummern-Serien (2601 – 2700) stammt! 



 

Die ersten kantonale Konkordants-Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz von 1904 - 1911

 

 

Am 13.7.1904  wurden das Schweizerische Automobil-Konkordat gegründet. Die meisten Kantone traten diesem Konkordat sofort bei und gaben die einheitlich vorgeschriebenen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder heraus. Einige Kantone folgten später

 

 

Die Auto-Schilder trugen auf schwarzem Grund links das Schweizerwappen, daneben in weiss eine individuelle Zahl und rechts das Kantonswappen. Das hintere Schild war dabei etwa grösser (in der Länge und der Höhe) als das vordere Schild.

 

Das hintere Motorrad-Schild war zur Unterscheidung der beiden Schilder-Kategorien (Auto / Motorrad) kleiner als dasjenige für Motorwagen, hatte oben nach innen geschwungene Ränder, und war eher hoch als länglich. Zudem waren Schweizer- und Kantons-Wappen oben zueinander geneigt. Das vordere Motorrad-Schild war in der Dimension und Darstellung identisch mit dem vorderen Auto-Schild. Ganz vereinzelte Motorrad-Schilder waren teilweise etwas geschwungen.

 

Autos und Motorräder hatten im Rahmen der den Kantonen vom Konkordat zugeteilten Nummernserie pro Kanton je eine eigene aber identische Nummern-Serie. Also z.B. der Kanton Luzern für die Autos LU 2201 - LU 2600 und auch für die Motorräder LU 2201 - LU 2600.

Jedem Kanton wurde nur eine relativ kleine Kontrollschild-Nummer-Serie zur Ausgabe zugeteilt. Dem Kanton Zürich die Zahlen 1 - 1000, Bern 1001 - 2200, Luzern 2201 - 2600, Uri 2601 - 2700, Schwyz 2701 - 2900, Obwalden 2901 - 3000, Nidwalden 3001 - 3100, Glarus 3101 - 3300, Zug 3301 - 3400, Freiburg 3401 - 3800, Solothurn 3801 - 4100, Basel-Stadt 4101 - 4600, Basel-Land 4601 - 4800, Schaffhausen 4801 - 5000, Appenzell-Innerrhoden 5001 - 5200, Appenzell-Ausserrhoden  5201 - 5300, St. Gallen 5301 - 5800, Graubünden 5801 - 6000, Aargau 6001 - 6400, Thurgau 6401 - 6700, Tessin 6701 - 7100, Waadt 7101 - 8000, Wallis 8001 - 8400, Neuenburg 8401 - 8800 und Genf 8801 - 9999.

Straßenverkehrs-Ämter in der heutigen Form gab es damals noch nicht. Deshalb überreichte 1904 im Kanton Bern jeweils Regierungs-Rat Morgenthaler höchst persönlich in seinem Büro (nach Griff in die untere Pultschublade!) jedem neuen Fahrzeughalter die Kontrollschilder. Und Autoverkäufer Popp in Zürich entnahm jeweils ein neues Paar Schilder aus seinem Schrank und montierte dieses jedem Neuhalter beim Autokauf ans Auto. So geschehen mit Hans Lavater, berühmter Dirigent, Komponist und späterer Direktor der Musikakademie in Zürich. Er bekam bei seinem Erstwagenkauf (einen PW der Marke Stoewer der Gebr. Stoewer, Stettin) gleich die Nummer ZH143B von Popp mitgeliefert.

Die Schilder mussten aus Eisenblech (ausnahmsweise Aluminium) sein. Eine Ausnahme machte der Kanton Zug, er liess für einige Zeit seine Schilder durch das Emaillierwerk Zug in Email herstellen. Das vordere Schild mass 38cm x 10 cm, das hintere Schild 45cm x 13cm.


Die kantonalen Fahrzeug-Kontrollschilder von 1911 - 1932

  

Im Jahre 1911, als die allen  Kantonen  zugeteilte Nummern-Schilder-Serie teilweiseSwitzerland License Plates aufgebraucht war, entschloss man sich, auf den Kontrollschildern hinter der letzten Nummer-Zahl einen grossen Buchstaben, beginnend mit A, anzubringen. Es gab aber auch einige Kantone, die schufen ein hinteres rechteckiges Schild und brachten den erwähnten Buchstaben zwischen Schweizer- und Kantons-Wappen an.

Auch bei den Motorrädern wurde sowohl bei den  hinteren wie auch bei den vorderen Kontrollschildern rechts von der individuellen Kontroll-Nummer ein Buchstaben angebracht


 

                                                                                            Spezielles Motorrad-Schild

 

 

In den zwanziger und dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts trugen Motorräder, die einen zugelassenen Sozius-Sitz aufwiesen und die notwendigen Steuern dazu bezahlt hatten, vorne ob dem Schutzblech ein kleineres, längliches Metall-Schild mit der Aufschrift " 2.Sitz ". Dies diente der Polizei zur sofortigen visuellen Kontrolle, ob ein Motorrad mit oder ohne Sozius-Sitz gefahren werden darf.


                                                                              Weisse Fahrzeug-Kontrollschilder ab 1922                                                                                                                                 

  Ab 1922 wurden im Kanton Zürich anstelle der schwarzen  Schilder für Motorräder erstmals weisse Kontrollschilder mit schwarzen Buchstaben und Zahlen abgegeben, da die schwarzen Schilder nämlich bald einmal unansehnlich und nachts schlecht lesbar waren. Die anderen Kantone folgten nach und nach.

Und 1923 gaben die beiden Halb-Kantone Basel-Stadt  und Basel-Land die ersten weissen Auto-Kontrollschilder (aber ohne Buchstaben neben der Zahl) ab. Anno 1925 folgte auch der Kanton Zürich, er gab ab dem Kontrollschild ZH 101K weisse Kontroll-Schilder mit schwarzen Buchstaben  und Zahlen ab. Die übrigen Kantone folgten nach und nach.

Eigentümlicherweise wurden in Luzern bei den Motorrädern ab 1923 nur noch Schilder ab der Nummer LU 2201B zugeteilt, die Nummern LU 2201 - LU 2600 und LU 2201A - LU 2600A eingezogen. Hingegen liess man es bei den Autos bei der Nummerierung ab LU 2201. Trotzdem blieb somit bei den Autos und Motorrädern die Doppel-Nummerierung; Ende 1932 war man bei den Autos bei LU 1465S und bei den Motorrädern bei LU 2329M angelangt.

