Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz

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Schild 1904 – 1911 Luzern Schild 1911 – 1927 Schaffhausen Schild 1927 - 1932 Bern Schild 1933 - heute Obwalden

Als die Autos noch ohne Kontrollschilder umherfuhren

1868 konstruierte in der Schweiz Albert Schmid, Zürich, seinen ersten Dampfwagen und mit seinem dritten, selbst gebauten Fahrzeug fuhr er 1878 in einer Woche nach Paris. Und auch schon in den 1880er Jahren fuhr Ernest Cuénod aus Vevey (1857 – 1915) mit seinem gekauften Motorfahrzeug am Genfersee umher. Er war Autohändler und Auto-Importeur, zudem erster Vizepräsident des am 6.12.1898 in Genf gegründeten Automobil-Clubs der Schweiz (ACS). - Um 1890 dürften es in der ganzen Schweiz wohl noch nicht mehr als ein paar Dutzend Motorfahrzeug-Besitzer gegeben haben. Diese Autos zirkulierten vermutlich alle noch ohne Kontrollschilder!

Um 1899 war in der Schweiz der Groß-Raum Genf/Genfersee das Zentrum der Fahrzeug-Entwicklung und der -Motorisierung. Wohl beeinflusst vom nahen Frankreich, das bezüglich der Fahrzeugmotorisierung in Europa eine Pionierleistung vollbrachte.
1900 zählte man in Genf 102 Automobile, in Bern lediglich 9 und in Zürich und Basel gab es wohl auch nicht mehr Fahrzeuge als in Bern! Und 1914 waren von den total 5411 Autos/Lastwagen in der Schweiz 25% in Genf und von den 5504 Motorrädern gar 50% im Stadt-Kanton immatrikuliert. Zürich hatte damals 1540 Motorfahrzeuge.
Die Vorläufer der Schweizer Auto-Kontrollschilder

Die
Frage, wo und wann das erste Motorfahrzeug-Kontroll-Schild in der
Schweiz einem Fahrzeug-Halter abgegeben wurde, ist leider nicht zu beantworten.
Der Wunsch, einen Automobilisten identifizieren zu können, war wohl aber
schon immer da, und zwar aus verschiedensten Gründen. Zu vermuten ist, dass
deshalb knapp vor 1900 vorerst in einzelnen Kantonen
Velo-Nummern-Schilder oder ähnliche Nummern-Tafeln zur Kennzeichnung der Autos
abgegeben wurden. Fahrrad-Schilder gab es nämlich schon längere Zeit..
Am
14.2.1894 schrieb der Kanton Basel-Stadt mittels Verordnung vor,
jedes Fahrrad sei mit einem Nummern-Schild zu versehen. Das Schild müsse vorne
am Lenker montiert werden. Und mit Regierungsratsbeschluss vom
11.5.1898 wurde angeordnet, dass die Bestimmungen der
Verordnung vom 14.2.1894
auch auf "Motorfahrräder
und sonstige Motorfuhrwerke" Anwendung finde. Daraus
kann geschlossen werden, dass die "Velo-Schilder" auch an Motorfahrzeugen
anzubringen waren !
1892
gab der Kanton Luzern erstmals Fahrrad-Schilder ab, und 1901
hielt er
erstmals in einer Verordnung fest, dass für
Motorwagen eine polizeiliche Bewilligung zu lösen sei und dass mit dieser eine
Nummertafel abgegeben werde, die am Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle
anzubringen sei. Ob das Veloschilder oder separate Motorfahrzeug-Schilder waren,
ebenfalls das Aussehen, war nicht geregelt.
Am
6.2.1902 schrieb auch der Kanton Zürich in seiner Verordnung betreffend den
Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen auf öffentlichen Strassen, Wegen und
Plätzen eine solche Nummern-Tafel für jedes Velo und jeden Motorwagen vor. Und in der
Verordnung vom 16.2.1903 verfügte er, dass an den Motorwagen
je zwei Schilder (vorne und hinten) mit
einer Ordnungsnummer und dem Kantons-Wappen anzubringen sei.
Ob
die hier abgebildeten Motorfahrzeug-Kontrollschilder
Vorläufer der in der Schweiz ab 1904 ausgegebenen Konkordats-Schilder waren,
ist unbekannt. Sie hatten ein längliches Format und einen schwarzen Grund, links
in weiß ein Schweizerkreuz (nicht mit Wappen), daneben in dicker, großer und
weißer Schrift die individuelle Nummer. Das Schild war also ohne Kantons- und
Schweizer–Wappen versehen. - Zu vermuten ist, dass diese
Schilder wohl keine Militärfahrzeug-Kontrollschilder
waren, denn auf verschiedenen Bildern von Motorfahrzeugen mit solchen
Schildern waren nur Zivilpersonen als Lenker und als Beifahrer teilweise sogar Kinder
abgebildet.
Im Kanton Uri, wo vor dem
Beitritt zum Schweizerischen Automobil-Konkordat bis 1914 die Fahrzeug noch alle
ohne Kontroll-Schilder zirkulierten, fuhr nach
Konkordats-Beitritt ein Lastwagen
(um 1920) mit einem solchen wappenlosen Schild (+
2607) umher. Es wäre somit denkbar, dass die vorderen Schilder von den
Konkordats-Kantonen teilweise mit oder ohne Wappen ausgegeben wurden. Darauf hin
deutet auch der Umstand, dass die Nummer des erwähnten Urner-Schildes (+ 2607)
aus der dem Kanton Uri gemäß Konkordatsbeschluss von 1904 zugeteilten
Nummern-Serien (2601 – 2700) stammt!
Die ersten kantonale Konkordants-Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz von 1904 - 1911


