Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz

 

 

 

 

 

 

                                                                                                  Schild 1905 – 1911 Luzern              Schild 1911 – 1927 Schaffhausen              Schild 1927 - 1932 Bern                Schild 1933 - heute Obwalden

                                 

 


 

Als die Autos noch ohne Kontrollschilder umherfuhren

 

1868 konstruierte in der Schweiz  Albert Schmid, Zürich, seinen ersten Dampfwagen  und mit seinem dritten, selbst gebauten Fahrzeug fuhr er 1878 in einer Woche nach Paris. Und auch schon in den 1880er Jahren fuhr Ernest Cuénod aus Vevey (1857 – 1915) mit seinem gekauften Motorfahrzeug am Genfersee umher. Er war Autohändler und Auto-Importeur, zudem erster Vizepräsident des am 6.12.1898 in Genf gegründeten Automobil-Clubs der Schweiz (ACS). - Um 1890 dürften es in der ganzen Schweiz wohl noch nicht mehr als ein paar Dutzend Motorfahrzeug-Besitzer gegeben haben. Diese Autos zirkulierten vermutlich alle noch ohne Kontrollschilder!

 

Um 1899 war in der Schweiz der Groß-Raum Genf/Genfersee das Zentrum der Fahrzeug-Entwicklung und der -Motorisierung. Wohl beeinflusst vom nahen Frankreich, das bezüglich der Fahrzeugmotorisierung in Europa eine Pionierleistung vollbrachte.

1900 zählte man in Genf 102 Automobile, in Bern lediglich 9 und in Zürich und Basel gab es wohl auch nicht mehr Fahrzeuge als in Bern! Und 1914 waren von den total 5411 Autos/Lastwagen in der Schweiz 25% in Genf und von den 5504 Motorrädern gar 50% im Stadt-Kanton immatrikuliert. Zürich hatte damals 1540 Motorfahrzeuge.

 



                                                                                                         

  Die Vorläufer der Schweizer Auto-Kontrollschilder

 

 

Die Frage, wo und wann das erste Motorfahrzeug-Kontroll-Schild in der Schweiz einem Fahrzeug-Halter abgegeben wurde, ist  leider nicht zu beantworten. Der Wunsch, einen Automobilisten identifizieren zu können, war wohl aber schon immer da, und zwar aus  verschiedensten Gründen. Zu vermuten ist, dass deshalb knapp vor 1900 vorerst in einzelnen Kantonen Velo-Nummern-Schilder oder ähnliche Nummern-Tafeln zur Kennzeichnung der Autos abgegeben wurden. Fahrrad-Schilder gab es nämlich schon  längere  Zeit..

 

 Am 14.2.1894 schrieb der  Kanton Basel-Stadt mittels Verordnung vor, jedes Fahrrad sei mit einem Nummern-Schild zu versehen. Das Schild müsse vorne am Lenker montiert werden. Und mit Regierungsratsbeschluss vom 11.5.1898 wurde angeordnet, dass die Bestimmungen der Verordnung vom 14.2.1894 auch auf "Motorfahrräder und sonstige Motorfuhrwerke" Anwendung finde. Daraus kann geschlossen werden, dass die "Velo-Schilder" auch an Motorfahrzeugen anzubringen waren !

 

1892 gab der Kanton Luzern erstmals Fahrrad-Schilder ab, und 1901 hielt er  erstmals in einer Verordnung fest, dass für  Motorwagen eine polizeiliche Bewilligung zu lösen sei und dass mit dieser eine Nummertafel abgegeben werde, die am Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle anzubringen sei. Ob das Veloschilder oder separate Motorfahrzeug-Schilder waren, ebenfalls das Aussehen, war nicht geregelt.

 

Am 6.2.1902 schrieb auch der Kanton Zürich in seiner Verordnung  betreffend den Gebrauch von Fahrrädern und Motorwagen auf  öffentlichen  Strassen, Wegen und Plätzen eine solche Nummern-Tafel für jedes Velo und jeden Motorwagen vor. Und in der Verordnung vom 16.2.1903  verfügte er, dass an den Motorwagen je zwei Schilder (vorne und hinten) mit einer Ordnungsnummer und dem Kantons-Wappen anzubringen sei.


 

Ob die hier abgebildeten Motorfahrzeug-Kontrollschilder   Vorläufer der  in der Schweiz ab 1905 ausgegebenen Konkordats-Schilder waren, ist unbekannt. Sie hatten ein längliches Format und einen schwarzen Grund, links in weiß ein Schweizerkreuz (nicht mit Wappen), daneben in dicker, großer und weißer Schrift die individuelle Nummer. Das Schild war also ohne Kantons- und Schweizer–Wappen versehen. - Zu vermuten ist, dass diese Schilder wohl keine Militärfahrzeug-Kontrollschilder waren, denn auf verschiedenen Bildern von Motorfahrzeugen mit solchen Schildern waren nur Zivilpersonen als Lenker und als Beifahrer teilweise sogar Kinder abgebildet.                                                                                                                                        

Im Kanton  Uri, wo vor dem Beitritt zum Schweizerischen Automobil-Konkordat bis 1914 die Fahrzeug noch alle ohne Kontroll-Schilder zirkulierten, fuhr nach Konkordats-Beitritt ein Lastwagen (um 1920) mit einem solchen wappenlosen Schild (+ 2607) umher. Es wäre somit denkbar, dass die vorderen Schilder von den Konkordats-Kantonen teilweise mit oder ohne Wappen ausgegeben wurden. Darauf hin deutet auch der Umstand, dass die Nummer des erwähnten Urner-Schildes (+ 2607) aus der dem Kanton Uri gemäß Konkordatsbeschluss von 1905 zugeteilten Nummern-Serien (2601 – 2700) stammt! 



 

Die ersten kantonale Konkordants-Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz von 1905 - 1911

 

 

Am 13.7.1904  wurde das Schweizerische Automobil-Konkordat gegründet. Die meisten Kantone traten diesem Konkordat sofort bei, der Rest etwas später. Das Konkordat regelte allgemeine Bestimmungen über Ausrüstung der Motorfahrzeuge und Velos sowie den Fahrzeugverkehr generell. Es hielt auch fest, dass Motorfahrzeuge zwei Kontrollschilder, vorne und hinten, anzubringen hätten und dass auf diesen Schildern das Kantonswappen des ausgebenden Kantons sowie eine individuelle Registerzahl aufgeprägt sein müsse (also kein Schweizerkreuz). Grundfarbe und Dimension des Schildes waren nicht geregelt. Sofern hinten kein Schild angebracht werden könne, mussten diese vorne je auf einer Seite befestigt werden. Dimensionen und Anordnung der Zahlen und des Kantonswappens waren nicht geregelt.

 

 

An der Konferenz der Konkordats-Kantonen vom 6. Februar 1905 beschloss man dann, jedem Kanton eine Schilder-Nummernserie zuzuteilen und die Schilder hätten auch das Schweizerwappen gegen die linke Schildseite aufgeprägt zu haben (nebst dem Kantonswappen rechts). Mann beschloss die schwarze Grundfarbe des Schildes und eine einheitlich Grösse der vorgeschriebenen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder. Die Zahlen und das Schweizerwappen mussten erhaben gepresst sein. Das Kantonswappen sei nicht erhaben zu prägen; später taten diese aber dennoch einige Kantone gleichwohl, insbesondere diejenigen, die einfache Wappen hatten. Das hintere Schild war etwa grösser (in der Länge und der Höhe) als das vordere Schild.

Das hintere Motorrad-Schild war zur Unterscheidung der beiden Schilder-Kategorien (Auto / Motorrad) kleiner als dasjenige für Motorwagen, hatte oben nach innen geschwungene Ränder, und war eher hoch als länglich. Zudem waren Schweizer- und Kantons-Wappen oben zueinander geneigt. Das vordere Motorrad-Schild war in der Dimension und Darstellung identisch mit dem vorderen Auto-Schild. Ganz vereinzelte Motorrad-Schilder waren teilweise etwas geschwungen.