Switzerland License PlatesBern gab 1927 Neuhaltern noch schwarze Schilder mit dem Buchstaben L und anschliessend solche mit den Buchstaben N und P ab. Im gleichen Jahr erhielten in Bern aber bisherige Halter bei einem Fahrzeugwechsel oder sonstiger Mutation jeweils ein neues Schild mit weissem Grund, aber mit ihrer alten Nummerierung/Buchstabierung. 1930 gab es dann auch in Bern generell nur noch weisse Schilder mit schwarzen Nummern; 1931 wurden Schilder mit den Buchstaben M und E, 1932 mit R und T (und S für Autohändler) ausgegeben. Luzern hatte damals ebenfalls weisse Grundfarbe auf ihren Schildern und bis 1932 die Buchstaben A – P sowie S für Motorwagen und R für Anhänger ausgegeben, Zürich war in diesem Jahr beim Buchstaben Z angelangt.

.Motorfahrzeug-Kontroll-Schild des Kantons Genf. Es ist bereits mit den schwarzen Zahlen/Buchstaben und weisser Grund-Farben bemalt, wie sie üblicherweise erst ab 1933 auf den neuen, eidgenössisch geregelten Motorfahrzeug-Kontrollschildern verwendet wurden. 

Bis 1932 blieben vermutlich die Kantone Waadt und Tessin bei den Schildern mit schwarzem Grund und der weisen Schrift - Einerseits gab es also verschiedenfarbige Schilder, zudem war das den Kantonen zugeteilte Nummern-Segment teilweise aufgebraucht. Ein verwirrendes, uneinheitliches Schilder-System das an seine Grenzen stiess und das neu zu organisieren war!

Im selben Jahre entschlossen sich die Kantone, das absolut unbefriedigende Motorfahrzeug-Kontrollschilder-System  (inkl. Nummerierung) grundlegend neu zu organisieren, insbesondere weil wegen der immer mehr zunehmenden Motorisierung das Nummer-Schilder-System (relativ kleine Nummer-Blocks pro Kanton) nicht mehr ausbaufähig war. Das seit 1904 bestehende Konkordat der Kantone wurde dazu aufgelöst und ein zeitgemässes, gesamtschweizerisch gültiges Gesetz über den Strassenverkehr geschaffen.


 

                                                                                                    Eidgenössische Motorfahrzeug-Kontrollschilder

         <Kontrollschild der eidgenössischen Post-Verwaltung                       Kontrollschild der eidgenössischen Telefon-Verwaltung> 

               Motorfahrzeug-Kontrollschild des eidgenössischen Telegraphen-Amtes (oder Starkstrom-Kommission, nun eidgenössisches Starkstrom-Inspektorat ?)   

 


 

                                                                                                               Fälschung ?

Motorfahrzeug-Kontroll-Schild des Kantons Basel-Stadt. Es handelt sich hier um eine Schilder-Fälschung aus der Zeit. Unüblich ist der Buchstaben nach der Zahl in gelb anstatt wie normal in weiss. Auch die Zahlen sind nicht in weiss sondern in Metallic-Farbe. Und das Schweizerkreuz ist eingestanzt statt wie damals üblich erhoben dargestellt. Zudem sind die Horizontal-Schenkel des Kreuzes kürzer als die Vertikalschenkel, was heraldisch falsch  ist; alle Schenkel des Schweizer-Kreuzes müssen offiziell gleich lang sein. Schlussendlich  ist das Schild aus Aluminium und seinerzeit gab es nur Motorfahrzeug-Kontrollschilder aus Eisenblech ! Das letzte Indiz für die Fälschung ist die Schrift die Zahlen; die aufgeprägten Zahlen 1 und 4 entsprechen stilistisch überhaupt nicht den Zahlen 1 und 4 auf den Konkordats-Schildern (1904 - 1932).

Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder des Kantons Luzern. Eine fast perfekte Fälschung, insbesondere von der Farbe und vom Schildmaterial her. Es ist aber sofort auf Grund der aufgeprägten Nummern erkennbar, dass die Schilder unecht sind. Luzern hatte nämlich 1904 vom Konkordat die Nummer-Serie LU 2201- LU 2600 zugeteilt bekommen, Neuenburg die Zahlen NE 8401 - NE 8800 und Bern BE 1001 - BE 2200. Das Schild rechts war an einem Oldtimer-Auto befestigt, vermutlich gab es Auskunft über das Baujahr des Wagens.



 

Die heute gültigen Fahrzeug-Kontrollschilder der Schweiz (seit 1933)

 

 

Am 25.11.1932 trat an Stelle des Automobil-Konkordats endlich das neue Motorfahrzeug-Gesetz (MFG) in Kraft, nachdem man zuvor jahrelang auf politischer Ebene darüber diskutiert hatte.

1933 führte man die heute immer noch gültigen Kontrollschilder und für jeden Kanton eine eigene individuelle Schilder-Nummerierung ein. Seither müssen Motorfahrzeuge mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser,. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein Schild, das einem vorderen Schild entspricht). 

Anfangs 1933 gab Glarus als einer der ersten Kanton die neuen Schilder heraus, Zürich ab März 1933, die andern Kantone folgten nach und nach. Bern tat dies 1934. Jeder Kanton kann seither seine Schilder ab der Zahl 1, höchstens bis zur Zahl 999 999, abgeben. Es bleibt ihm frei, Zahlen-Serien für spezielle Halter, z.B. Gemeinden, öffentliche Dienste, usw. zuzuteilen.

Das hintere Kontroll-Schild war rechteckig und die Nummern-Zahlen    und Buchstaben dick sowie Schweizer- und Kantons-Wappen  relativ groß, das Kontroll-Schild mass 31cm x 24 cm.. In den  Jahren 1957, 1959 und 1962 verkleinerte man Wappen, Zahlen und Buchstaben geringfügig. Ca 1965 wurden die Ziffern 3, 5, 8 und 9 stilistisch etwas abgeändert.

Am 2.11.1972 veränderte sich das hochformatige hintere Schild nochmals (aber EUR_CH_BL_XH.jpg  anfänglich, d.h. bis in die 80er Jahre, ohne die Zollschilder) in das derzeitig gültige Format von 30cm x 16 cm. Anfänglich waren die 6-stellige Zahlen auf dem Kontrollschild in einer Sechser-Gruppe, nun werden sie seit längerem in zwei Dreier-Gruppen angeordnet..

 

Seit März 1959 werden auf Wunsch nun auch hintere Fahrzeug-Schilde  im länglichen Format abgegeben. Beim langformatigen hinteren Schild sind auf einer Linie Schweizer-Wappen, Kantons-Abkürzung, Punkt, individuelle Nummer und Kantons-Wappen enthalten. Anfänglich war das Schild-Format 44 cm x 11 cm,

 

Seit 1987 sind die Langformat-Schilder,  bedingt           Switzerland normal series GE·1.jpg (15kB)durch die 6-stelligen Zahlen, nun 50 cm x 11 cm gross.