Am 13.7.1904 wurden das Schweizerische Automobil-Konkordat gegründet. Die meisten Kantone traten diesem Konkordat sofort bei und gaben die einheitlich vorgeschriebenen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder heraus. Einige Kantone folgten später
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Die Auto-Schilder
trugen auf schwarzem Grund links das Schweizerwappen,
daneben in weiss
eine individuelle
Zahl und rechts das Kantonswappen.
Das hintere Schild war dabei etwa grösser (in
der Länge und der Höhe) als das vordere
Schild.
Das hintere
Motorrad-Schild
war zur
Unterscheidung der beiden Schilder-Kategorien (Auto / Motorrad)
kleiner als
dasjenige für Motorw
agen, hatte oben nach innen geschwungene Ränder,
und war eher hoch als länglich. Zudem waren Schweizer- und Kantons-Wappen oben
zueinander geneigt. Das vordere Motorrad-Schild war
in der Dimension und Darstellung identisch mit dem vorderen Auto-Schild. Ganz
vereinzelte Motorrad-Schilder waren teilweise etwas geschwungen.
Autos und Motorräder hatten im Rahmen der den Kantonen vom Konkordat zugeteilten Nummernserie pro Kanton je eine eigene aber identische Nummern-Serie. Also z.B. der Kanton Luzern für die Autos LU 2201 - LU 2600 und auch für die Motorräder LU 2201 - LU 2600.
Jedem Kanton wurde nur eine relativ kleine Kontrollschild-Nummer-Serie zur Ausgabe zugeteilt. Dem Kanton Zürich die Zahlen 1 - 1000, Bern 1001 - 2200, Luzern 2201 - 2600, Uri 2601 - 2700, Schwyz 2701 - 2900, Obwalden 2901 - 3000, Nidwalden 3001 - 3100, Glarus 3101 - 3300, Zug 3301 - 3400, Freiburg 3401 - 3800, Solothurn 3801 - 4100, Basel-Stadt 4101 - 4600, Basel-Land 4601 - 4800, Schaffhausen 4801 - 5000, Appenzell-Innerrhoden 5001 - 5200, Appenzell-Ausserrhoden 5201 - 5300, St. Gallen 5301 - 5800, Graubünden 5801 - 6000, Aargau 6001 - 6400, Thurgau 6401 - 6700, Tessin 6701 - 7100, Waadt 7101 - 8000, Wallis 8001 - 8400, Neuenburg 8401 - 8800 und Genf 8801 - 9999.
Straßenverkehrs-Ämter in der heutigen Form gab es damals noch nicht. Deshalb überreichte 1904 im Kanton Bern jeweils Regierungs-Rat Morgenthaler höchst persönlich in seinem Büro (nach Griff in die untere Pultschublade!) jedem neuen Fahrzeughalter die Kontrollschilder. Und Autoverkäufer Popp in Zürich entnahm jeweils ein neues Paar Schilder aus seinem Schrank und montierte dieses jedem Neuhalter beim Autokauf ans Auto. So geschehen mit Hans Lavater, berühmter Dirigent, Komponist und späterer Direktor der Musikakademie in Zürich. Er bekam bei seinem Erstwagenkauf (einen PW der Marke Stoewer der Gebr. Stoewer, Stettin) gleich die Nummer ZH143B von Popp mitgeliefert.
Die Schilder mussten aus Eisenblech (ausnahmsweise Aluminium)
sein. Eine Ausnahme
machte
der Kanton Zug, er liess für einige Zeit seine Schilder durch das Emaillierwerk
Zug in Email herstellen. Das vordere Schild mass 38cm x 10 cm, das hintere
Schild 45cm x 13cm.
Die kantonalen Fahrzeug-Kontrollschilder von 1911 - 1932

Im Jahre 1911, als die allen Kantonen
zugeteilte Nummern-Schilder-Serie
teilweise
aufgebraucht war,
entschloss man sich, auf den Kontrollschildern hinter der
letzten Nummer-Zahl einen grossen Buchstaben, beginnend mit A,
anzubringen. Es gab aber auch einige Kantone, die schufen ein hinteres
rechteckiges Schild und brachten den erwähnten Buchstaben zwischen Schweizer-
und Kantons-Wappen an.
Auch bei den
Motorrädern wurde sowohl bei den
hinteren
wie auch bei den vorderen Kontrollschildern rechts von der individuellen
Kontroll-Nummer ein Buchstaben angebracht
Spezielles Motorrad-Schild
In den zwanziger und dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts trugen Motorräder, die einen zugelassenen Sozius-Sitz aufwiesen und die notwendigen Steuern dazu bezahlt hatten, vorne ob dem Schutzblech ein kleineres, längliches Metall-Schild mit der Aufschrift " 2.Sitz ". Dies diente der Polizei zur sofortigen visuellen Kontrolle, ob ein Motorrad mit oder ohne Sozius-Sitz gefahren werden darf.
Weisse Fahrzeug-Kontrollschilder ab 1922
Ab 1922 wurden im Kanton Zürich anstelle der
schwarzen
Schilder für
Motorräder
erstmals
weisse Kontrollschilder mit
schwarzen Buchstaben und Zahlen abgegeben, da
die schwarzen Schilder nämlich bald einmal unansehnlich und nachts schlecht
lesbar waren. Die anderen Kantone folgten nach und nach.
Und 1923 gaben die beiden Halb-Kantone
Basel-Stadt
und
Basel-Land die ersten
weissen Auto-Kontrollschilder (aber ohne Buchstaben
neben der Zahl) ab. Anno 1925 folgte auch der Kanton Zürich, er gab ab dem
Kontrollschild ZH 101K weisse Kontroll-Schilder mit schwarzen Buchstaben und
Zahlen ab. Die übrigen Kantone folgten nach und nach.
Eigentümlicherweise wurden in Luzern bei den Motorrädern ab 1923 nur noch Schilder ab der Nummer LU 2201B zugeteilt, die Nummern LU 2201 - LU 2600 und LU 2201A - LU 2600A eingezogen. Hingegen liess man es bei den Autos bei der Nummerierung ab LU 2201. Trotzdem blieb somit bei den Autos und Motorrädern die Doppel-Nummerierung; Ende 1932 war man bei den Autos bei LU 1465S und bei den Motorrädern bei LU 2329M angelangt.
Bern
gab 1927 Neuhaltern noch schwarze Schilder mit dem Buchstaben L und
anschliessend
solche
mit den Buchstaben N und P ab. Im gleichen
Jahr erhielten in Bern aber bisherige Halter bei einem Fahrzeugwechsel oder
sonstiger Mutation jeweils ein neues Schild mit weissem Grund,
aber mit ihrer alten Nummerierung/Buchstabierung. 1930
gab es dann auch in Bern generell nur noch weisse Schilder mit schwarzen Nummern;
1931 wurden Schilder mit den Buchstaben M und E, 1932 mit R und T (und S für
Autohändler) ausgegeben. Luzern hatte
damals ebenfalls weisse Grundfarbe auf ihren Schildern und bis 1932 die
Buchstaben A – P sowie S für Motorwagen und R für Anhänger ausgegeben,
Zürich war in diesem Jahr beim Buchstaben Z angelangt.
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.Motorfahrzeug-Kontroll-Schild des Kantons Genf. Es ist bereits mit den schwarzen Zahlen/Buchstaben und weisser Grund-Farben bemalt, wie sie üblicherweise erst ab 1933 auf den neuen, eidgenössisch geregelten Motorfahrzeug-Kontrollschildern verwendet wurden.
Bis
1932 bl
ieben
vermutlich die Kantone Waadt und Tessin bei den Schildern
mit
schwarzem Grund und der weisen Schrift
- Einerseits gab es also
verschiedenfarbige
Schilder,
zudem war das den Kantonen zugeteilte Nummern-Segment teilweise aufgebraucht.
Ein verwirrendes, uneinheitliches Schilder-System das an seine Grenzen stiess
und das neu zu organisieren war!
Im selben Jahre entschlossen sich die Kantone, das absolut unbefriedigende Motorfahrzeug-Kontrollschilder-System (inkl. Nummerierung) grundlegend neu zu organisieren, insbesondere weil wegen der immer mehr zunehmenden Motorisierung das Nummer-Schilder-System (relativ kleine Nummer-Blocks pro Kanton) nicht mehr ausbaufähig war. Das seit 1904 bestehende Konkordat der Kantone wurde dazu aufgelöst und ein zeitgemässes, gesamtschweizerisch gültiges Gesetz über den Strassenverkehr geschaffen.
Eidgenössische Motorfahrzeug-Kontrollschilder
<Kontrollschild der eidgenössischen Post-Verwaltung
Kontrollschild der eidgenössischen Telefon-Verwaltung>