Autos und Motorräder hatten im Rahmen der den Kantonen vom Konkordat zugeteilten Nummernserie pro Kanton je eine eigene aber identische Nummern-Serie. Also z.B. der Kanton Luzern für die Autos LU 2201 - LU 2600 und auch für die Motorräder LU 2201 - LU 2600.

Jedem Kanton wurde nur eine relativ kleine Kontrollschild-Nummer-Serie zur Ausgabe zugeteilt. Dem Kanton Zürich die Zahlen 1 - 1000, Bern 1001 - 2200, Luzern 2201 - 2600, Uri 2601 - 2700, Schwyz 2701 - 2900, Obwalden 2901 - 3000, Nidwalden 3001 - 3100, Glarus 3101 - 3300, Zug 3301 - 3400, Freiburg 3401 - 3800, Solothurn 3801 - 4100, Basel-Stadt 4101 - 4600, Basel-Land 4601 - 4800, Schaffhausen 4801 - 5000, Appenzell-Innerrhoden 5001 - 5200, Appenzell-Ausserrhoden  5201 - 5300, St. Gallen 5301 - 5800, Graubünden 5801 - 6000, Aargau 6001 - 6400, Thurgau 6401 - 6700, Tessin 6701 - 7100, Waadt 7101 - 8000, Wallis 8001 - 8400, Neuenburg 8401 - 8800 und Genf 8801 - 9999.

Straßenverkehrs-Ämter in der heutigen Form gab es damals noch nicht. Deshalb überreichte 1904 im Kanton Bern jeweils Regierungs-Rat Morgenthaler höchst persönlich in seinem Büro (nach Griff in die untere Pultschublade!) jedem neuen Fahrzeughalter die Kontrollschilder. Und Autoverkäufer Popp in Zürich entnahm jeweils ein neues Paar Schilder aus seinem Schrank und montierte dieses jedem Neuhalter beim Autokauf ans Auto. So geschehen mit Hans Lavater, berühmter Dirigent, Komponist und späterer Direktor der Musikakademie in Zürich. Er bekam bei seinem Erstwagenkauf (einen PW der Marke Stoewer der Gebr. Stoewer, Stettin) gleich die Nummer ZH143B von Popp mitgeliefert.

 

Die Schilder mussten aus Eisenblech (ausnahmsweise Aluminium) sein. Eine Ausnahme machte der Kanton Zug, er liess für einige Zeit seine Schilder durch das Emaillierwerk Zug in Email herstellen. Das vordere Schild mass 38cm x 10 cm, das hintere Schild 45cm x 13cm.


Die kantonalen Fahrzeug-Kontrollschilder von 1911 - 1932

  

Im Jahre 1911, als die allen  Kantonen  zugeteilte Nummern-Schilder-Serie teilweiseSwitzerland License Plates aufgebraucht war, entschloss man sich, auf den Kontrollschildern hinter der letzten Nummer-Zahl einen grossen Buchstaben, beginnend mit A, anzubringen. Es gab aber auch einige Kantone, die schufen ein hinteres rechteckiges Schild und brachten den erwähnten Buchstaben zwischen Schweizer- und Kantons-Wappen an. Die Kontrollschilder massen vorne 10 x 38 cm, hinten 13 x 45 cm. Zürich wollte etwas grössere Zahlen und Buchstaben auf dem Schild, fertigten deshalb das hinter wie das vorder Schild im Ausmann13 x 48 cm an.

Auch bei den Motorrädern wurde sowohl bei den  hinteren wie auch bei den vorderen Kontrollschildern rechts von der individuellen Kontroll-Nummer ein Buchstaben angebracht.


 

Gemäss Art. 24 des Konkordats vom 7.4.1914 können Versuchswagen der Automobilfabriken und -Garagen an Stelle der ordentlichen Schilder solche erhalten, die mit einem besonderen Zeichen versehen sind.  - Diese besonderen Schilder mit entsprechender besonderer Fahrbewilligung haben nur für das Gebiet des ausstellenden Kantons und ausschliesslich für Versuchsfahrten Gültigkeit. -- Nähere Angaben über dieses Schild finden sich leider nirgends !


 

                                                                                            Spezielles Motorrad-Schild

 

 

In den zwanziger und dreissiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts trugen Motorräder, die einen zugelassenen Sozius-Sitz aufwiesen und die notwendigen Steuern dazu bezahlt hatten, vorne ob dem Schutzblech ein kleineres, längliches Metall-Schild mit der Aufschrift " 2.Sitz ". Dies diente der Polizei zur sofortigen visuellen Kontrolle, ob ein Motorrad mit oder ohne Sozius-Sitz gefahren werden darf.


 

                                                                                Weisse Fahrzeug-Kontrollschilder ab 1922    

                                                                                                                            

  Ab 1922 wurden im Kanton Zürich anstelle der schwarzen  Schilder für Motorräder erstmals weisse Kontrollschilder mit schwarzen Buchstaben und Zahlen abgegeben, da die schwarzen Schilder nämlich bald einmal unansehnlich und nachts schlecht lesbar waren. Die anderen Kantone folgten nach und nach.

Und 1923 gaben die beiden Halb-Kantone Basel-Stadt  und Basel-Land die ersten weissen Auto-Kontrollschilder (aber ohne Buchstaben neben der Zahl) ab. Anno 1925 folgte auch der Kanton Zürich, er gab ab dem Kontrollschild ZH 101K weisse Kontroll-Schilder mit schwarzen Buchstaben  und Zahlen ab. Die übrigen Kantone folgten nach und nach.

Eigentümlicherweise wurden in Luzern bei den Motorrädern ab 1923 nur noch Schilder ab der Nummer LU 2201B zugeteilt, die Nummern LU 2201 - LU 2600 und LU 2201A - LU 2600A eingezogen. Hingegen liess man es bei den Autos bei der Nummerierung ab LU 2201. Trotzdem blieb somit bei den Autos und Motorrädern die Doppel-Nummerierung; Ende 1932 war man bei den Autos bei LU 1465S und bei den Motorrädern bei LU 2329M angelangt.

Switzerland License PlatesBern gab 1927 Neuhaltern noch schwarze Schilder mit dem Buchstaben L und anschliessend solche mit den Buchstaben N und P ab. Im gleichen Jahr erhielten in Bern aber bisherige Halter bei einem Fahrzeugwechsel oder sonstiger Mutation jeweils ein neues Schild mit weissem Grund, aber mit ihrer alten Nummerierung/Buchstabierung. 1930 gab es dann auch in Bern generell nur noch weisse Schilder mit schwarzen Nummern; 1931 wurden Schilder mit den Buchstaben M und E, 1932 mit R und T (und S für Autohändler) ausgegeben. Luzern hatte damals ebenfalls weisse Grundfarbe auf ihren Schildern und bis 1932 die Buchstaben A – P sowie S für Motorwagen und R für Anhänger ausgegeben, Zürich war in diesem Jahr beim Buchstaben Z angelangt.

.Motorfahrzeug-Kontroll-Schild des Kantons Genf. Es ist bereits mit den schwarzen Zahlen/Buchstaben und weisser Grund-Farben bemalt, wie sie üblicherweise erst ab 1933 auf den neuen, eidgenössisch geregelten Motorfahrzeug-Kontrollschildern verwendet wurden. 

Bis 1932 blieben vermutlich die Kantone Waadt und Tessin bei den Schildern mit schwarzem Grund und der weisen Schrift - Einerseits gab es also verschiedenfarbige Schilder, zudem war das den Kantonen zugeteilte Nummern-Segment teilweise aufgebraucht. Ein verwirrendes, uneinheitliches Schilder-System das an seine Grenzen stiess und das neu zu organisieren war!

Im selben Jahre entschlossen sich die Kantone, das absolut unbefriedigende Motorfahrzeug-Kontrollschilder-System  (inkl. Nummerierung) grundlegend neu zu organisieren, insbesondere weil wegen der immer mehr zunehmenden Motorisierung das Nummer-Schilder-System (relativ kleine Nummer-Blocks pro Kanton) nicht mehr ausbaufähig war. Das seit 1904 bestehende Konkordat der Kantone wurde dazu aufgelöst und ein zeitgemässes, gesamtschweizerisch gültiges Gesetz über den Strassenverkehr geschaffen.