Anfänglich wurden die 6-stelligen Zahlen auf dem Kontrollschild  in einer   Sechser-Gruppe, seit längerem nun in zwei Dreiergruppen gebildet.

Seit 1987 gibt es nun auch reflektierende Fahrzeug-Schilder, die man bei Bedarf bestellen und gebrauchen kann.

 

 

Im Moment geben die Kantone Bern, Luzern, Graubünden, weniger die Kantone Nidwalden und Obwalden, Wunsch-Kontrollschilder-Nummern  mit sechsstelliger Zahl heraus. Bei Luzern ist z.B die Nummer LU 999 999 schon längere Zeit ausgegeben worden.

 

Anhänger-Schilder-Nummern sowie solche von Arbeitsfahrzeugen werden jeweils spontan (in einer Serie) aus den normalen Fahrzeugschilder-Serien herausgenommen. Im Moment läuft in Luzern die normale Serie LU 214 000. Wenn die Nummer 215 999 erreicht ist, werden ab LU 216 000 eine Nummern-Serie den Arbeitsfahrzeugen und ab LU 217 000 eine weitere Nummern-Serie den Anhänger zugewiesen.

 

Die Kantone Genf, (seit 1968) sowie Freiburg und Wallis geben Schilder nur aus der laufenden Serie neu heraus. Zurückgegebene Schilder werden nicht neu verwendet, Deshalb ist Genf mit rund 250 000 Autos bereits bei GR 635 000 !

 


 

 

Auf dem Fahrzeug-Schild sind die Buchstaben, Zahlen und Punkte (in schwarzer Farbe)  immer erhoben geprägt. Und auf dem ebenfalls leicht erhöhten Schweizerwappen ist das Kreuz eingestanzt. Das Kreuz war früher teilweise aber auch erhöht angebracht.

Das Kantons-Wappen haben einige Kantone auf dem Fahrzeug-Schild erhoben aufgestanzt , andere Kantone mit etwas komplizierteren Wappen haben ihr Wappenbild  auf die etwas vom Schild erhobene Wappenfläche aufgeklebt.

 


 

 

Das vordere Kontroll-Schild ist im Lang-Format (ohne Switzerland normal series front plate former style BE-271734.jpg (17kB) Schweizer- und Kantonswappen) und wurde seit 1933 mehrmals in Format und Schrift verkleinert; es mass anfänglich 38 cm x 11 cm und nun seit 1972 einheitlich 30 cm x 8 cm gross.



 

die Kontrollschilder-Farben weisen auf Fahrzeugverwendungs-Arten hin

 

Ab 1933 gab es für sämtliche Motorfahrzeug-Arten nur Kontrollschilder mit einer weisser Grundfarbe. Seit dem 18.7.1961 weist die Schilder-Grund-Farbe nun auf die Benützungsart des Fahrzeuges hin. Alle diese verschiedenfarbigen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder bestehen aus Alu. Sie habe jeweils pro Schilder-Farbe eine eigene Nummerierung, und zwar immer beginnend mit der Zahl 1.  

                                                                                                                                                                               

  Die Schilder mit weißem Grund und schwarzer Schrift sind für Personenwagen, Lastwagen, Anhänger, Cars, Motorräder, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motor-Einachser.

Schilder mit hellblauem Grund und schwarzer Schrift sind für Arbeitsfahrzeuge (die zur Verrichtung von Arbeiten sind und keine Sachen transportieren, ebenfalls für Fahrzeuge der Feuerwehr und öffentlicher Dienste sowie Arbeitsmaschinen in der Forstwirtschaft sowie im Hoch- und Tiefbau).

  Schilder mit hellbraunem Grund und schwarzer Schrift sind für  Ausnahmefahrzeuge, die den Vorschriften über Masse und Gewichten nicht entsprechen und für Fahrten einer Sonderbewilligung bedürfen. (Kranwagen, Raupenfahrzeuge, usw.).

Schilder mit hellgrünem Grund und schwarzer Schrift (hier gibt es nur je ein Schild pro Fahrzeug) sind für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die nicht zur Verrichtung von gewerblichen Fahrten verwendet werden..

Schilder mit einem gelbem Grund und schwarzer Schrift haben Kleinmotorräder und Leicht-Motorfahrzeuge  (auch hier nur ein Schild pro Fahrzeug, und zwar hinten).

Schlussendlich gibt es  kleine gelbe Schilder mit jährlich neuer Vignette (Kanton Wallis hat keine Vignetten aber aufgestanzte Jahrzahl) für Motorfahrräder (ebenfalls nur ein Schild).

 



 

Besonderes zu Kontrollschildern

 

Bis 1932 hatte das Graubündner Kantons-Wappen  (und somit auch die Fahrzeugschilder) die  Zeichen des oberen bzw. grauen Bundes, des Gotteshausbundes und des Zehngerichtebundes (grau/weiss/blau). Nach Genehmigung durch den Bundesrat im März 1933 wechselte Graubünden das Kantons-Wappen  und führte zugleich das neue Fahrzeug-Schilderformat  in der noch heute gültige Form ein.

 

Bis gegen Ende 2007 wurde auf den Kontrollschildern des Kant6ons Graubünden vorne auf dem Schild eine Prüfziffer eingestanzt. Diese diente nur dem internen Gebrauch. Nun  wird  diese Ziffer für neue Schilder weggelassen.

 


                                                                                                                      

 

Erst 1979 wurde der Kanton Jura (JU) aus Teilen des Kantons Bern     geschaffen. Deshalb gibt es für diesen Kanton erst ab dem Jahre 1979 die einschlägigen Motorfahrzeug-Schilder. Alle übrigen Kantone und Halb-Kantone bestanden schon seit 1848 und machten daher die Motorfahrzeug-Schilderentwicklung gemeinsam mit.

 



                                                                                                                                        

Spezial-Schilder des Motorfahrzeug-Gewerbes

            

 

                                                                                                                                        

Von 1933 - 1976 wurden so genannte Versuchs-Schilder für Motorwagen und  Motorräder abgegeben. Sie durften nur vom Motorfahrzeuggewerbe  für Fahrten zum Ausprobieren von Fahrzeugen und zu Schleppfahrten verwendet werden. Diese hatten das normale Schilder-Format und weissen Grund. Hingegen waren die Buchstaben, Punkt und Ziffern in rot. Diese Schilder durften nur mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis gefahren werden. Sie galten bis zu der im Jahre 1976 in Kraft gesetzten Verkehrs-Zulassungs-Verordnung (VZV). - Luzern gab kaum solche Versuchs-Schilder heraus, da diese doch massive Einschränkungen gegenüber den Händlerschildern aufwiesen !