Motorfahrzeug-Kontrollschild des eidgenössischen Telegraphen-Amtes
(oder Starkstrom-Kommission, nun
eidgenössisches Starkstrom-Inspektorat ?)
Fälschung
?
Motorfahrzeug-Kontroll-Schild
des Kantons Basel-Stadt. Es handelt sich hier um eine
Schilder-Fälschung aus der Zeit. Unüblich ist
der Buchstaben nach der Zahl in gelb anstatt wie normal in weiss. Auch die
Zahlen sind nicht in weiss sondern in Metallic-Farbe. Und das Schweizerkreuz ist
eingestanzt statt wie damals üblich erhoben dargestellt. Zudem sind die
Horizontal-Schenkel des Kreuzes kürzer als die Vertikalschenkel, was heraldisch
falsch ist; alle Schenkel des Schweizer-Kreuzes müssen offiziell gleich
lang sein. Schlussendlich ist das Schild aus Aluminium und seinerzeit gab es nur
Motorfahrzeug-Kontrollschilder aus Eisenblech ! Das letzte Indiz für die
Fälschung ist die Schrift die Zahlen; die aufgeprägten Zahlen 1 und 4
entsprechen
stilistisch überhaupt nicht den Zahlen 1 und 4 auf den Konkordats-Schildern (1904 - 1932).
Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder
des Kantons Luzern. Eine fast perfekte Fälschung, insbesondere von der Farbe und
vom Schildmaterial her. Es ist aber sofort auf Grund der aufgeprägten Nummern
erkennbar, dass die Schilder unecht sind. Luzern hatte nämlich 1904 vom
Konkordat die Nummer-Serie LU 2201- LU 2600 zugeteilt bekommen, Neuenburg die
Zahlen NE 8401 - NE 8800 und Bern BE 1001 - BE 2200. Das Schild rechts war an
einem Oldtimer-Auto befestigt, vermutlich gab es Auskunft über das Baujahr des
Wagens.
Die heute gültigen Fahrzeug-Kontrollschilder der Schweiz (seit 1933)