 

                                                                                                            Eidgenössische Motorfahrzeug-Kontrollschilder

 

Schon die eidgenössischen Pferde-Postwagen hatten seinerzeit als Vorläufer der Kontrollschilder auf dem Fahrzeug  ein Schild mit einer Register-Nummer

 

 

        <Kontrollschild der eidgenössischen Post-Verwaltung                           Kontrollschild der eidgenössischen Telefon-Verwaltung>         

    

     <Kontrollschild der eidgen. Telegraphen-Verwaltung                            Kontrollschild des eidgenössische Postauto-Betriebes>

 

               <Motorradschild für Express- und Telegraphen-Zustellung  ab 1920      Motorrad-Kontrollschild der Post 1920 - 1933>                 

 



 

                                                                                                               Fälschungen ?

 

Motorfahrzeug-Kontroll-Schild des Kantons Basel-Stadt. Es handelt sich hier um eine Schilder-Fälschung aus der Zeit. Unüblich ist der Buchstaben nach der Zahl in gelb anstatt wie normal in weiss. Auch die Zahlen sind nicht in weiss sondern in Metallic-Farbe. Und das Schweizerkreuz ist eingestanzt statt wie damals üblich erhoben dargestellt. Zudem sind die Horizontal-Schenkel des Kreuzes kürzer als die Vertikalschenkel, was heraldisch falsch  ist; alle Schenkel des Schweizer-Kreuzes müssen offiziell gleich lang sein. Schlussendlich  ist das Schild aus Aluminium und seinerzeit gab es nur Motorfahrzeug-Kontrollschilder aus Eisenblech ! Das letzte Indiz für die Fälschung ist die Schrift die Zahlen; die aufgeprägten Zahlen 1 und 4 entsprechen stilistisch überhaupt nicht den Zahlen 1 und 4 auf den Konkordats-Schildern (1904 - 1932).

Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder des Kantons Luzern. Eine fast perfekte Fälschung, insbesondere von der Farbe und vom Schildmaterial her. Es ist aber sofort auf Grund der aufgeprägten Nummern erkennbar, dass die Schilder unecht sind. Luzern hatte nämlich 1904 vom Konkordat die Nummer-Serie LU 2201- LU 2600 zugeteilt bekommen, Neuenburg die Zahlen NE 8401 - NE 8800 und Bern BE 1001 - BE 2200. Das Schild rechts war an einem Oldtimer-Auto befestigt, vermutlich gab es Auskunft über das Baujahr des Wagens.



 

Die heute gültigen Fahrzeug-Kontrollschilder der Schweiz (seit 1933)

 

 

Am 25.11.1932 trat an Stelle des Automobil-Konkordats endlich das neue Motorfahrzeug-Gesetz (MFG) in Kraft, nachdem man zuvor jahrelang auf politischer Ebene darüber diskutiert hatte.

1933 führte man die heute immer noch gültigen Kontrollschilder und für jeden Kanton eine eigene individuelle Schilder-Nummerierung ein. Seither müssen Motorfahrzeuge mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus Alu-Blech versehen sein. Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser,. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein Schild, das einem vorderen Schild entspricht). 

Anfangs 1933 gab Glarus als einer der ersten Kanton die neuen Schilder heraus, Zürich ab März 1933, die andern Kantone folgten nach und nach. Bern tat dies 1934. Jeder Kanton kann seither seine Schilder ab der Zahl 1, höchstens bis zur Zahl 999 999, abgeben. Es bleibt ihm frei, Zahlen-Serien für spezielle Halter, z.B. Gemeinden, öffentliche Dienste, usw. zuzuteilen.

Das hintere Kontroll-Schild war rechteckig und die Nummern-Zahlen    und Buchstaben dick sowie Schweizer- und Kantons-Wappen  relativ groß, das Kontroll-Schild mass 31cm x 24 cm.. In den  Jahren 1957, 1959 und 1962 verkleinerte man Wappen, Zahlen und Buchstaben geringfügig. Ca 1965 wurden die Ziffern 3, 5, 8 und 9 stilistisch etwas abgeändert.

 

Bern gab als einziger Kanton von ca. BE 10 000 bis BE 16 000 die Nummern im Aluminium-Druckguss (ca. 3cm dick) anstelle von Alu-Blech heraus.

 

Am 2.11.1972 veränderte sich das hochformatige hintere Schild nochmals (aber EUR_CH_BL_XH.jpg  anfänglich, d.h. bis in die 80er Jahre, ohne die Zollschilder) in das derzeitig gültige Format von 30cm x 16 cm. Anfänglich waren die 6-stellige Zahlen auf dem Kontrollschild in einer Sechser-Gruppe, nun werden sie seit längerem in zwei Dreier-Gruppen angeordnet..

 

Seit März 1959 werden auf Wunsch nun auch hintere Fahrzeug-Schilde  im länglichen Format abgegeben. Beim langformatigen hinteren Schild sind auf einer Linie Schweizer-Wappen, Kantons-Abkürzung, Punkt, individuelle Nummer und Kantons-Wappen enthalten. Anfänglich war das Schild-Format 44 cm x 11 cm,

 

Um 1959 wurden erstmals in Kanton Zürich Kontrollschilder mit einer 6-stelligen Zahlen  ausgegeben. Die Schilder trugen einen Punkt zwischen den beiden Dreier-Gruppen.

Später bei der Verkleinerung der Zahlen verzichtete man auf den Punk zwischen den Zahlen .Und noch einige Zeit später bildete man bei den 6-stelligen Zahlen, zwecks besserer Lesbarkeit, einen kleinen Zwischenraum zwischen den 3-er-Gruppen.

 

Seit 1987 sind die Langformat-Schilder,  bedingt        Switzerland normal series GE·1.jpg (15kB) durch die 6-stelligen Zahlen, nun 50 cm x 11 cm gross.

 

Seit 1987 gibt es nun auch reflektierende Fahrzeug-Schilder, die man bei Bedarf bestellen und gebrauchen kann.

 

Im Moment geben z.B. die Kantone Bern, Luzern, Graubünden, weniger die Kantone Nidwalden und Obwalden, Wunsch-Kontrollschilder-Nummern  mit sechsstelliger Zahl heraus. Bei Luzern ist die Nummer LU 999 999 schon längere Zeit ausgegeben worden.

 

Anhänger-Schilder-Nummern sowie solche von Arbeitsfahrzeugen werden jeweils spontan (in einer Serie) aus den normalen Fahrzeugschilder-Serien herausgenommen. Im Moment läuft in Luzern die normale Serie LU 214 000. Wenn die Nummer 215 999 erreicht ist, werden ab LU 216 000 eine Nummern-Serie den Arbeitsfahrzeugen und ab LU 217 000 eine weitere Nummern-Serie den Anhänger zugewiesen.

 

Die Kantone Genf, (seit 1968) sowie Freiburg und Wallis geben Schilder nur aus der laufenden Serie neu heraus. Zurückgegebene Schilder werden nicht neu verwendet, Deshalb ist Genf mit rund 250 000 Autos bereits bei GE 635 000 !

 


 

 

Auf dem Fahrzeug-Schild sind die Buchstaben, Zahlen und Punkte (in schwarzer Farbe)  immer erhoben geprägt. Und auf dem ebenfalls leicht erhöhten Schweizerwappen ist das Kreuz eingestanzt. Das Kreuz war früher teilweise aber auch erhöht angebracht.

Das Kantons-Wappen haben einige Kantone auf dem Fahrzeug-Schild erhoben aufgestanzt , andere Kantone mit etwas komplizierteren Wappen haben ihr Wappenbild  auf die etwas vom Schild erhobene Wappenfläche aufgeklebt.