 

 

Seit 1933 gibt es auch Händler-Schilder für das Motorfahrzeuggewerbe. Sie berechtigten den Inhaber dieses Schildes, seine Angestellten und Arbeiter zu allen unentgeltlichen Fahrten. Sie hatten bis 1977 dasselbe Aussehen wie die normalen Kontroll-Schilder für Motorwagen oder Motorräder. Die Kantone wiesen teils den Händlerschildern (so genannte Garagenummern) separate Nummern-Serien zu. Das Fahren mit einem Händlerschild bedarf eines Kollektiv-Fahrzeugausweises.

 

Seit 1977 (bis heute) haben nun die Händler-Schilder den Buchstaben U (= Unternehmer) rechts neben der Zahl (bei allen sechs Händler-Schilder-Arten). Händlerschilder-Nummern werden im Rahmen der normalen Schildernummerierung für Motorwagen bzw. Motorräder zugeteilt. Dabei ist es möglich, dieselbe Kontrollschild-Nummer zwei mal auszugeben, einmal mit und einmal ohne U. Dies macht z.B. der Kanton Luzern. Er teilte dem Verkehrshaus der Schweiz sowohl die Auto-Nummer LU 1 als auch LU 1U zu. Er gab einem Fahrzeughalter also für dieselbe Fahrzeugkategorie zweimal dieselbe Nummer..

 

Händlerschilder für Motorwagen (weiss gross) dürfen an alle mehrspurige Motorfahrzeuge,  die keine Motorräder sind, verwendet werden. Wird mit dem Motorwagen ein Anhänger mitgeführt, kann das hintere Händler-Schild des Zugfahrzeuges als Schild des Anhängers verwendet werden.

Händlerschilder für Motorräder (weiss klein) dürfen an alle Motorfahrzeuge, ausser Motorwagen, verwendet werden.

Händlerschilder für Kleinmotorräder (gelb) dürfen auch für die Leichtmotorfahrzeuge und die Motorfahrräder verwendet werden.

Händlerschilder für Arbeitsmotorfahrzeuge (blau) dürfen auch an alle Ausnahmefahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugkategorie verwendet werden.

Händlerschilder für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (grün) dürfen auch an landw. Anhängern und Anhängerzügen verwendet werden.

Händlerschilder für Anhänger (weiss gross) sind insbesondere für Firmen gedacht, welche Anhänger bauen und reparieren.

 



       weitere spezielle Kontrollschilder

 

So genannte Tagesschilder entsprechen den normalen Fahrzeug-Schildern für Motorwagen ( Personenwagen, Lastwagen) sowie Anhängern, Motorrädern und Traktoren. Im Kanton Luzern haben sie alle die Nummern LU 9999xx. Diese Schilder müssen selbstverständlich nach Ablauf der Benützungs-Frist (24, 48, 72 oder 96 Stunden) dem Strassenverkehrs-Amt zurückgegeben werden

 

Wechselschilder gibt es für sämtliche Fahrzeugkategorien und Schilder-Typen (inkl. für Mofa) und zwar jeweils für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie. Voraussetzung ist, dass die beiden Fahrzeuge unter dem Namen desselben Fahrzeughalters eingelöst werden. Wechselschilder bestehen aus einem oder zwei Schilder, je nach Fahrzeug-Kategorie. Sie haben keine speziellen Nummerierungen. Bei Arbeitsmotorwagen und Anhängern sowie bei Veteranenfahrzeugen (Oldtimer) ist es möglich, bis zu 12 Fahrzeuge desselben Halters auf das gleiche Wechselschild einzulösen.

 



 

 

ehemalige Mietfahrzeug-Kontrollschilder

 

In den Jahren 1977 – 2000 hatten Mietwagen als Sonderheit    Kontroll-Schilder mit dem Buchstaben V (=Vermietung)  rechts neben der Zahl.  Seit 2001 haben Mietwagen, wie schon vor 1977, wieder ganz normale kantonale Fahrzeug-Schilder.

Es fällt auf, dass in der ganzen Schweiz auf den Strassen viele Autos  mit AI-Kontroll-Schildern (Kanton Appenzell-Innerrhoden hat 15 000 Einwohner) umherfahren. Dies also, obwohl in Appenzell-Innerrhoden nur relativ wenige Fahrzeughalter wohnen. Das kommt davon, weil das Strassenverkehrsamt Appenzell-Innerrhoden für Mietfahrzeuge sehr günstige Verkehrsgebühren erhebt, weshalb die meisten grossen Autovermietungs-Firmen der Schweiz ihre Fahrzeuge in diesem Kanton immatrikulieren lassen !  



Befristete und Zoll-Kontrollschilder

 

Seit 1960 gibt es auch befristete Schilder und Zoll-Schilder (ausgenommen für Landwirtschafts-Schilder, Motorfahrrad-Schilder und seinerzeit Velo-Schilder). Sie hatten anfänglich als Sonderheit auf dem normalen Fahrzeugschild noch einen roten horizontalen oder vertikalen Balken über das ganze Schild und darauf eingestanzt das gültige zweistellige Ablaufjahr in weiss. Später war dann ein kleinerer roter Balken rechts neben der individuellen Nummer und auf diesem vertieft die weiße Jahreszahl (Ablaufjahr der Befristung) eingestanzt, zuerst ohne Kontrollmarke. Später dann mit einer quadratischen aufgeklebten Kontrollmarke, welche die Zahl des Verfallmonates trug. Ab 1992 ist auf dem roten Balken nur noch ein länglicher Kleber, auf dem ganz klein vielmals das zweistelligen Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar aufgedruckt ist. - Es gab Ausnahmen, da  wurde der dicke rote Streifen seitlich rechts über die ganze Schildhöhe hochgezogen.

Die Nummerierungen der Zollschilder und der befristeten Schilder werden von den einzelnen Kantonen nicht gleich behandelt. Es gibt Kantone mit willkürlichen Nummernserien, die oft mit den Nummernserien der "normalen" Schilder identisch sind. Bei einzelnen Kantonen wird jeweils nach einem neuen Kalender-Jahr wieder mit der Schild-Nummer 1 begonnen.