Am 25.11.1932 trat an Stelle des Automobil-Konkordats endlich das neue Motorfahrzeug-Gesetz (MFG) in Kraft, nachdem man zuvor jahrelang auf politischer Ebene darüber diskutiert hatte.
1933 führte man die heute immer noch gültigen Kontrollschilder und für jeden Kanton eine eigene individuelle Schilder-Nummerierung ein. Seither müssen Motorfahrzeuge mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser,. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein Schild, das einem vorderen Schild entspricht).
Anfangs
1933 gab Glarus als einer der ersten Kanton die neuen Schilder heraus, Zürich
ab März 1933, die andern Kantone folgten nach und nach. Bern tat dies 1934.
Jeder Kanton kann seither seine Schilder ab der Zahl 1, höchstens bis zur Zahl
999 999, abgeben. Es bleibt ihm frei, Zahlen-Serien für spezielle Halter, z.B.
Gemeinden, öffentliche Dienste, usw. zuzuteilen.
Das
hintere Kontroll-Schild war rechteckig und die Nummern-Zahlen
und Buchstaben dick sowie Schweizer- und Kantons-Wappen relativ
groß, das Kontroll-Schild mass 31cm x 24 cm.. In den Jahren 1957, 1959 und 1962
verkleinerte man Wappen, Zahlen und Buchstaben geringfügig. Ca 1965 wurden die
Ziffern 3, 5, 8 und 9 stilistisch etwas abgeändert.
Am
2.11.1972 veränderte sich das hochformatige hintere Schild nochmals
(aber
anfänglich, d.h. bis in die 80er Jahre, ohne die Zollschilder) in das
derzeitig gültige Format von 30cm x 16 cm. Anfänglich waren die 6-stellige Zahlen
auf dem Kontrollschild in einer Sechser-Gruppe, nun werden sie seit längerem in zwei
Dreier-Gruppen angeordnet..
Seit März 1959
werden auf Wunsch nun auch hintere Fahrzeug-Schilde
im
länglichen Format abgegeben. Beim langformatigen hinteren Schild sind auf einer
Linie Schweizer-Wappen, Kantons-Abkürzung, Punkt, individuelle Nummer und
Kantons-Wappen enthalten. Anfänglich war das Schild-Format 44 cm x 11 cm,
Seit
1987 sind die Langformat-Schilder, bedingt
durch die 6-stelligen Zahlen, nun 50 cm x 11 cm gross.
Anfänglich wurden die 6-stelligen
Zahlen auf dem Kontrollschild in einer
Sechser-Gruppe, seit längerem nun in zwei Dreiergruppen gebildet.
Seit 1987 gibt es nun auch reflektierende Fahrzeug-Schilder, die man bei Bedarf bestellen und gebrauchen kann.
Im Moment geben die Kantone Bern, Luzern, Graubünden, weniger die Kantone Nidwalden und Obwalden, Wunsch-Kontrollschilder-Nummern mit sechsstelliger Zahl heraus. Bei Luzern ist z.B die Nummer LU 999 999 schon längere Zeit ausgegeben worden.
Anhänger-Schilder-Nummern sowie solche von Arbeitsfahrzeugen werden jeweils spontan (in einer Serie) aus den normalen Fahrzeugschilder-Serien herausgenommen. Im Moment läuft in Luzern die normale Serie LU 214 000. Wenn die Nummer 215 999 erreicht ist, werden ab LU 216 000 eine Nummern-Serie den Arbeitsfahrzeugen und ab LU 217 000 eine weitere Nummern-Serie den Anhänger zugewiesen.
Die Kantone Genf, (seit 1968) sowie Freiburg und Wallis geben Schilder nur aus der laufenden Serie neu heraus. Zurückgegebene Schilder werden nicht neu verwendet, Deshalb ist Genf mit rund 250 000 Autos bereits bei GR 635 000 !
Auf dem Fahrzeug-Schild sind die
Buchstaben, Zahlen und Punkte (in schwarzer Farbe)
immer
erhoben geprägt. Und auf dem ebenfalls leicht erhöhten Schweizerwappen ist das
Kreuz eingestanzt. Das Kreuz war früher teilweise aber auch erhöht angebracht.
Das Kantons-Wappen haben einige
Kantone auf dem Fahrzeug-Schild
erhoben
aufgestanzt ,![]()
andere Kantone
mit etwas komplizierteren Wappen haben ihr Wappenbild auf die etwas vom Schild
erhobene Wappenfläche aufgeklebt.
Das
vordere Kontroll-Schild ist
im Lang-Format (ohne
Schweizer- und Kantonswappen) und wurde seit 1933 mehrmals
in Format und Schrift verkleinert;
es
mass anfänglich 38 cm x 11 cm und nun seit 1972 einheitlich 30 cm x 8
cm gross.
die Kontrollschilder-Farben weisen auf Fahrzeugverwendungs-Arten hin
Ab 1933 gab es für sämtliche Motorfahrzeug-Arten nur Kontrollschilder mit einer weisser Grundfarbe. Seit dem 18.7.1961 weist die Schilder-Grund-Farbe nun auf die Benützungsart des Fahrzeuges hin. Alle diese verschiedenfarbigen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder bestehen aus Alu. Sie habe jeweils pro Schilder-Farbe eine eigene Nummerierung, und zwar immer beginnend mit der Zahl 1.
Die Schilder mit weißem Grund und schwarzer Schrift sind für
Personenwagen, Lastwagen, Anhänger, Cars, Motorräder, dreirädrige Motorfahrzeuge
und Motor-Einachser.
Schilder mit hellblauem Grund und schwarzer Schrift
sind für Arbeitsfahrzeuge (die zur
Verrichtung von Arbeiten sind und keine Sachen transportieren, ebenfalls für
Fahrzeuge der Feuerwehr und öffentlicher Dienste sowie Arbeitsmaschinen in der Forstwirtschaft
sowie im Hoch- und Tiefbau).
Schilder mit hellbraunem Grund
und schwarzer Schrift sind für
Ausnahmefahrzeuge, die den Vorschriften über
Masse und Gewichten nicht entsprechen und für Fahrten einer Sonderbewilligung bedürfen.
(Kranwagen, Raupenfahrzeuge,
usw.).
Schilder mit hellgrünem
Grund und schwarzer Schrift (hier gibt es nur je ein Schild pro
Fahrzeug) sind für landwirtschaftliche Fahrzeuge,
die nicht zur Verrichtung von gewerblichen Fahrten verwendet werden..
Schilder mit
einem gelbem Grund und schwarzer Schrift
haben Kleinmotorräder und Leicht-Motorfahrzeuge
(auch hier nur ein Schild pro Fahrzeug, und zwar hinten).
Schlussendlich
gibt es kleine
gelbe Schilder mit jährlich neuer Vignette
(Kanton Wallis hat keine Vignetten aber aufgestanzte Jahrzahl)
für
Motorfahrräder (ebenfalls nur ein Schild).
Besonderes zu Kontrollschildern
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Bis 1932 hatte das Graubündner Kantons-Wappen (und somit auch die
Fahrzeugschilder)
die Zeichen des
oberen bzw. grauen Bundes, des
Gotteshausbundes und des Zehngerichtebundes (grau/weiss/blau). Nach Genehmigung
durch den Bundesrat im März
1933 wechselte Graubünden das
Kantons-Wappen und führte zugleich das neue Fahrzeug-Schilderformat
in der noch heute gültige Form ein.
Bis gegen Ende 2007 wurde auf den Kontrollschildern des Kant6ons Graubünden vorne auf dem Schild eine Prüfziffer eingestanzt. Diese diente nur dem internen Gebrauch. Nun wird diese Ziffer für neue Schilder weggelassen.
Erst
1979 wurde der Kanton Jura (JU) aus Teilen des Kantons Bern
geschaffen. Deshalb gibt es für diesen Kanton erst ab dem Jahre 1979 die
einschlägigen Motorfahrzeug-Schilder. Alle übrigen Kantone und Halb-Kantone
bestanden schon seit 1848 und machten daher die
Motorfahrzeug-Schilderentwicklung gemeinsam mit.
Spezial-Schilder des Motorfahrzeug-Gewerbes
Von 1933
- 1976 wurden so genannte
Versuchs-Schilder für
Motorwagen und Motorräder abgegeben. Sie durften nur vom
Motorfahrzeuggewerbe für Fahrten zum Ausprobieren von Fahrzeugen und zu
Schleppfahrten verwendet werden. Diese hatten das normale Schilder-Format und
weissen Grund. Hingegen waren die Buchstaben, Punkt und Ziffern in rot.
Diese Schilder durften nur mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis gefahren werden.
Sie galten bis zu der im Jahre 1976 in Kraft gesetzten
Verkehrs-Zulassungs-Verordnung (VZV). - Luzern gab kaum solche Versuchs-Schilder
heraus, da diese doch massive Einschränkungen gegenüber den Händlerschildern
aufwiesen !
Seit
1933 gibt es auch
Händler-Schilder
für das Motorfahrzeuggewerbe. Sie berechtigten den Inhaber dieses
Schildes, seine Angestellten und Arbeiter zu allen unentgeltlichen Fahrten.
Sie hatten bis 1977 dasselbe Aussehen wie die normalen Kontroll-Schilder für
Motorwagen oder Motorräder. Die Kantone wiesen teils den Händlerschildern (so
genannte Garagenummern) separate Nummern-Serien zu. Das Fahren mit einem
Händlerschild bedarf eines Kollektiv-Fahrzeugausweises.
Seit 1977 (bis heute) haben nun die Händler-Schilder den Buchstaben U (= Unternehmer) rechts neben der Zahl (bei allen sechs Händler-Schilder-Arten). Händlerschilder-Nummern werden im Rahmen der normalen Schildernummerierung für Motorwagen bzw. Motorräder zugeteilt. Dabei ist es möglich, dieselbe Kontrollschild-Nummer zwei mal auszugeben, einmal mit und einmal ohne U. Dies macht z.B. der Kanton Luzern. Er teilte dem Verkehrshaus der Schweiz sowohl die Auto-Nummer LU 1 als auch LU 1U zu. Er gab einem Fahrzeughalter also für dieselbe Fahrzeugkategorie zweimal dieselbe Nummer..
Händlerschilder für Motorwagen (weiss gross)
dürfen an alle mehrspurige Motorfahrzeuge, die keine Motorräder sind,
verwendet werden. Wird mit dem Motorwagen ein Anhänger mitgeführt, kann das
hintere Händler-Schild des Zugfahrzeuges als Schild des Anhängers verwendet
werden.
Händlerschilder für Motorräder (weiss klein) dürfen an alle
Motorfahrzeuge, ausser Motorwagen, verwendet werden.
Händlerschilder für Kleinmotorräder (gelb) dürfen auch für die
Leichtmotorfahrzeuge und die Motorfahrräder verwendet werden.
Händlerschilder für Arbeitsmotorfahrzeuge (blau) dürfen auch an
alle Ausnahmefahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugkategorie verwendet werden.
Händlerschilder für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (grün)
dürfen auch an landw. Anhängern und Anhängerzügen verwendet werden.
Händlerschilder für Anhänger (weiss gross)
sind insbesondere für Firmen gedacht, welche Anhänger bauen und
reparieren.
weitere spezielle Kontrollschilder
So genannte Tagesschilder entsprechen den normalen Fahrzeug-Schildern für Motorwagen ( Personenwagen, Lastwagen) sowie Anhängern, Motorrädern und Traktoren. Im Kanton Luzern haben sie alle die Nummern LU 9999xx. Diese Schilder müssen selbstverständlich nach Ablauf der Benützungs-Frist (24, 48, 72 oder 96 Stunden) dem Strassenverkehrs-Amt zurückgegeben werden
Wechselschilder gibt es für sämtliche Fahrzeugkategorien und Schilder-Typen (inkl. für Mofa) und zwar jeweils für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie. Voraussetzung ist, dass die beiden Fahrzeuge unter dem Namen desselben Fahrzeughalters eingelöst werden. Wechselschilder bestehen aus einem oder zwei Schilder, je nach Fahrzeug-Kategorie. Sie haben keine speziellen Nummerierungen. Bei Arbeitsmotorwagen und Anhängern sowie bei Veteranenfahrzeugen (Oldtimer) ist es möglich, bis zu 12 Fahrzeuge desselben Halters auf das gleiche Wechselschild einzulösen.
ehemalige Mietfahrzeug-Kontrollschilder
In den Jahren
1977 – 2000
hatten Mietwagen als Sonderheit
Kontroll-Schilder mit dem Buchstaben V (=Vermietung) rechts neben der
Zahl. Seit 2001 haben Mietwagen, wie schon vor 1977, wieder ganz normale
kantonale Fahrzeug-Schilder.
Es fällt auf, dass in der
ganzen Schweiz auf den Strassen viele Autos mit AI-Kontroll-Schildern
(Kanton
Appenzell-Innerrhoden hat 15 000 Einwohner) umherfahren. Dies also, obwohl in
Appenzell-Innerrhoden nur relativ wenige Fahrzeughalter wohnen. Das kommt davon,
weil das Strassenverkehrsamt Appenzell-Innerrhoden für Mietfahrzeuge sehr
günstige Verkehrsgebühren erhebt, weshalb die meisten grossen
Autovermietungs-Firmen der Schweiz ihre Fahrzeuge in diesem Kanton
immatrikulieren lassen !
Befristete und Zoll-Kontrollschilder
Seit 1960
gibt es auch
befristete Schilder und Zoll-Schilder (ausgenommen für
Landwirtschafts-Schilder, Motorfahrrad-Schilder und seinerzeit
Velo-Schilder). Sie hatten anfänglich als Sonderheit auf dem normalen
Fahrzeugschild noch einen roten horizontalen oder vertikalen Balken über das
ganze Schild und darauf eingestanzt das gültige zweistellige Ablaufjahr in
weiss. Später war dann ein kleinerer roter Balken rechts neben der individuellen
Nummer und auf diesem vertieft die weiße Jahreszahl (Ablaufjahr der Befristung)
eingestanzt, zuerst ohne Kontrollmarke. Später dann mit einer quadratischen
aufgeklebten Kontrollmarke, welche die Zahl des Verfallmonates trug. Ab 1992 ist
auf dem roten Balken nur noch ein länglicher Kleber, auf dem ganz klein vielmals
das zweistelligen Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar
aufgedruckt ist. - Es gab Ausnahmen, da wurde der dicke rote Streifen seitlich
rechts über die ganze Schildhöhe hochgezogen.
Die Nummerierungen der Zollschilder und der befristeten Schilder werden von den einzelnen Kantonen nicht gleich behandelt. Es gibt Kantone mit willkürlichen Nummernserien, die oft mit den Nummernserien der "normalen" Schilder identisch sind. Bei einzelnen Kantonen wird jeweils nach einem neuen Kalender-Jahr wieder mit der Schild-Nummer 1 begonnen.
Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die aber aus irgend einem Grunde nur vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der individuellen Nummer einen dicken roten Balken mit der Ablaufmonat der Befristung. Die Nummerierung der befristeten Schilder beginnt jedes Jahr neu mit der Zahl 1. Die Ausmasse der Schilder sind analog derjenigen der unbefristeten Schilder