 


 

 

Das vordere Kontroll-Schild ist im Lang-Format (ohne Switzerland normal series front plate former style BE-271734.jpg (17kB) Schweizer- und Kantonswappen) und wurde seit 1933 mehrmals in Format und Schrift verkleinert; es mass anfänglich 38 cm x 11 cm und nun seit 1972 einheitlich 30 cm x 8 cm gross.



 

die Kontrollschilder-Farben weisen auf Fahrzeugverwendungs-Arten hin

 

Ab 1933 gab es für sämtliche Motorfahrzeug-Arten nur Kontrollschilder mit einer weisser Grundfarbe. Seit dem 18.7.1961 weist die Schilder-Grund-Farbe nun auf die Benützungsart des Fahrzeuges hin. Alle diese verschiedenfarbigen Motorfahrzeug-Kontroll-Schilder bestehen aus Alu. Sie habe jeweils pro Schilder-Farbe eine eigene Nummerierung, und zwar immer beginnend mit der Zahl 1.  

                                                                                                                                                                               

  Die Schilder mit weißem Grund und schwarzer Schrift sind für Personenwagen, Lastwagen, Anhänger, Cars, gewerbliche Traktoren, Motorräder, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motor-Einachser.

Schilder mit hellblauem Grund und schwarzer Schrift sind für Arbeitsfahrzeuge (die zur Verrichtung von Arbeiten sind und keine Sachen transportieren, ebenfalls für Fahrzeuge der Feuerwehr und öffentlicher Dienste sowie Arbeitsmaschinen in der Forstwirtschaft sowie im Hoch- und Tiefbau).

  Schilder mit hellbraunem Grund und schwarzer Schrift sind für  Ausnahmefahrzeuge, die den Vorschriften über Masse und Gewichten nicht entsprechen und für Fahrten einer Sonderbewilligung bedürfen. (Kranwagen, Raupenfahrzeuge, usw.).

Schilder mit hellgrünem Grund und schwarzer Schrift (hier gibt es nur je ein Schild pro Fahrzeug) sind für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die nicht zur Verrichtung von gewerblichen Fahrten verwendet werden. und eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h aufweisen.

Schilder mit einem gelbem Grund und schwarzer Schrift haben Kleinmotorräder und Leicht-Motorfahrzeuge  (auch hier nur ein Schild pro Fahrzeug, und zwar hinten).

Schlussendlich gibt es  kleine gelbe Schilder mit jährlich neuer Vignette (Kanton Wallis hat keine Vignetten aber aufgestanzte Jahrzahl) für Motorfahrräder (ebenfalls nur ein Schild).



 

Besonderes zu Kontrollschildern

 

Bis 1932 hatte das Graubündner Kantons-Wappen  (und somit auch die Fahrzeugschilder) die  Zeichen des oberen bzw. grauen Bundes, des Gotteshausbundes und des Zehngerichtebundes (grau/weiss/blau). Nach Genehmigung durch den Bundesrat im März 1933 wechselte Graubünden das Kantons-Wappen  und führte zugleich das neue Fahrzeug-Schilderformat  in der noch heute gültige Form ein.

 

Bis gegen Ende 2007 wurde auf den Kontrollschildern des Kant6ons Graubünden vorne auf dem Schild eine Prüfziffer eingestanzt. Diese diente nur dem internen Gebrauch. Nun  wird  diese Ziffer für neue Schilder weggelassen.

 


                                                                                                                      

 

Erst 1979 wurde der Kanton Jura (JU) aus Teilen des Kantons Bern     geschaffen. Deshalb gibt es für diesen Kanton erst ab dem Jahre 1979 die einschlägigen Motorfahrzeug-Schilder. Alle übrigen Kantone und Halb-Kantone bestanden schon seit 1848 und machten daher die Motorfahrzeug-Schilderentwicklung gemeinsam mit.

 



                                                                                                                                        

Spezial-Schilder des Motorfahrzeug-Gewerbes

            

 

                                                                                                                                        

Von 1933 - 1976 wurden so genannte Versuchs-Schilder für Motorwagen und  Motorräder abgegeben. Sie durften nur vom Motorfahrzeuggewerbe  für Fahrten zum Ausprobieren von Fahrzeugen und zu Schleppfahrten verwendet werden. Diese hatten das normale Schilder-Format und weissen Grund. Hingegen waren die Buchstaben, Punkt und Ziffern in rot. Diese Schilder durften nur mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis gefahren werden. Sie galten bis zu der im Jahre 1976 in Kraft gesetzten Verkehrs-Zulassungs-Verordnung (VZV). - Luzern gab kaum solche Versuchs-Schilder heraus, da diese doch massive Einschränkungen gegenüber den Händlerschildern aufwiesen !

 

 

Seit 1933 gibt es auch Händler-Schilder für das Motorfahrzeuggewerbe. Sie berechtigten den Inhaber dieses Schildes, seine Angestellten und Arbeiter zu allen unentgeltlichen Fahrten. Sie hatten bis 1977 dasselbe Aussehen wie die normalen Kontroll-Schilder für Motorwagen oder Motorräder. Die Kantone wiesen teils den Händlerschildern (so genannte Garagenummern) separate Nummern-Serien zu. Das Fahren mit einem Händlerschild bedarf eines Kollektiv-Fahrzeugausweises.

 

Seit 1977 (bis heute) haben nun die Händler-Schilder den Buchstaben U (= Unternehmer) rechts neben der Zahl (bei allen sechs Händler-Schilder-Arten). Händlerschilder-Nummern werden im Rahmen der normalen Schildernummerierung für Motorwagen bzw. Motorräder zugeteilt. Dabei ist es möglich, dieselbe Kontrollschild-Nummer zwei mal auszugeben, einmal mit und einmal ohne U. Dies macht z.B. der Kanton Luzern. Er teilte dem Verkehrshaus der Schweiz sowohl die Auto-Nummer LU 1 als auch LU 1U zu. Er gab einem Fahrzeughalter also für dieselbe Fahrzeugkategorie zweimal dieselbe Nummer..

 

Händlerschilder für Motorwagen (weiss gross) dürfen an alle mehrspurige Motorfahrzeuge,  die keine Motorräder sind, verwendet werden. Wird mit dem Motorwagen ein Anhänger mitgeführt, kann das hintere Händler-Schild des Zugfahrzeuges als Schild des Anhängers verwendet werden.

Händlerschilder für Motorräder (weiss klein) dürfen an alle Motorfahrzeuge, ausser Motorwagen, verwendet werden.

Händlerschilder für Kleinmotorräder (gelb) dürfen auch für die Leichtmotorfahrzeuge und die Motorfahrräder verwendet werden.

Händlerschilder für Arbeitsmotorfahrzeuge (blau) dürfen auch an alle Ausnahmefahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugkategorie verwendet werden.

Händlerschilder für landwirtschaftliche Motorfahrzeuge (grün) dürfen auch an landw. Anhängern und Anhängerzügen verwendet werden.

Händlerschilder für Anhänger (weiss gross) sind insbesondere für Firmen gedacht, welche Anhänger bauen und reparieren.

 



       weitere spezielle Kontrollschilder

 

So genannte Tagesschilder entsprechen den normalen Fahrzeug-Schildern für Motorwagen ( Personenwagen, Lastwagen) sowie Anhängern, Motorrädern und Traktoren. Im Kanton Luzern haben sie alle die Nummern LU 9999xx. Diese Schilder müssen selbstverständlich nach Ablauf der Benützungs-Frist (24, 48, 72 oder 96 Stunden) dem Strassenverkehrs-Amt zurückgegeben werden

 

Wechselschilder gibt es für sämtliche Fahrzeugkategorien und Schilder-Typen (inkl. für Mofa) und zwar jeweils für zwei Fahrzeuge derselben Kategorie. Voraussetzung ist, dass die beiden Fahrzeuge unter dem Namen desselben Fahrzeughalters eingelöst werden. Wechselschilder bestehen aus einem oder zwei Schilder, je nach Fahrzeug-Kategorie. Sie haben keine speziellen Nummerierungen. Bei Arbeitsmotorwagen und Anhängern sowie bei Veteranenfahrzeugen (Oldtimer) ist es möglich, bis zu 12 Fahrzeuge desselben Halters auf das gleiche Wechselschild einzulösen.