                                                                          

                                     EUR_CH_1987_Temp_JDM.jpg  EUR_CH_1995_BL_XH.jpg   EUR_CH_FR1648_JMD.jpg          


Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die aber aus irgend einem Grunde nur vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der individuellen Nummer einen dicken roten Balken mit der Ablaufmonat der Befristung. Die Nummerierung der befristeten Schilder beginnt jedes Jahr neu mit der Zahl 1. Die Ausmasse der Schilder sind analog derjenigen der unbefristeten Schilder

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Zollschilder sind für nicht verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in der Schweiz stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben zusätzlich noch rechts neben dem roten Balken ein Z in schwarz aufgedruckt.. Zoll-Schilder haben ihre eigene Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1. Ihr Ausmass ist analog der normalen Schilder

 

                  

    


 

Nier ein Spezialfall aus dem Kanton Graubünden: Nur für die Einwohner der Gemeinde Samnaun (Unterengadin) sind die Motorfahrzeug-Schilder (alle Kategorien) der Serie  GR 90 001 - GR 94 999 reserviert. Samnaun ist nämlich Zollfreigebiet und die dort gekaufte Ware (inkl. Motorfahrzeuge) muss weder in der Schweiz noch im grenznahen Österreich verzollt werden. Die spezielle Schilder-Nummerierung weist den Zoll auf den Umstand hin, dass das Fahrzeug nicht verzollt ist. Wird ein solches Auto später ausserhalb Samnaun (aber in der Schweiz) weiter verkauft, muss es vom neuen Halter verzollt werden.  -  Im Gegensatz zur übrigen Schweiz erhalten somit die Samnauner für ihre unverzollten Fahrzeuge kein befristet4es Zoll-Nummernschild mit rotem Balken und dem Buchstaben "Z" sondern ein ganz normales Kantonsschild (aber mit einer speziellen Nummern-Serie). 

Aus unerklärlichen Gründen reservierte man plötzlich (aus Versehen ?) nur noch GR 91 000 - GR 91 999 zusätzlich zu den ausgegebenen Kontrollschilder-Serie (GR 90 000 - GR 90 999) für Samnaun. Aus der Schilder-Serie GR 92 000 - GR 94 999 wurde von Winter 2006  bis Herbst 2007 auch den übrigen Fahrzeug-Haltern des Kantons Nummern zugewiesen.. Ob es hier irgendwann zu einer Bereinigung kommt ?

 



 

Fälschungen ?

 

Wie überall im Leben wurde auch bei den Motorfahrzeug- Kontrollschildern versucht, diese zu  fälschen. Hier ein "augenfälliges" Zürcher-Kontrollschild (ausländische Sammler-Fälschung !) und eine befristete Berner Auto-Kontrollschildnummer (vermutlich wurde eine normale spanische Fahrzeug-Nummer abgeändert). Zudem ein "amputiertes", befristetes Zollschild. Das BL-Kontrollslchild war an einem Oldtimer-Auto, Zahlen und Wappen nicht geprägt. Schweizerwappen nicht der Norm entsprechend und die Buchstaben BL zu gross.


 

Sammler-Schilder

Es gibt eigentliche Sammler-Schilder, so genannte Sampler. Wenn diese Motorfahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz hergestellt werden, dürfen sie an Stelle der Nummer nur Buchstaben aber keine Zahlen oder aber dann alles nur Nullen aufweisen. Hingegen werden im Ausland Motorfahrzeug-Kontrollschilder mit beliebigen Zahlen/Nummern hergestellt, was zu Missbrauch des Motorfahrzeug-Kontroll-Schildes verführen kann.

 



 

 

Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder

  Ab 15.3.1932 bekamen Personen, die im Genuss der diplomatischen Vorrechte standen, gemäss Art. 25, Abs. 3 der Verordnung zum Motorfahrzeug-Gesetz (MFG), für ihr Fahrzeug zusammen mit den ordentlichen Kontrollschildern des Standortkantons ein ovales Schild mit den Buchstaben "CD" bzw. "CC".

Erst seit dem Bundesratsbeschluss vom 22.1.1969 wurden besondere Kontrollschilder für Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen oder konsularischen Vorrechten oder Immunitäten abgegeben. Das Format dieser Diplomaten-Schilder sowie Grösse und Form der Buchstaben und Zahlen entsprachen den gewöhnlichen kantonalen Kontrollschildern.

Seit 1994 werden die heute gültigen Schilder abgegeben. Sie sind      etwas kleiner als die seit 1969 abgegebenen Kontroll-Schilder. Das hintere Kontroll-Schild misst entweder 30 x 16 cm (Hochformat) oder 50 x 11 cm (Langformat). Das vordere Kontroll-Schild ist 50 x 11 cm.  -  Fahrzeuge von Personen mit diplomatischen Vorrechten mussten nie den technischen Vorschriften der Schweiz entsprechen. Sie haben aber den geltenden internationalen Konventionen (1926/1949/1968) zu entsprechen. Gemäss den technischen Anforderungen des Anhangs 5 des internationalen Übereinkommens vom 8.11.1968 über den Strassenverkehr ist keine einheitliche Schilder-Halterung vorgeschrieben. Insbesondere an US-Fahrzeugen kann teilweise ein Schild in Langformat nicht befestigt werden. Deshalb werden seit 1994 auf Verlangen bei solchen Fahrzeugen vorne und hinten je ein hochformatiges Schild im Ausmass 30 x 16 cm abgegeben.  -   Der Kanton Basel-Stadt gibt deshalb vordere Diplomaten-Schilder ab, die in der Grösse zwischen dem alten vorderen Schild und dem neuen vorderen Schild liegen. Zudem sind sie nicht reflektierend und farblich wie das alten alufarbenen Material früherer Schilder.

 

Die ersten Zahlen auf den Diplomaten-Schildern rechts von der Kantons-Abkürzung sind  eine Ordnungsnummer innerhalb der Mission oder Organisation, wobei die Ziffer von 1 – 5 dem Chef für Dienst- oder Privat-Wagen zugeteilt wird. Die Zahl nach dem Punkt ist der Code für die internationale Organisation oder das Herkunftsland der diplomatischen Mission. In jedem einzelnen Fall weist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dem zuständigen Strassenverkehrsamt die individuellen Schilder-Nummern zur Herstellung der Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschildern zu. Somit ist die Schilder-Nummerierung Staatssache und nur die Herstellung und die Abgabe der Schilder obliegt den Strassenverkehrsämtern.

Der Code für das Herkunftsland von Diplomaten-Fahrzeugen  (so genannter Landes-Code) darf auf Grund amtlicher Weisung von keiner Amtsstelle bekannt gegeben werden. Nur das EDA und die Polizei dürften eigentlich den Code wissen. Wer trotzdem den Ländercode erfahren möchte, muss vor die entsprechende Botschaft gehen und beobachten, was für Diplomatenschilder die Fahrzeuge tragen, die hier ein- und ausfahren ! Oder noch besser, er schaut hier nach.

 

 

Die Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf grünem Grund links neben der Kantonsbezeichnung sind für Dienstwagen diplomatischer Missionen und für diplomatische Mitglieder dieser Missionen in Bern.