Zollschilder sind für nicht verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in der Schweiz stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben zusätzlich noch rechts neben dem roten Balken ein Z in schwarz aufgedruckt.. Zoll-Schilder haben ihre eigene Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1. Ihr Ausmass ist analog der normalen Schilder

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Nier
ein Spezialfall aus dem Kanton Graubünden: Nur für die Einwohner der
Gemeinde Samnaun (Unterengadin) sind die Motorfahrzeug-Schilder (alle
Kategorien) der Serie GR 90 001 - GR 94 999 reserviert. Samnaun ist nämlich
Zollfreigebiet und die dort gekaufte Ware (inkl. Motorfahrzeuge) muss weder in der Schweiz noch im
grenznahen Österreich verzollt werden. Die spezielle Schilder-Nummerierung weist den Zoll auf den
Umstand hin, dass das Fahrzeug nicht verzollt ist. Wird ein solches Auto später ausserhalb Samnaun (aber in der
Schweiz) weiter verkauft, muss es vom neuen Halter verzollt werden. - Im
Gegensatz zur übrigen Schweiz erhalten somit die Samnauner für ihre unverzollten
Fahrzeuge kein befristet4es Zoll-Nummernschild mit rotem Balken und dem
Buchstaben "Z" sondern ein ganz normales Kantonsschild (aber mit einer
speziellen Nummern-Serie).
Aus unerklärlichen Gründen reservierte man plötzlich (aus Versehen ?) nur noch GR 91 000 - GR 91 999 zusätzlich zu den ausgegebenen Kontrollschilder-Serie (GR 90 000 - GR 90 999) für Samnaun. Aus der Schilder-Serie GR 92 000 - GR 94 999 wurde von Winter 2006 bis Herbst 2007 auch den übrigen Fahrzeug-Haltern des Kantons Nummern zugewiesen.. Ob es hier irgendwann zu einer Bereinigung kommt ?
Fälschungen ?
Wie überall im Leben wurde auch
bei den Motorfahrzeug-
Kontrollschildern versucht, diese zu fälschen. Hier ein "augenfälliges" Zürcher-Kontrollschild
(ausländische Sammler-Fälschung !) und eine befristete Berner Auto-Kontrollschildnummer
(vermutlich wurde eine normale spanische Fahrzeug-Nummer abgeändert). Zudem ein
"amputiertes", befristetes Zollschild. Das BL-Kontrollslchild war an
einem Oldtimer-Auto, Zahlen und Wappen nicht geprägt. Schweizerwappen nicht der
Norm entsprechend und die Buchstaben BL zu gross.
Sammler-Schilder