 



 

 

ehemalige Mietfahrzeug-Kontrollschilder

 

In den Jahren 1977 – 2000 hatten Mietwagen als Sonderheit    Kontroll-Schilder mit dem Buchstaben V (=Vermietung)  rechts neben der Zahl.  Seit 2001 haben Mietwagen, wie schon vor 1977, wieder ganz normale kantonale Fahrzeug-Schilder.

Es fällt auf, dass in der ganzen Schweiz auf den Strassen viele Autos  mit AI-Kontroll-Schildern (Kanton Appenzell-Innerrhoden hat 15 000 Einwohner) umherfahren. Dies also, obwohl in Appenzell-Innerrhoden nur relativ wenige Fahrzeughalter wohnen. Das kommt davon, weil das Strassenverkehrsamt Appenzell-Innerrhoden für Mietfahrzeuge sehr günstige Verkehrsgebühren erhebt, weshalb die meisten grossen Autovermietungs-Firmen der Schweiz ihre Fahrzeuge in diesem Kanton immatrikulieren lassen !  



Befristete und Zoll-Kontrollschilder

 

Seit 1960  gibt es auch befristete Schilder und Zoll-Schilder (ausgenommen für Landwirtschafts-Schilder, Motorfahrrad-Schilder und seinerzeit Velo-Schilder). Sie hatten anfänglich als Sonderheit auf dem normalen Fahrzeugschild noch einen roten horizontalen oder vertikalen Balken über das ganze Schild und darauf eingestanzt das gültige zweistellige Ablaufjahr in weiss. Später war dann ein kleinerer roter Balken rechts neben der individuellen Nummer und auf diesem vertieft die weiße Jahreszahl (Ablaufjahr der Befristung) eingestanzt, zuerst ohne Kontrollmarke. Später dann mit einer quadratischen aufgeklebten Kontrollmarke, welche die Zahl des Verfallmonates trug. Ab 1992 ist auf dem roten Balken nur noch ein länglicher Kleber, auf dem ganz klein vielmals das zweistelligen Ablaufjahr und darüber der Verfallmonat gut sichtbar aufgedruckt ist. - Es gab Ausnahmen, da  wurde der dicke rote Streifen seitlich rechts über die ganze Schildhöhe hochgezogen.

Die Nummerierungen der Zollschilder und der befristeten Schilder werden von den einzelnen Kantonen nicht gleich behandelt. Es gibt Kantone mit willkürlichen Nummernserien, die oft mit den Nummernserien der "normalen" Schilder identisch sind. Bei einzelnen Kantonen wird jeweils nach einem neuen Kalender-Jahr wieder mit der Schild-Nummer 1 begonnen.

                                                                          

                                EUR_CH_1995_BL_XH.jpg  EUR_CH_1987_Temp_JDM.jpg   EUR_CH_FR1648_JMD.jpg              


Befristete Schilder gelten für verzollte Fahrzeuge, die aber aus irgend einem Grunde nur vorübergehend im Standort-Kanton beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Sie haben neben der individuellen Nummer einen dicken roten Balken mit der Ablaufmonat der Befristung. Die Nummerierung der befristeten Schilder beginnt jedes Jahr neu mit der Zahl 1. Die Ausmasse der Schilder sind analog derjenigen der unbefristeten Schilder

EUR_CH_1992_VS_XH.jpg         

EUR_CH_1991_TI_XH.jpg        EUR_CH_GR_1997_Yellow_XH.jpg 


 

Zollschilder sind für nicht verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in der Schweiz stationiert sind. Sie sind gestaltet wie befristete Schilder, haben zusätzlich noch rechts neben dem roten Balken ein Z in schwarz aufgedruckt.. Zoll-Schilder haben ihre eigene Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1. Ihr Ausmass ist analog der normalen Schilder

 

                 

    



 

 

Spezielle Nummern-Serien

 

 

Es handelt sich hier um zwei Fahrzeug-Gruppen, die in der Schweiz immatrikuliert aber nicht verzollt sind, trotzdem aber normale und unbefristete kantonale Kontrollschilder haben.

 

 

Im Zollfreigebiet Samnaun gibt es einen Spezialfall für den Kanton Graubünden: Nur für die Einwohner der politischen Gemeinde Samnaun (Unterengadin) sind für alle Motorfahrzeug-Kategorien die Kontrollschilder der Nummern-Serie GR 90 001 - GR 94 999 reserviert. Samnaun ist nämlich Zollfreigebiet und die dort gekauften Motorfahrzeuge muss weder in der Schweiz noch im grenznahen Österreich verzollt werden. Die spezielle Schilder-Nummerierung weist den Zoll auf den Umstand hin, dass das Fahrzeug nicht verzollt ist. Wird ein solches Auto später ausserhalb Samnaun (aber in der Schweiz) weiter verkauft, muss es vom neuen Halter verzollt werden.  -  Im Gegensatz zur übrigen Schweiz erhalten somit die Samnauner für ihre unverzollten Fahrzeuge kein befristet4es Zoll-Nummernschild mit rotem Balken und dem Buchstaben "Z" sondern ein ganz normales Kantonsschild (aber mit einer speziellen Nummern-Serie). 

Aus unerklärlichen Gründen reservierte man plötzlich (aus Versehen ?) nur noch GR 91 000 - GR 91 999 zusätzlich zu den ausgegebenen Kontrollschilder-Serie (GR 90 000 - GR 90 999) für Samnaun. Aus der Schilder-Serie GR 92 000 - GR 94 999 wurde von Winter 2006  bis Herbst 2007 auch den übrigen Fahrzeug-Haltern des Kantons Nummern zugewiesen.. Ob es hier irgendwann zu einer Bereinigung kommt ?

 

Motor-Fahrzeuge des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf, die in der Schweiz nicht verzollt sind und für das IKRK ausschliesslich im Ausland in Einsatz stehen, haben Motorfahrzeug-Kontrollschilder der Nummern-Serie GE 901 000 - GE 949 999. - IKRK-Fahrzeuge am Hauptsitz des IKRK in Genf haben Diplomatenschilder, nämlich CD  mit dem Code 026.

 



 

Fälschungen ?

 

Wie überall im Leben wurde auch bei den  Motorfahrzeug-Kontrollschildern versucht, diese zu  fälschen. Hier ein "augenfälliges" Zürcher-Kontrollschild (ausländische Sammler-Fälschung !) und eine befristete Berner Auto-Kontrollschildnummer (vermutlich wurde eine normale spanische Fahrzeug-Nummer abgeändert). Zudem ein "amputiertes", befristetes Zollschild. Das BL-Kontrollslchild war an einem Oldtimer-Auto, Zahlen und Wappen nicht geprägt. Schweizerwappen nicht der Norm entsprechend und die Buchstaben BL zu gross.



 

 

 

Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder

  Ab 15.3.1932 bekamen Personen, die im Genuss der diplomatischen Vorrechte standen, gemäss Art. 25, Abs. 3 der Verordnung zum Motorfahrzeug-Gesetz (MFG), für ihr Fahrzeug zusammen mit den ordentlichen Kontrollschildern des Standortkantons ein ovales Schild mit den Buchstaben "CD" bzw. "CC".

Erst seit dem Bundesratsbeschluss vom 22.1.1969 wurden besondere Kontrollschilder für Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen oder konsularischen Vorrechten oder Immunitäten abgegeben. Das Format dieser Diplomaten-Schilder sowie Grösse und Form der Buchstaben und Zahlen entsprachen den gewöhnlichen kantonalen Kontrollschildern.