Die Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben AT auf grünem Grund links neben der Kantonsbezeichnung gelten  für  Fahrzeuge  von Verwaltungs- und technischem Personal diplomatischer Missionen in Bern. Hier beginnt die individuelle Ordnungsnummer immer mit der Zahl 51

Die Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CC auf grünem Grund links neben der Kantonsbezeichnung  sind für Dienstwagen der von einem Berufsbeamten geleiteten konsularischen Posten und für Motorfahrzeuge von Berufsbeamten der konsularischen Mission.

Die Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf blauem Grund links neben der Kantonsbezeichnung sind für die Dienstwagen der ständigen, internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz sowie für die Privatwagen der leitenden und hohen Beamten.


 

Die Honorar-Consule, denen der Bundesrat das Exequatur erteilt hat (Voraussetzung  entweder Schweizer  Bürger oder ausländischer Bürger im Besitze einer  bestimmten Schweizer Aufenthalts-Bewilligung) haben für ihre Fahrzeuge normale Schweizer Fahrzeug-Schilder ihres Wohnort-Kantons. Sie dürfen aber ein ovales CC-Schild als Kleber auf dem Auto tragen (Grösse analog CH-Zeichen) und der Fahrzeugausweis für diese Fahrzeuge hat den Vermerk "CC-Zeichen bewilligt"..



 

 

Fahrzeug-Kontrollschilder in den Enklaven der Schweiz

 

 

Und hier noch eine Sonderheit bezüglich der beiden bewohnten staats-politischen Enklaven in der Schweiz.

                                                                                                                                         Switzerland normal series rear plate Campione d'Italia TI·16077.jpg (20 kB)

Im Kanton Tessin, am Lago di Lugano, gibt es eine italienische Enklave auf Schweizer Boden. Es handelt sich um das Gebiet von Campione d`Italia. Der Ort ist 1,7 km2 gross und hat 3000 Einwohner. Die Fahrzeuge der dort wohnhaften Personen sind mit normalen Schweizer Kontrollschildern aus dem Kanton Tessin (TI) versehen.

 

Anders verhält es sich beim Ort Büsingen, der als deutsche Enklave (7,6 km2 mit 1500 Einwohnern) auf dem Gebiet des Schweizer Kantons Schaffhausen liegt. Dort müssen deren Einwohner für ihre Fahrzeuge deutsche Kontrollschilder (mit der Kennzeichnung BÜS) lösen. Dabei haben unverzollte Fahrzeuge, die längstens 2 Jahre in Büsingen zirkulieren dürfen, auf dem Kontrollschilder ein Z links neben der Zahl.

 


 

                                                                                                          Schweizer Zollfreigebiet  

Die Schweizer Gemeinde Samnaun war bis 1905 nur über Österreich mit dem Fahrzeug erreichbar gewesen, von der Schweiz her führte keine Fahrstrasse dorthin. Deshalb wurde diese Gemeinde zum Zollfreigebiet erklärt, d.h. Ware, die in Saumnaun verkauft wurde, war weder mit Schweizer noch mit Österreichischen Zollgebühren belastet. Man kaufte also zollfrei ein. Als man dann 1905 eine schmale Strasse von der Schweiz aus nach Samnaun erstellte (nach Martina und dem Schweizer-Zollposten, Richtung Österreich), blieb Samnaun weiterhin Zollfreigebiet. Denn diese Schweizerstrasse ist bis heute sehr eng und (gewollt) schlecht unterhalten. Zwei Fahrzeuge können meistens nicht kreuzen, sodass der Verkehr nach Samnaun weiter über die österreichische Zufahrtsstrasse rollt.

 

Wenn nun ein Bürger von Samnaun in die übrige Schweiz fährt, muss er das Zollamt Martina passieren und dort die Ware, die er evtl. verkaufen will, verzollen. Und damit der Zoll  Bewohner von Samnaun sofort erkennt, haben deren Fahrzeuge eine Nummer aus der Serie GR 90 000 - GR 92 999 (vorgesehen ursprünglich GR 90 000 - GR 94 999). Diese Nummern sagen auch gleich aus, dass das Fahrzeug in der Schweiz nicht verzollt ist (müsste eigentlich mit einer Nummer mit dem Buchstaben "Z" versehen sein). Bei Verkauf dieses Fahrzeuges in der Schweiz (ausser Samnaun) muss der Käufer nebst dem Kaufpreis auch noch die Zollgebühren für das ja unverzollte Auto bezahlen.

 

Eine exotische Regelung, bei der man sich fragen kann, ob diese heute noch sinnvoll und insbesondere gerechtfertigt ist. Aber weil die "abgelegenen" Samnauner eine gut Existenzmöglichkeit haben,  (alles ist gegenüber der übrigen Schweiz viel viel billiger und deshalb gibt es dank unzählige Shopping-Möglichkeiten und Tankstellen in Samnaun einen richtigen Einkaufstourismus) verzichtete der Bundesrat vor einigen Jahren auf eine Abschaffung der Zollfrei-Zone. Mit der Begründung, sonst ginge es den Samnauner nicht mehr so gut mit der Folge, dass eine Abwanderung im Tal stattfinden würde.. Na ja !

                                                                                                                                    



 

Armeefahrzeug-Kontrollschilder

 

Armee

                                                                                                                                  

Anfänglich hatte die Armee keine eigene Motorfahrzeuge, man engagierte ab 1907 deshalb Freiwillige, d.h. dienstpflichtige Autohalter mit ihren Privat-Fahrzeugen. Damit wurde das so genannte Freiwilligen-Corps gebildet, welches hohe Offiziere umher chauffieren musste.

 

 

Um 1915, anlässlich des ersten Weltkrieges, ergänzte man den sehr kleinen eigenen Motorfahrzeug-Bestand mit requirierten Fahrzeugen, die eine spezielle Autonummer, normalerweise auf den Kühler aufgemalt, erhielten.

 

 

 

 

Seit 1925 hat die Armee eigene Nummern-Schilder. Diese tragen den Buchstaben M (= Militär) sowie eine individuelle Nummer. Die Nummerierung beginnt grundsätzlich mit der Zahl 1, dabei werden aber den verschiedenen Fahrzeugarten und -Typen besondere Nummern-Segmente zugeteilt.

 

 

Die hinteren Militärfahrzeug-Schilder waren von 1925 bis 1960  gross und nicht   ganz rechteckig. Nebst dem Schweizerwappen ein M in roter Farbe und darunter weisse Zahlen.

1961 - 1972  waren die Schilder gross und rechteckig und massen vorne 24 cm x 15 cm und hinten 36 cm x 22,5 cm. Das M war nun in weiss dargestellt.