Es
gibt eigentliche Sammler-
Schilder, so genannte Sampler. Wenn diese
Motorfahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz hergestellt werden, dürfen sie
an Stelle der Nummer nur Buchstaben aber keine
Zahlen
oder aber dann alles nur Nullen aufweisen. Hingegen werden im Ausland
Motorfahrzeug-Kontrollschilder mit beliebigen Zahlen/Nummern hergestellt, was zu Missbrauch des Motorfahrzeug-Kontroll-Schildes
verführen kann.
Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder
Ab
15.3.1932 bekamen Personen, die im Genuss der
diplomatischen Vorrechte standen, gemäss
Art. 25, Abs. 3 der Verordnung zum Motorfahrzeug-Gesetz (MFG), für ihr Fahrzeug
zusammen mit den ordentlichen Kontrollschildern des Standortkantons ein ovales
Schild mit den Buchstaben "CD" bzw. "CC".
Erst seit
dem Bundesratsbeschluss vom 22.1.1969 wurden besondere Kontrollschilder
für
Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen oder konsularischen Vorrechten oder
Immunitäten abgegeben. Das Format dieser Diplomaten-Schilder sowie Grösse
und Form der Buchstaben und Zahlen entsprachen den gewöhnlichen kantonalen
Kontrollschildern.
Seit
1994
werden die heute gültigen Schilder abgegeben. Sie sind
etwas kleiner als die seit 1969 abgegebenen Kontroll-Schilder. Das hintere
Kontroll-Schild misst entweder 30 x 16 cm (Hochformat) oder 50 x 11 cm
(Langformat). Das vordere Kontroll-Schild ist 50 x 11 cm. - Fahrzeuge von Personen mit
diplomatischen Vorrechten mussten nie den technischen Vorschriften der Schweiz
entsprechen. Sie haben aber den geltenden internationalen Konventionen
(1926/1949/1968) zu entsprechen. Gemäss den technischen Anforderungen des
Anhangs 5 des internationalen Übereinkommens vom 8.11.1968 über den
Strassenverkehr ist keine einheitliche Schilder-Halterung vorgeschrieben.
Insbesondere an US-Fahrzeugen kann teilweise ein Schild in Langformat nicht
befestigt werden. Deshalb werden seit 1994 auf Verlangen bei solchen
Fahrzeugen vorne und hinten je ein hochformatiges Schild im
Ausmass 30 x 16 cm abgegeben. - Der Kanton Basel-Stadt gibt
deshalb vordere Diplomaten-Schilder ab, die in der Grösse zwischen dem alten vorderen
Schild und dem neuen vorderen Schild liegen. Zudem sind sie nicht reflektierend
und farblich wie das alten alufarbenen Material früherer Schilder.
Die ersten
Zahlen auf den Diplomaten-Schildern rechts von der Kantons-Abkürzung sind
eine
Ordnungsnummer innerhalb der Mission oder Organisation, wobei die Ziffer von 1 –
5 dem Chef für Dienst- oder Privat-Wagen zugeteilt wird. Die Zahl nach dem Punkt
ist der Code für die internationale Organisation oder das Herkunftsland der
diplomatischen Mission. In jedem einzelnen Fall weist
das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
dem zuständigen Strassenverkehrsamt die individuellen Schilder-Nummern
zur Herstellung der
Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschildern zu. Somit ist die Schilder-Nummerierung
Staatssache und nur die Herstellung und die Abgabe der Schilder obliegt den
Strassenverkehrsämtern.
Der
Code für das Herkunftsland von
Diplomaten-Fahrzeugen (so genannter Landes-Code)
darf auf
Grund amtlicher Weisung von keiner Amtsstelle bekannt gegeben werden. Nur das
EDA und die Polizei dürften eigentlich den Code wissen. Wer trotzdem den
Ländercode erfahren möchte, muss vor die entsprechende Botschaft gehen und
beobachten, was für Diplomatenschilder die Fahrzeuge tragen, die hier ein- und
ausfahren ! Oder noch besser, er schaut
hier
nach.
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf grünem Grund links
neben der
Kantonsbezeichnung sind für Dienstwagen diplomatischer Missionen
und für diplomatische Mitglieder dieser Missionen in Bern.
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben AT auf grünem
Grund links neben der
Kantonsbezeichnung gelten für
Fahrzeuge von Verwaltungs- und technischem Personal
diplomatischer Missionen in Bern. Hier beginnt die individuelle
Ordnungsnummer immer mit der Zahl 51
Die Diplomaten-Schilder mit den
Buchstaben CC auf grünem Grund links neben
der
Kantonsbezeichnung sind für Dienstwagen der von
einem Berufsbeamten geleiteten konsularischen Posten und für
Motorfahrzeuge von Berufsbeamten der konsularischen Mission.
Die
Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf blauem
Grund links neben
der Kantonsbezeichnung sind für die Dienstwagen der ständigen, internationalen Organisationen
mit Sitz in der Schweiz sowie für die Privatwagen der leitenden und hohen
Beamten.
Die
Honorar-Consule, denen der Bundesrat das Exequatur erteilt
hat (Voraussetzung
entweder Schweizer Bürger oder ausländischer
Bürger im Besitze einer bestimmten Schweizer Aufenthalts-Bewilligung) haben
für ihre Fahrzeuge normale Schweizer Fahrzeug-Schilder ihres Wohnort-Kantons. Sie dürfen aber ein ovales
CC-Schild als Kleber auf dem Auto tragen (Grösse analog CH-Zeichen)
und der Fahrzeugausweis für diese Fahrzeuge hat den Vermerk "CC-Zeichen
bewilligt"..
Fahrzeug-Kontrollschilder in den Enklaven der Schweiz
Und hier noch eine Sonderheit bezüglich der beiden bewohnten staats-politischen Enklaven in der Schweiz.

Im Kanton Tessin, am Lago di Lugano, gibt es eine italienische
Enklave auf Schweizer Boden.
Es handelt sich um das Gebiet von Campione d`Italia.
Der Ort ist 1,7 km2 gross und hat
3000 Einwohner. Die Fahrzeuge der dort wohnhaften
Personen sind mit
normalen
Schweizer Kontrollschildern aus dem Kanton
Tessin (TI) versehen.

Anders
verhält es sich beim Ort
Büsingen,
der als
deutsche Enklave (7,6 km2 mit 1500 Einwohnern) auf dem Gebiet des Schweizer Kantons Schaffhausen liegt. Dort
müssen deren Einwohner für ihre Fahrzeuge deutsche Kontrollschilder (mit der
Kennzeichnung BÜS) lösen. Dabei haben unverzollte Fahrzeuge, die längstens 2
Jahre in Büsingen zirkulieren dürfen, auf dem Kontrollschilder ein Z links neben
der Zahl.
Schweizer Zollfreigebiet

Die
Schweizer Gemeinde Samnaun war bis 1905 nur über
Österreich mit dem Fahrzeug erreichbar gewesen, von der Schweiz her führte keine
Fahrstrasse dorthin. Deshalb wurde diese Gemeinde zum Zollfreigebiet erklärt,
d.h. Ware, die in Saumnaun verkauft wurde, war weder mit Schweizer noch mit
Österreichischen Zollgebühren belastet. Man kaufte also zollfrei ein. Als man
dann 1905 eine schmale Strasse von der Schweiz aus nach Samnaun erstellte (nach
Martina und dem Schweizer-Zollposten, Richtung Österreich), blieb Samnaun
weiterhin Zollfreigebiet. Denn diese Schweizerstrasse ist bis heute sehr eng und
(gewollt) schlecht unterhalten. Zwei Fahrzeuge können meistens nicht kreuzen,
sodass der Verkehr nach Samnaun weiter über die österreichische Zufahrtsstrasse
rollt.
Wenn nun ein Bürger von Samnaun in die übrige Schweiz fährt, muss er das Zollamt Martina passieren und dort die Ware, die er evtl. verkaufen will, verzollen. Und damit der Zoll Bewohner von Samnaun sofort erkennt, haben deren Fahrzeuge eine Nummer aus der Serie GR 90 000 - GR 92 999 (vorgesehen ursprünglich GR 90 000 - GR 94 999). Diese Nummern sagen auch gleich aus, dass das Fahrzeug in der Schweiz nicht verzollt ist (müsste eigentlich mit einer Nummer mit dem Buchstaben "Z" versehen sein). Bei Verkauf dieses Fahrzeuges in der Schweiz (ausser Samnaun) muss der Käufer nebst dem Kaufpreis auch noch die Zollgebühren für das ja unverzollte Auto bezahlen.
Eine exotische Regelung, bei der man sich fragen kann, ob diese heute noch sinnvoll und insbesondere gerechtfertigt ist. Aber weil die "abgelegenen" Samnauner eine gut Existenzmöglichkeit haben, (alles ist gegenüber der übrigen Schweiz viel viel billiger und deshalb gibt es dank unzählige Shopping-Möglichkeiten und Tankstellen in Samnaun einen richtigen Einkaufstourismus) verzichtete der Bundesrat vor einigen Jahren auf eine Abschaffung der Zollfrei-Zone. Mit der Begründung, sonst ginge es den Samnauner nicht mehr so gut mit der Folge, dass eine Abwanderung im Tal stattfinden würde.. Na ja !
Armeefahrzeug-Kontrollschilder
Armee

Anfänglich
hatte die Armee keine eigene Motorfahrzeuge, man engagierte ab
1907 deshalb
Freiwillige, d.h. dienstpflichtige Autohalter mit ihren Privat-Fahrzeugen. Damit wurde
das so genannte Freiwilligen-Corps gebildet, welches hohe Offiziere umher
chauffieren musste.