Seit 1994 werden die heute gültigen Schilder abgegeben. Sie sind      etwas kleiner als die seit 1969 abgegebenen Kontroll-Schilder. Das hintere Kontroll-Schild misst entweder 30 x 16 cm (Hochformat) oder 50 x 11 cm (Langformat). Das vordere Kontroll-Schild ist 50 x 11 cm.  -  Fahrzeuge von Personen mit diplomatischen Vorrechten mussten nie den technischen Vorschriften der Schweiz entsprechen. Sie haben aber den geltenden internationalen Konventionen (1926/1949/1968) zu entsprechen. Gemäss den technischen Anforderungen des Anhangs 5 des internationalen Übereinkommens vom 8.11.1968 über den Strassenverkehr ist keine einheitliche Schilder-Halterung vorgeschrieben. Insbesondere an US-Fahrzeugen kann teilweise ein Schild in Langformat nicht befestigt werden. Deshalb werden seit 1994 auf Verlangen bei solchen Fahrzeugen vorne und hinten je ein hochformatiges Schild im Ausmass 30 x 16 cm abgegeben.  -   Der Kanton Basel-Stadt gibt deshalb vordere Diplomaten-Schilder ab, die in der Grösse zwischen dem alten vorderen Schild und dem neuen vorderen Schild liegen. Zudem sind sie nicht reflektierend und farblich wie das alten alufarbenen Material früherer Schilder.

Normalerweise sind die Diplomaten-Motorfahrzeug-Kontrollschilder analog der übrigen Schweizer Kontrollschilder hergestellt. Also erhaben geprägte Zahlen und Buchstaben auf einem Alu-Schild mit weisser Grundfarbe. Gegen Ende 1970 bis Ende 1990 wurden durch ein Firma im Kanton Aargau jedoch Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder aus Aluminium hergestellt, deren Zahlen und Buchstaben nicht geprägt sondern anodisch-eloxiert waren. Das Schild hatte eine silbergraue Grundfarbe. 


 

Die ersten Zahlen auf den Diplomaten-Schildern rechts von der Kantons-Abkürzung sind  eine Ordnungsnummer innerhalb der Mission oder Organisation, wobei die Ziffer von 1 – 5 dem Chef für Dienst- oder Privat-Wagen zugeteilt wird.

Die Zahl nach dem Punkt ist der Code für die internationale Organisation oder das Herkunftsland der diplomatischen Mission. In jedem einzelnen Fall weist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dem zuständigen Strassenverkehrsamt die individuellen Nummern (Ländercode) für die Herstellung der Diplomaten-Fahrzeug-Kontrollschilder zu. Somit ist die Schildernummerierung Staatssache und nur die Herstellung und Ausgabe der Diplomaten-Schilder Sache der Strassenverkehrsämter.


 

Die Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf grünem Grund links neben der Kantonsbezeichnung sind für Dienstwagen diplomatischer Missionen und für diplomatische Mitglieder dieser Missionen in Bern.

Die Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben AT auf grünem Grund links neben der Kantonsbezeichnung gelten  für  Fahrzeuge  von Verwaltungs- und technischem Personal diplomatischer Missionen in Bern. Hier beginnt die individuelle Ordnungsnummer immer mit der Zahl 51

Die Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CC auf grünem Grund links neben der Kantonsbezeichnung  sind für Dienstwagen der von einem Berufsbeamten geleiteten konsularischen Posten und für Motorfahrzeuge von Berufsbeamten der konsularischen Mission.

Die Diplomaten-Schilder mit den Buchstaben CD auf blauem Grund links neben der Kantonsbezeichnung sind für die Dienstwagen der ständigen, internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz sowie für die Privatwagen der leitenden und hohen Beamten.


 

legal: ein Auto und zwei verschiedene Kontrollschilder

Gemäss Weisung des eidgenössischen Justiz- und Polizei-Departement vom 14.2.1991  erweist es sich zum Schutz der in der Schweiz akkreditierten Diplomaten in Anbetracht der internationalen Lage als notwendig, für bestimmte Diplomatenfahrzeuge die wechselweise Benützung von Diplomatenschildern und ordentlichen (kantonalen) Schildern zu bewilligen. Auf Wunsch des Halters eines Diplomatenfahrzeuges mit Diplomatenschild  werden daher zusätzlich ordentliche kantonale Kontrollschildes aus laufender Serie abgegeben wenn des Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten eine erhöhte Gefährdung des Gesuchstellers bescheinigt (Weisung EJPD vom 14.2.1991). Somit können gefährdete Diplomaten ihr Diplomaten-Fahrzeug je nach Wunsch mit Diplomaten- oder Kantons-Schild fahren, Entweder sind beide Schilder im Fahrzeugausweis eingetragen oder es gibt pro Schild einen Fahrzeugausweis.


 

Die Honorar-Consule, denen der Bundesrat das Exequatur erteilt hat (Voraussetzung  entweder Schweizer  Bürger oder ausländischer Bürger im Besitze einer  bestimmten Schweizer Aufenthalts-Bewilligung) haben für ihre Fahrzeuge normale Schweizer Fahrzeug-Schilder ihres Wohnort-Kantons. Sie dürfen aber ein ovales CC-Schild als Kleber auf dem Auto tragen (Grösse analog CH-Zeichen) und der Fahrzeugausweis für diese Fahrzeuge hat den Vermerk "CC-Zeichen bewilligt"..



 

Fahrzeug-Kontrollschilder in den Enklaven der Schweiz

 

 

Und hier noch eine Sonderheit bezüglich der beiden bewohnten staats-politischen Enklaven in der Schweiz.

                                                                                                                                         Switzerland normal series rear plate Campione d'Italia TI·16077.jpg (20 kB)

Im Kanton Tessin, am Lago di Lugano, gibt es eine italienische Enklave auf Schweizer Boden. Es handelt sich um das Gebiet von Campione d`Italia. Der Ort ist 1,7 km2 gross und hat 3000 Einwohner. Die Fahrzeuge der dort wohnhaften Personen sind mit normalen Schweizer Kontrollschildern aus dem Kanton Tessin (TI) versehen.


 

Anders verhält es sich beim Ort Büsingen, der als deutsche Enklave (7,6 km2 mit 1500 Einwohnern) auf dem Gebiet des Schweizer Kantons Schaffhausen liegt und zum Schweizer Zollgebiet gehört. Dort müssen deren Einwohner für ihre Fahrzeuge deutsche Kontrollschilder (mit der Kennzeichnung BÜS) lösen. Dabei haben die in der Schweiz verzollten Fahrzeuge ein A im Kontrollschild. Die in der Schweiz unverzollten Fahrzeuge, die längstens 2 Jahre in Büsingen zirkulieren dürfen, haben auf dem Kontrollschilder ein Z links neben der Zahl.

 

 



 

Armeefahrzeug-Kontrollschilder

 

Armee

                                                                                                                                  

 

                                                           

 

Anfänglich hatte die Armee keine eigene Motorfahrzeuge. Der ACS (Automobil-Club der Schweiz) gründete deshalb 1907 aus freiwilligen Mitgliedern ein Corps und kleidete die Leute ein. Es waren alles dienstpflichtige Autohalter mit ihren Privat-Fahrzeugen. Mit diesen Corps-Mitgliedern  wurde dann das so genannte Freiwilligen-Corps gebildet, welches hohe Offiziere während des Militärdienstes umher chauffieren musste. Die Autos trugen die kantonalen  Motorfahrzeugnummern mit einem Schild vorne am Kühler, das auf das Freiwilligen-Corps hinwies.

 

 

 

Ab 7.4.1914: bestimmte Art. 25 des Motorfahrzeug-Konkordats, "Militärwagen führen während des Militärdienstes an Stelle des kantonalen Kontrollschildes ein eidgenössisches Wappenschild". Dieses Wappenschild trugen meistens requirierte Fahrzeuge während des des ersten Weltkrieges. Das Schild war auf dem Kühler aufgetragen.

 

 

 

 

 

Seit 1925 hat die Armee eigene Nummern-Schilder. Diese tragen oben links das Schweizerwappen und daneben den roten Buchstaben M (= Militär) sowie eine individuelle Nummer. Die Nummerierung beginnt grundsätzlich mit der Zahl 1, dabei werden aber den verschiedenen Fahrzeugarten und -Typen besondere Nummern-Segmente zugeteilt.