Ab 1973 sind sie nun etwas kleiner rechteckig. Es gibt seit einigen Jahren auch längliche  hintere Schilder,  welche Schweizer-Wappen, Buchstaben M, einen Punkt und die individuelle Nummer auf einer Linie haben; z.B für Personenwagen. .

 

Die vorderen Militärfahrzeug-Schilder waren 1925 - 1960 identisch in der Form wie die hinteren  Schilder, aber etwas kleiner.

 

In den Jahren 1961 - 1972  waren die vorderen Schilder dann  länglich und ohne das Schweizer Wappen.

 

Seit 1973  haben nun die Militär-Motorfahrzeug-Schilder das heutige noch gültige Format.

 

 

 

Im Verkehr stehende Dienst-Militärmotorfahrtzeuge sind mit folgenden militärischen Kontrollschildern ausgerüstet:                                                 

                  Motorräder                    M+   3 000 - M+   3 874:sowie M+ 90 000 - M+ 95 999

                  Jeeps und Landrover      M+ 96 000 - M+ 99 999

 

 

 

Wenn aus technischen Gründen an ein Militärfahrzeug kein Schild angebracht werden kann, darf es aufgemalt oder aufgeklebt werden, insbesondere bei den Panzern.

 

 

 

Während des zweiten Welt-Krieges (ab 1939) wurden von der Armee für den dienstlichen Gebrauch zivile Fahrzeuge eingezogen, so genannte Requirierungs-Fahrzeuge. Es waren Personenwagen, Lastwagen und sogar Traktoren. Diese Fahrzeuge erhielten während ihres militärischen Einsatzes eine spezielle Kontrollschild-Nummer anstelle der üblichen kantonalen Kontrollschilder. Im Gegensatz zu den eigentlichen Militärfahrzeugen, die auf den Nummer-Schildern den Buchstaben M hatten, besassen die Requirierungs-Fahrzeuge auf ihren Nummer-Schildern ein A (=Armee).

 

 

 

 Die Anhänger-Schilder trugen ab 1968 - 1999 keine Wappen, das M und die Zahlen  waren in weiss.

Seit  2000 haben die Anhängerschilder nun ein Schweizer-Wappen wie die    normalen hinteren Militärfahrzeug-Schilder.

 

 

Es gibt noch Schilder für Motorräder der Armee, ein altes Schild (150 x 100 mm)  und das heutige Schild /ab 1973).  

 

 

 

Als Miliz-Armee hat das Militär keine den Truppen und Verbänden fest zugewiesenen Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden von Fall zu Fall,  normalerweise von den Armee-Motorfahrzeug-Parks, den Truppen für die Dauer des Dienstes/Kurses zugeteilt. Damit aber trotzdem erkennbar ist, welche Truppe bzw. Einheit im Moment das Fahrzeug benützt, werden spezielle Truppenkennzeichnungs-Tafeln vorne und hinten am Militär-Fahrzeug befestigt, die zuvor immer wieder neu beschriftet werden müssen. Für militärische Kurse gilt der Buchstaben oben links für einen grossen Verband (Division/Brigade), der Buchstaben oben rechts für einen unterstellten Verband (Regiment/Abteilung). Unten links ist der Buchstaben für das unterstellte Bataillon (Einheit) und die Zahl unten rechts bezeichnet eine Kompanie, eine Batterie oder einen Zug.  Die Truppenkennzeichnungs-Tafel für die Truppen in militärischen Schulen ist prinzipiell gleich, nur haben die einzelnen Ziffern/Buchstaben teilweise einen anderen Sinn..

                                                                                                                                         



 

ehemalige Schilder von Fahrzeugen öffentlicher Dienste (PTT)

Ab 1933 wurden separate Kontroll-Schilder für Fahrzeuge der PTT-Betriebe (Post, Telefon, Telegraph) abgegeben. Sie waren auf gelbem Grund, die Zahlen schwarz. Unten befand sich die individuelle Zahl und oben das Schweizer Wappen und daneben rechts in der Schild-Mitte der Buchstaben P. Das hintere Motorfahrzeug-Schild mass anfänglich 31 cm x 24 cm, das vordere Schild 38 cm x 21 cm. Bei den Motorrädern mass das hintere Schild 16 cm x 14,5 cm, das vordere 27 cm x 9 cm.

 

                                            Die Fahrzeuge der Postverwaltung trugen die Schilder                                                   P       1 -  P  3999  und   P 10000  -  P 24599

                                            Die Fahrzeuge der Telefon-  und Telegraphen-Verwaltung trugen  die Schilder              P  4000 -  P  5999  und   P 40000  -  P 59999

 

 

 

Ab 1.7.1963 wurden dann den PTT-Betrieben weise Schilder       mit Schweizerwappen, Buchstaben P und Zahlen in schwarz zugeteilt. Neu gab es nun auch längliche hintere Schilder mit Schweizerwappen.

 

Die Schilder für die Kleinmotorräder waren (wie die kantonalen Schilder auch) in gelber Grundfarbe. Zuerst war der Buchstaben P oben in der Mitte, später mit dem Schweizerwappen zentriert.   

Es gab auch blaue P-Schilder (Arbeitsmaschinen) und braune P-Schilder (Ausnahmefahrzeuge).

 


 

ehemalige Schilder von Fahrzeugen der Bundesverwaltung, Militärverwaltung  und SBB

 

 

Ab 1933 waren die Fahrzeuge der Bundes-Verwaltung, der Militärverwaltung und der SBB  mit weissen Kontrollschildern und schwarzen Zahlen versehen. Ob der individuellen Zahl waren der Buchstaben P in der Schildmitte und links daneben das Schweizerkreuz  .

 

Die Schilder trugen für Motorfahrzeuge der eidg. Bundesverwaltung und der SBB                                        P  6000  - P  9999      und  P  66000  -  P 99999

                              für Motorräder       der eidg. Bundesverwaltung und der SBB                                        P    100  - P    150      und  P  99500  -  P 99599

                              für Motorfahrzeuge der eidg. Militärverwaltung                                                              P   8000 - P  8999

 

 

 

Seit 1.7.1963 gab es dann  für die Bundes- und Militär-Verwaltung (inkl. eidgenössische Forschungs-Anstalten, usw.) neu spezielle A-Schilder. Sie hatten auf weissem Grund und schwarzen Zahlen unten die individuelle Zahl, darüber eingemittet rechts neben dem Schweizerwappen den Buchstaben A. (A = Administration). Je nach politischem Departement trugen sie die Ziffern  1xxxx - 7xxxx. Die Ziffern-Serie 8xxxx gehörte der Bundeskanzlei. - Die SBB behielt das P in ihren Schildern, wurde nun aber der Nummernserie der PTT-Fahrzeugen zugeteilt.