Um
1915,
anlässlich des ersten Weltkrieges, ergänzte man den sehr kleinen
eigenen Motorfahrzeug-Bestand mit
requirierten Fahrzeugen, die eine spezielle
Autonummer, normalerweise auf den Kühler aufgemalt,
erhielten.

Seit 1925 hat die Armee eigene Nummern-Schilder. Diese tragen den Buchstaben M (= Militär) sowie eine individuelle Nummer. Die Nummerierung beginnt grundsätzlich mit der Zahl 1, dabei werden aber den verschiedenen Fahrzeugarten und -Typen besondere Nummern-Segmente zugeteilt.
Die
hinteren
Militärfahrzeug-Schilder waren von 1925 bis 1960 gross und nicht
ganz
rechteckig. Nebst dem Schweizerwappen ein M in roter Farbe und darunter weisse
Zahlen.
1961 - 1972 waren die Schilder gross
und rechteckig und massen vorne 24 cm
x 15 cm
und hinten 36 cm x 22,5 cm. Das M war nun in weiss dargestellt.
Ab
1973 sind sie nun etwas kleiner rechteckig. Es gibt seit einigen Jahren
auch
längliche
hintere Schilder, welche Schweizer-Wappen, Buchstaben M, einen Punkt und die
individuelle Nummer auf einer Linie haben; z.B für Personenwagen. .
Die
vorderen
Militärfahrzeug-Schilder waren 1925 - 1960 identisch in der Form wie
die hinteren Schilder, aber etwas kleiner.
In den Jahren
1961 - 1972 waren die vorderen Schilder dann länglich und
ohne das
Schweizer Wappen.
Seit 1973
haben nun
die Militär-Motorfahrzeug-Schilder das heutige noch gültige
Format.

Im Verkehr stehende Dienst-Militärmotorfahrtzeuge sind mit folgenden militärischen Kontrollschildern ausgerüstet:
Motorräder M+ 3 000 - M+ 3 874:sowie M+ 90 000 - M+ 95 999
Jeeps und Landrover M+ 96 000 - M+ 99 999
Wenn aus technischen Gründen an ein Militärfahrzeug kein Schild angebracht werden kann, darf es aufgemalt oder aufgeklebt werden, insbesondere bei den Panzern.


Während des zweiten Welt-Krieges
(ab 1939) wurden von
der
Armee für den dienstlichen Gebrauch zivile Fahrzeuge eingezogen, so genannte
Requirierungs-Fahrzeuge. Es waren Personenwagen, Lastwagen und
sogar Traktoren. Diese Fahrzeuge erhielten während ihres militärischen
Einsatzes eine spezielle Kontrollschild-Nummer anstelle der üblichen
kantonalen Kontrollschilder. Im Gegensatz zu den eigentlichen
Militärfahrzeugen, die auf den Nummer-Schildern den Buchstaben M hatten,
besassen die Requirierungs-Fahrzeuge auf ihren Nummer-Schildern ein A
(=Armee).

Die Anhänger-Schilder trugen ab
1968 - 1999 keine Wappen, das M und die Zahlen
waren in weiss.
Seit 2000 haben die
Anhängerschilder nun ein Schweizer-Wappen wie
die
normalen hinteren Militärfahrzeug-Schilder.

Es gibt noch Schilder für
Motorräder der Armee,
ein
altes Schild
(150 x
100 mm) und das
heutige Schild /ab 1973).

Als
Miliz-Armee hat das Militär keine den Truppen und Verbänden fest zugewiesenen
Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden von Fall zu Fall,
no
rmalerweise von den Armee-Motorfahrzeug-Parks, den Truppen für die Dauer des
Dienstes/Kurses zugeteilt. Damit aber trotzdem erkennbar ist, welche Truppe bzw.
Einheit im Moment das Fahrzeug benützt, werden spezielle Truppenkennzeichnungs-Tafeln
vorne und hinten am Militär-Fahrzeug befestigt, die zuvor immer wieder neu
beschriftet werden müssen. Für militärische Kurse gilt der Buchstaben
oben links für einen grossen Verband (Division/Brigade), der Buchstaben
oben rechts für einen unterstellten Verband (Regiment/Abteilung). Unten
links ist der Buchstaben für das unterstellte Bataillon (Einheit) und die
Zahl unten rechts bezeichnet eine Kompanie, eine Batterie oder einen Zug.
Die Truppenkennzeichnungs-Tafel für die Truppen in militärischen Schulen
ist prinzipiell gleich, nur haben die einzelnen Ziffern/Buchstaben teilweise
einen anderen Sinn..
ehemalige Schilder von Fahrzeugen öffentlicher Dienste (PTT)
Ab 1933 wurden separate Kontroll-Schilder
für Fahrzeuge der
PTT-Betriebe
(Post, Telefon, Telegraph) abgegeben. Sie waren auf gelbem Grund, die
Zahlen schwarz. Unten befand sich die individuelle Zahl und oben das Schweizer Wappen und daneben
rechts in der Schild-Mitte der Buchstaben P. Das hintere Motorfahrzeug-Schild
mass anfänglich 31 cm x 24 cm, das vordere Schild 38 cm x 21 cm. Bei den
Motorrädern mass das hintere Schild 16 cm x 14,5 cm, das vordere 27 cm x 9 cm.
Die Fahrzeuge der Postverwaltung trugen die Schilder P 1 - P 3999 und P 10000 - P 24599
Die Fahrzeuge der Telefon- und Telegraphen-Verwaltung trugen die Schilder P 4000 - P 5999 und P 40000 - P 59999
Ab 1.7.1963
wurden dann den PTT-Betrieben weise Schilder
mit
Schweizerwappen, Buchstaben P und Zahlen in schwarz zugeteilt. Neu gab es nun
auch längliche hintere Schilder mit Schweizerwappen.
Die Schilder für die Kleinmotorräder waren (wie die kantonalen
Schilder auch) in gelber Grundfarbe. Zuerst war der Buchstaben P oben in
der Mitte,
später mit dem Schweizerwappen zentriert.
Es gab auch
blaue P-Schilder
(Arbeitsmaschinen)
und braune P-Schilder
(Ausnahmefahrzeuge).
ehemalige Schilder von Fahrzeugen der Bundesverwaltung, Militärverwaltung und SBB
Ab 1933 waren die Fahrzeuge der
Bundes-Verwaltung,
der Militärverwaltung und der SBB
mit
weissen Kontrollschildern und schwarzen Zahlen versehen. Ob der individuellen Zahl
waren der Buchstaben P in der Schildmitte und links daneben das Schweizerkreuz
.
Die Schilder trugen für Motorfahrzeuge der eidg. Bundesverwaltung und der SBB P 6000 - P 9999 und P 66000 - P 99999
für Motorräder der eidg. Bundesverwaltung und der SBB P 100 - P 150 und P 99500 - P 99599
für Motorfahrzeuge der eidg. Militärverwaltung P 8000 - P 8999