 

 

 

Die hinteren Militärfahrzeug-Schilder waren von 1925 bis 1960  gross und nicht   ganz rechteckig. Nebst dem Schweizerwappen ein M in roter Farbe und darunter weisse Zahlen.

1961 - 1972  waren die Schilder gross und rechteckig und massen vorne 24 cm x 15 cm und hinten 36 cm x 22,5 cm. Das M war nun in weiss dargestellt.

 

Ab 1973 sind sie die rechteckigen Schilder etwas kleiner        Es gibt seit einigen Jahren auch längliche  hintere Schilder,  welche Schweizer-Wappen, Buchstaben M, einen Punkt und die individuelle Nummer auf einer Linie haben; z.B für Personenwagen. .

 

 

Die vorderen Militärfahrzeug-Schilder waren 1925 - 1960 identisch in der Form wie die hinteren  Schilder, aber etwas kleiner.

 

In den Jahren 1961 - 1972  waren die vorderen Schilder dann  länglich und ohne das Schweizer Wappen.

 

Seit 1973  haben nun die Militär-Motorfahrzeug-Schilder das heutige noch gültige Format.

 

 

Wenn aus technischen Gründen an ein Militärfahrzeug kein Schild angebracht werden kann, darf es aufgemalt oder aufgeklebt werden, insbesondere bei den Panzern.

 

 

 Die Anhänger-Schilder trugen ab 1968 - 1999 keine Wappen, das M und die Zahlen  waren in weiss.

Seit  2000 haben die Anhängerschilder nun ein Schweizer-Wappen wie die    normalen hinteren Militärfahrzeug-Schilder.

 

 

Es gibt noch Schilder für Motorräder der Armee, ein altes Schild (150 x 100 mm)  und das heutige Schild /ab 1973).  

 

 


 

 

Im Verkehr stehende Dienst-Militärmotorfahrtzeuge sind mit folgenden militärischen Kontrollschildern ausgerüstet:                                                 

                  Motorräder                    M+   3 000 - M+   3 874:sowie M+ 90 000 - M+ 95 999

                  Jeeps und Landrover      M+ 96 000 - M+ 99 999

 

 

 

Die Militär-Kontrollschilder gelten gemäss Verordnung VFBF vom 23.2.2005 für Fahrzeuge des Militärs, des Grenzwachtkorps, der Zolluntersuchungsbehörden und der Armasuisse und werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee im VBS (eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) abgegeben

 


 

 

Als Miliz-Armee hat das Militär keine den Truppen und Verbänden fest zugewiesenen Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden von Fall zu Fall,  normalerweise von den Armee-Motorfahrzeug-Parks, den Truppen für die Dauer des Dienstes/Kurses zugeteilt. Damit aber trotzdem erkennbar ist, welche Truppe bzw. Einheit im Moment das Fahrzeug benützt, werden spezielle Truppenkennzeichnungs-Tafeln vorne und hinten am Militär-Fahrzeug befestigt, die zuvor immer wieder neu beschriftet werden müssen. Für militärische Kurse gilt der Buchstaben oben links für einen grossen Verband (Division/Brigade), der Buchstaben oben rechts für einen unterstellten Verband (Regiment/Abteilung). Unten links ist der Buchstaben für das unterstellte Bataillon (Einheit) und die Zahl unten rechts bezeichnet eine Kompanie, eine Batterie oder einen Zug.  Die Truppenkennzeichnungs-Tafel für die Truppen in militärischen Schulen ist prinzipiell gleich, nur haben die einzelnen Ziffern/Buchstaben teilweise einen anderen Sinn..

                                                                                                                                         



 

Schilder für requirierte Fahrzeuge während des 2. Weltkrieges

 

Während des zweiten Welt-Krieges (ab 1939) wurden von der Armee für den dienstlichen Gebrauch zivile Fahrzeuge eingezogen, so genannte Requirierungs-Fahrzeuge. Es waren Personenwagen, Lastwagen und sogar Traktoren. Diese Fahrzeuge erhielten während ihres militärischen Einsatzes eine spezielle Kontrollschild-Nummer anstelle der üblichen kantonalen Kontrollschilder. Im Gegensatz zu den eigentlichen Militärfahrzeugen, die auf den Nummer-Schildern den Buchstaben M hatten, besassen die Requirierungs-Fahrzeuge auf ihren Nummer-Schildern ein A (=Armee).

 

Weil die von der Armee requirierten Fahrzeuge während des zweiten Weltkrieges (1939 - 1945) weder offizielle Militär-Kontrollschilder noch die üblichen kantonalen Motorfahrzeug-Schilder trugen sondern speziellen Kontrollschilder hatten, auf denen kein Schweizerwappen angebracht war, erhielten diese Fahrzeuge ein gut sichtbares, hervorstechendes Länderkennzeichen, damit jedermann zweifelsfrei die Nationalität des Fahrzeuges und dessen Lenker sehen konnte.



 

 

ehemalige Schilder von Fahrzeugen öffentlicher Dienste (PTT)

 

Ab 1933 wurden separate Kontroll-Schilder für Fahrzeuge der PTT-Betriebe (Post, Telefon, Telegraph) abgegeben. Sie waren auf gelbem Grund, die Zahlen schwarz. Unten befand sich die individuelle Zahl und oben das Schweizer Wappen und daneben rechts in der Schild-Mitte der Buchstaben P. Das hintere Motorfahrzeug-Schild mass anfänglich 31 cm x 24 cm, das vordere Schild 38 cm x 21 cm. Bei den Motorrädern mass das hintere Schild 16 cm x 14,5 cm, das vordere 27 cm x 9 cm.

 

                                            Die Fahrzeuge der Postverwaltung trugen die Schilder                                                   P       1 -  P  3999  und   P 10000  -  P 24599

                                            Die Fahrzeuge der Telefon-  und Telegraphen-Verwaltung trugen  die Schilder              P  4000 -  P  5999  und   P 40000  -  P 59999

 

 

 

Ab 1.7.1963 wurden dann den PTT-Betrieben weise Schilder       mit Schweizerwappen, Buchstaben P und Zahlen in schwarz zugeteilt. Neu gab es nun auch längliche hintere Schilder mit Schweizerwappen.

 

Für den Motorhandwagen Harbilt 55l gab es spezielle Kontroll-Schilder

 

 

Die Schilder für die Kleinmotorräder waren (wie die kantonalen Schilder auch) in gelber Grundfarbe und schwarzen Zahlen. Zuerst war der Buchstaben P oben in der Mitte und das Schweizerwappen quadratisch,  später waren Schweizerwappen und Buchstaben P zentriert.   

 

Es gab auch blaue P-Schilder (Arbeitsmaschinen)   und braune P-Schilder (Ausnahmefahrzeuge).

 


 

ehemalige Schilder von Fahrzeugen der Bundesverwaltung, Militärverwaltung  und SBB

 

 

  Ab 1933 waren die Fahrzeuge der Bundes-Verwaltung, der Militärverwaltung und der SBB  mit weissen Kontrollschildern und schwarzen Zahlen versehen. Ob der individuellen Zahl waren der Buchstaben P in der Schildmitte und links daneben das Schweizerkreuz  .

 

Die Schilder trugen für Motorfahrzeuge der eidg. Bundesverwaltung und der SBB                                        P  6000  - P  9999      und  P  66000  -  P 99999

                              für Motorräder       der eidg. Bundesverwaltung und der SBB                                        P    100  - P    150      und  P  99500  -  P 99599

                              für Motorfahrzeuge der eidg. Militärverwaltung                                                              P   8000 - P  8999

 

 

 

Seit 1.7.1963 gab es dann  für die Bundes- und Militär-Verwaltung (inkl. eidgenössische Forschungs-Anstalten, usw.) neu spezielle A-Schilder. Sie hatten auf weissem Grund und schwarzen Zahlen unten die individuelle Zahl, darüber eingemittet rechts neben dem Schweizerwappen den Buchstaben A. (A = Administration). Je nach politischem Departement trugen sie die Ziffern  1xxxx - 7xxxx. Die Ziffern-Serie 8xxxx gehörte der Bundeskanzlei. - Die SBB behielt das P in ihren Schildern, wurde nun aber der Nummernserie der PTT-Fahrzeugen zugeteilt.