 

Die einzelnen Zahlenserien wurden zugeteilt an          A 1xxxx    =    Departement für auswärtige Angelegenheiten

                                                                               A 2xxxx    =     Departement für innere Angelegenheiten

                                                                               A 3xxxx    =     Justiz- und Polizei-Departement

                                                                               A 4xxxx    =     Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-Schutz und Sport

                                                                               A 5xxxx    =     Finanz-Departement

                                                                               A 6xxxx    =     Volkswirtschafts-Departement

                                                                               A 7xxxx    =     Departement für Umwelt, Transport, Energie und Kommunikation

                                                                               A 8xxxx    =     Bundeskanzlei

 

 

Es gab bei der Bundes-Verwaltung auch blaue A-Schilder für Arbeitsfahrzeuge, braune A-Schilder für Ausnahmefahrzeuge und gelbe A-Schilder für Kleinmotorräder. Weiter benutzten bundeseigene Landwirtschaftsbetriebe grüne A-Schilder für Traktoren und die Regie-Betriebe gelbe PR-Schilder für Mofas

 


 

 

Abschaffung der speziellen Bundes-Motorfahrzeugschilder

 

 

Am 28.09.1995 machte Ständerat Willy Loretan mittels Motion eine Eingabe an den Bund. Es sei die Zulassung aller Bundesfahrzeuge (mit den Schildern A und P), ausgenommen Militärfahrzeuge, durch die Kantone zu erfolgen .Auch sei der eidgenössische Führerausweis abzuschaffen. Diese Motion wurde am 12.12.1995 angenommen und allmählich wurden die Fahrzeuge des Bundes (Telefon, Post, SBB, Bund) den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen unterstellt und mit den Schildern des Standort-Kantons ausgerüstet.

 

Am 1.1.1998 wurde die Swisscom (ehemals Telefon) von der PTT getrennt und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die P-Schilder wurden gegen übliche kantonale Motorfahrzeug-Schilder ausgewechselt (jeweils Schild des Fahrzeug-Standort-Kantons). In Luzern z.B. wurden diesen Fahrzeugen eine separate Nummern-Serie ( ab LU 75xxx) zugeteilt. Anderswo bekamen sie Schilder-Nummern aus der laufenden Serie.

 

Am 1.1.2004 wurden auch die P-Schilder der Post und der SBB durch übliche kantonale Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeug-Standort-Kantons mit zum Teil einer eigenen Nummern-Serie) ersetzt. 

 

Heute gibt es für Motorfahrzeuge ausser den Schildern der Kantone und des Militärs noch ein Spezialschilder für die Post und die SBB. Diese haben noch ganz wenige Motorfahrräder, die mit roten Mofa-Nummern (Grösse analog der gelben Mofanummern, oben links das Schweizerkreuz ohne Wappen, rechts Buchstaben PTT, darunter 6-stellige Zahl)  versehen sind ! Dass dabei der Name PTT (Post-Telefon-Telegraf) auf dem Schild steht, verwundert etwas. Aber seinerzeit liess die PTT wohl einen grösseren Vorrat solcher Mofaschilder prägen. Und dieser Vorrat besteht nun halt weit über die Existenz der PTT hinaus. Da es in den letzten Jahren bei der Post und der SBB nur vereinzelt noch neue Mofas gab und somit auch kaum neue Kontrollschilder benötigt werden, verzichtet man auf eine Neuprägung der wenig noch benützten Mofa-Schilder.

 

Per 1.1.2004 wurden die A-Schilder der Bundesverwaltung durch übliche kantonal Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeugs-Standort-Kantons mit Nummern aus der laufenden Serie) ersetzt. Es gibt aber noch maximal 30 Fahrzeuge welche ein weisses A-Kontrollschild besitzen. Diese Autos zirkulierten im Ausland mit dem A-Schild. Sie werden von im Ausland akkreditierten Personen benützt. Aus praktischen Gründen verzichtete man auf Schilder- und Fahrzeugausweis-Wechsel. Zudem gibt es auch noch Mofas mit einem gelben PR-Kontrollschild, welche vom Personal der Bundesverwaltung und der bundeseigenen Regie-Betrieben benützt werden.

 



 

 

Motorrad-Kontrollschilder

 

                                                                                                                                         

Motorrad-Kontroll-Schilder    (ohne Rücksicht auf den  Zylinderinhalt, sogar für das Velo-Solex) gab es ab 1933 pro Fahrzeug zwei, nämlich ein doppelseitiges vorderes (27 cm x 9 cm) und ein hinteres Schild (16 cm x 14,5 cm), welche analog der Schilder für Personenwagen in weiß mit schwarzer Schrift waren. Seit Oktober 1955 gibt es kein vorderes Schild mehr, nur noch das  hochformatige hintere Schild, welches 18 cm x 14 cm misst. Die Motorräder haben eine unabhängige Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1.

 

 

1958 schuf das neue Strassenverkehrsgesetz bei seiner Inkraftsetzung zwei zusätzliche Kategorien für Zweirad-Fahrzeuge, nämlich Kleinmotorräder und Motorfahrräder. Diesen wies es damals auch erstmals separate Nummern-Schilder zu.. 

Im Sommer 2007 gab Zürich als erster Kanton 6-stellige Motorrad-Kontrollschilder heraus mit relativ dünner und enger Schrift. Im Moment wird die Serie ZH 112 000 - ZH 113 000 ausgegeben. Bald einmal dürfte der Kanton Bern mit der Ausgabe von 6-stelligen Motorrad-Schildernummern folgen..

 

Quad, Trikes und dreirädrige Motorfahrzeuge gelten trotz mehrrädrigem Aufbau als Motorrad und können mit einem Motorrad-Schild gefahren  werden. Es besteht aber keine Helmtrag- und Gurtentrag-Pflicht


 

. Motorschlitten, d.h. motorradähnliche Fahrzeuge mit   Raupenantrieb, gelten wegen des Raupenantriebs als Ausnahmefahrzeug und tragen ein hellbraunes Ausnahme-Schild. Das Schild ist in der Grösse analog der weissen  Motorrad-Schilder (18 cm x 14 cm), es wird ebenfalls pro Fahrzeug nur ein hinteres Schild abgegeben und zwar mit einer 5-stelligen Zahl. 



                                                                                                                               Kleinmotorräd-Kontrollschilder

 

Schilder für Kleinmotorräder (für sog. Roller mit max. 45 km/h)   und Leichtmotorfahrzeuge sind gleich groß wie Motorrad-Schilder (18 cm x 14 cm),  aber mit gelbem Grund und schwarzer Schrift. Ebenfalls eine eigene Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1.



 

Motorfahrrad-Kontrollschilder