Seit
1.7.1963 gab es dann für die Bundes- und Militär-Verwaltung
(inkl. eidgenössische Forschungs-Anstalten, usw.)
neu spezielle A-Schilder. Sie hatten auf weissem Grund und schwarzen Zahlen unten die
individuelle Zahl, darüber eingemittet
rechts neben dem Schweizerwappen den Buchstaben A. (A = Administration). Je nach politischem Departement
trugen sie die Ziffern 1xxxx - 7xxxx. Die Ziffern-Serie 8xxxx gehörte der
Bundeskanzlei. - Die SBB behielt das P in ihren Schildern, wurde nun aber der
Nummernserie der PTT-Fahrzeugen zugeteilt.
Die einzelnen Zahlenserien wurden zugeteilt an A 1xxxx = Departement für auswärtige Angelegenheiten
A 2xxxx = Departement für innere Angelegenheiten
A 3xxxx = Justiz- und Polizei-Departement
A 4xxxx = Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-Schutz und Sport
A 5xxxx = Finanz-Departement
A 6xxxx = Volkswirtschafts-Departement
A 7xxxx = Departement für Umwelt, Transport, Energie und Kommunikation
A 8xxxx = Bundeskanzlei
Es gab bei der Bundes-Verwaltung auch blaue A-Schilder für
Arbeitsfahrzeuge,
braune A-Schilder für Ausnahmefahrzeuge
und gelbe A-Schilder für Kleinmotorräder.
Weiter benutzten bundeseigene Landwirtschaftsbetriebe grüne A-Schilder
für Traktoren und die Regie-Betriebe
gelbe PR-Schilder für Mofas
Abschaffung der speziellen Bundes-Motorfahrzeugschilder
Am 28.09.1995 machte Ständerat Willy Loretan mittels Motion eine Eingabe an den Bund. Es sei die Zulassung aller Bundesfahrzeuge (mit den Schildern A und P), ausgenommen Militärfahrzeuge, durch die Kantone zu erfolgen .Auch sei der eidgenössische Führerausweis abzuschaffen. Diese Motion wurde am 12.12.1995 angenommen und allmählich wurden die Fahrzeuge des Bundes (Telefon, Post, SBB, Bund) den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen unterstellt und mit den Schildern des Standort-Kantons ausgerüstet.
Am
1.1.1998 wurde die Swisscom (ehemals Telefon) von der
PTT getrennt und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die P-Schilder wurden gegen
übliche kantonale Motorfahrzeug-Schilder ausgewechselt (jeweils Schild des
Fahrzeug-Standort-Kantons). In Luzern z.B.
wurden diesen Fahrzeugen eine separate Nummern-Serie ( ab LU 75xxx) zugeteilt.
Anderswo bekamen sie Schilder-Nummern aus der laufenden Serie.![]()
Am
1.1.2004 wurden auch die
P-Schilder der Post und der SBB durch übliche kantonale
Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeug-Standort-Kantons mit zum
Teil einer eigenen Nummern-Serie) ersetzt.
Heute
gibt es für Motorfahrzeuge ausser den Schildern der Kantone und des
Militärs noch ein
Spezialschilder für die Post und die SBB. Diese haben noch ganz wenige
Motorfahrräder,
die mit
roten Mofa-Nummern (Grösse analog der gelben Mofanummern, oben links das Schweizerkreuz ohne
Wappen, rechts Buchstaben PTT, darunter 6-stellige Zahl) versehen sind ! Dass dabei der Name PTT
(Post-Telefon-Telegraf) auf dem Schild steht, verwundert etwas. Aber seinerzeit
liess die PTT wohl einen grösseren Vorrat solcher Mofaschilder prägen. Und
dieser Vorrat besteht nun halt weit über die Existenz der PTT hinaus. Da es in den
letzten Jahren bei der Post und der SBB nur vereinzelt noch neue Mofas gab und
somit auch kaum neue
Kontrollschilder benötigt werden, verzichtet man auf eine Neuprägung der wenig
noch benützten Mofa-Schilder.

Per 1.1.2004 wurden die A-Schilder der Bundesverwaltung durch übliche kantonal Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeugs-Standort-Kantons mit Nummern aus der laufenden Serie) ersetzt. Es gibt aber noch maximal 30 Fahrzeuge welche ein weisses A-Kontrollschild besitzen. Diese Autos zirkulierten im Ausland mit dem A-Schild. Sie werden von im Ausland akkreditierten Personen benützt. Aus praktischen Gründen verzichtete man auf Schilder- und Fahrzeugausweis-Wechsel. Zudem gibt es auch noch Mofas mit einem gelben PR-Kontrollschild, welche vom Personal der Bundesverwaltung und der bundeseigenen Regie-Betrieben benützt werden.
Motorrad-Kontrollschilder

Motorrad-Kontroll-Schilder
(ohne Rücksicht auf den Zylinderinhalt, sogar für das Velo-Solex)
gab es ab 1933 pro Fahrzeug zwei, nämlich ein doppelseitiges vorderes (27
cm x 9 cm) und ein hinteres Schild (16 cm x 14,5 cm), welche analog der Schilder für
Personenwagen in weiß mit schwarzer Schrift waren. Seit Oktober 1955 gibt es
kein vorderes Schild mehr, nur noch das hochformatige hintere Schild, welches
18 cm x 14 cm misst. Die Motorräder haben eine unabhängige Nummerierung,
beginnend mit der Zahl 1.
1958 schuf das neue Strassenverkehrsgesetz bei seiner Inkraftsetzung zwei zusätzliche Kategorien für Zweirad-Fahrzeuge, nämlich Kleinmotorräder und Motorfahrräder. Diesen wies es damals auch erstmals separate Nummern-Schilder zu..
Im Sommer 2007 gab Zürich als erster Kanton 6-stellige Motorrad-Kontrollschilder heraus mit relativ dünner und enger Schrift. Im Moment wird die Serie ZH 112 000 - ZH 113 000 ausgegeben. Bald einmal dürfte der Kanton Bern mit der Ausgabe von 6-stelligen Motorrad-Schildernummern folgen..
Quad, Trikes und dreirädrige Motorfahrzeuge
gelten
trotz
mehrrädrigem Aufbau als Motorrad
und können mit einem
Motorrad-Schild gefahren werden. Es besteht aber keine Helmtrag- und
Gurtentrag-Pflicht
.
Motorschlitten, d.h. motorradähnliche Fahrzeuge mit
Raupenantrieb, gelten wegen des Raupenantriebs als Ausnahmefahrzeug und tragen
ein hellbraunes Ausnahme-Schild. Das Schild ist in der Grösse analog
der weissen Motorrad-Schilder (18 cm x 14 cm), es wird ebenfalls pro Fahrzeug
nur ein hinteres Schild abgegeben und zwar mit einer 5-stelligen Zahl.
Kleinmotorräd-Kontrollschilder
Schilder für
Kleinmotorräder (für sog. Roller mit max. 45 km/h)
und Leichtmotorfahrzeuge sind gleich groß wie Motorrad-Schilder
(18 cm x 14 cm), aber mit gelbem Grund
und schwarzer Schrift. Ebenfalls eine eigene Nummerierung, beginnend mit der
Zahl 1.
Motorfahrrad-Kontrollschilder