 

Die einzelnen Zahlenserien wurden zugeteilt an          A 1xxxx    =    Departement für auswärtige Angelegenheiten

                                                                               A 2xxxx    =     Departement für innere Angelegenheiten

                                                                               A 3xxxx    =     Justiz- und Polizei-Departement

                                                                               A 4xxxx    =     Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-Schutz und Sport

                                                                               A 5xxxx    =     Finanz-Departement

                                                                               A 6xxxx    =     Volkswirtschafts-Departement

                                                                               A 7xxxx    =     Departement für Umwelt, Transport, Energie und Kommunikation

                                                                               A 8xxxx    =     Bundeskanzlei

 

Es gab bei der Bundes-Verwaltung auch blaue A-Schilder für Arbeitsfahrzeuge, braune A-Schilder für Ausnahmefahrzeuge und gelbe A-Schilder für Kleinmotorräder. Weiter benutzten bundeseigene Landwirtschaftsbetriebe grüne A-Schilder für Traktoren und die Regie-Betriebe gelbe PR-Schilder für Mofas

 

 


 

 

Abschaffung der speziellen Bundes-Motorfahrzeugschilder

 

 

Am 28.09.1995 machte Ständerat Willy Loretan mittels Motion eine Eingabe an den Bund. Es sei die Zulassung aller Bundesfahrzeuge (mit den Schildern A und P), ausgenommen Militärfahrzeuge, durch die Kantone zu erfolgen .Auch sei der eidgenössische Führerausweis abzuschaffen. Diese Motion wurde am 12.12.1995 angenommen und allmählich wurden die Fahrzeuge des Bundes (Telefon, Post, SBB, Bund) den kantonalen Motorfahrzeugkontrollen unterstellt und mit den Schildern des Standort-Kantons ausgerüstet.

 

Am 1.1.1998 wurde die Swisscom (ehemals Telefon) von der PTT getrennt und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die P-Schilder wurden gegen übliche kantonale Motorfahrzeug-Schilder ausgewechselt (jeweils Schild des Fahrzeug-Standort-Kantons). In Luzern z.B. wurden diesen Fahrzeugen eine separate Nummern-Serie ( ab LU 75xxx) zugeteilt. Anderswo bekamen sie Schilder-Nummern aus der laufenden Serie.

 

Am 1.1.2004 wurden auch die P-Schilder der Post und der SBB durch übliche kantonale Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeug-Standort-Kantons mit zum Teil einer eigenen Nummern-Serie) ersetzt. 

 

Heute gibt es für Motorfahrzeuge ausser den Schildern der Kantone und des Militärs noch ein Spezialschilder für die Post und die SBB. Diese haben noch ganz wenige Motorfahrräder, die mit roten Mofa-Nummern (Grösse analog der gelben Mofanummern, oben links das Schweizerkreuz ohne Wappen, rechts Buchstaben PTT, darunter 6-stellige Zahl)  versehen sind ! Dass dabei der Name PTT (Post-Telefon-Telegraf) auf dem Schild steht, verwundert etwas. Aber seinerzeit liess die PTT wohl einen grösseren Vorrat solcher Mofaschilder prägen. Und dieser Vorrat besteht nun halt weit über die Existenz der PTT hinaus. Da es in den letzten Jahren bei der Post und der SBB nur vereinzelt noch neue Mofas gab und somit auch kaum neue Kontrollschilder benötigt werden, verzichtet man auf eine Neuprägung der wenig noch benützten Mofa-Schilder.

 

Per 1.1.2004 wurden die A-Schilder der Bundesverwaltung durch übliche kantonal Motorfahrzeug-Schilder (jeweils Schild des Fahrzeugs-Standort-Kantons mit Nummern aus der laufenden Serie) ersetzt. Es gibt aber noch maximal 30 Fahrzeuge welche ein weisses A-Kontrollschild besitzen. Diese Autos zirkulierten im Ausland mit dem A-Schild. Sie werden von im Ausland akkreditierten Personen benützt. Aus praktischen Gründen verzichtete man auf Schilder- und Fahrzeugausweis-Wechsel. Zudem gibt es auch noch Mofas mit einem gelben PR-Kontrollschild, welche vom Personal der Bundesverwaltung und der bundeseigenen Regie-Betrieben benützt werden.

 


 

Polizei Grenzwacht und Feuerwehren

 

 

 

Die Polizei (Kantons-, Stadt- und Bundes-Polizei) hat an ihren Fahrzeugen üblichen Fahrzeugschilder aus der laufenden Serie ihres Einsatzkantons, also keine speziell gezeichneten Kontrollschilder. Eine Ausnahme gab es früher, da trug teilweise pro Kanton ein Polizeifahrzeug die telefonische Notfallnummer als Schild-Nummer (Polizei-Notruf = Tel-Nr. 117).  In Luzern hatte das Einsatzfahrzeug bei Verkehrsunfällen das Kontrollschild LU 117. Aber das ist heute nicht mehr in jedem Kanton aktuell.. 

 

 

 

Die Feuerwehren der Schweiz haben an ihren Fahrzeugen auch ganz normale zivile Fahrzeug-Kontrollschildnummer ihres Einsatzkantons. Auch hier gab es früher wiederum eine Ausnahme. Die Feuerwehr hat die Notruf-Nummer.Tel. 118 und pro Kanton trug ein Feuerwehrfahrzeug diese Nummer als Kontrollschild-Nummer (z.B. UR 118). Auch das ist aber heute nicht mehr in jedem Kanton aktuell.

 

 

 

Die Grenzwacht hat an ihren Fahrzeugen ebenfalls ganz normale zivile Motorfahrzeug-Kontrollschilder ihres Einsatz-Kantons.

Die Fahrzeuge der Schweizer Grenzwacht kommen überdies auch im Fürstentum Liechtenstein zum Einsatz, da gemäss Zollunion von 1923 die Schweiz die Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich sichert und die Schweizer Grenzwacht im Landesinnern von Liechtenstein auch mobile Patrouillen ausführt.

 

 

 

 

Auch die Militärpolizei benützt für ihre Fahrzeuge ganz normale Militär-Fahrzeug-Kontrollschilder.

 

 

 



 

 

Motorrad-Kontrollschilder

 

                                                                                                                                         

Motorrad-Kontroll-Schilder    (ohne Rücksicht auf den  Zylinderinhalt, sogar für das Velo-Solex) gab es ab 1933 pro Fahrzeug zwei, nämlich ein doppelseitiges vorderes (27 cm x 9 cm) und ein hinteres Schild (16 cm x 14,5 cm), welche analog der Schilder für Personenwagen in weiß mit schwarzer Schrift waren. Seit Oktober 1955 gibt es kein vorderes Schild mehr, nur noch das  hochformatige hintere Schild, welches 18 cm x 14 cm misst. Die Motorräder haben eine unabhängige Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1.

 

 

1958 schuf das neue Strassenverkehrsgesetz bei seiner Inkraftsetzung zwei zusätzliche Kategorien für Zweirad-Fahrzeuge, nämlich Kleinmotorräder und Motorfahrräder. Diesen wies es damals auch erstmals separate Nummern-Schilder zu.. 

Im Sommer 2007 gab Zürich als erster Kanton 6-stellige Motorrad-Kontrollschilder heraus. Im Moment wird die Serie ZH 112 000 - ZH 113 000 ausgegeben. Auch der Kanton Bern wird bald mit der Ausgabe von 6-stelligen Motorrad-Schildernummern beginnen. Weil man die Kontrollschild-Grösse weiterhin unverändert lässt, müssen die Zahlen auf dem Motorrad-Kontrollschild etwas dünner und näher beieinander als normal geprägt werden.


 

Quad, Trikes und dreirädrige Motorfahrzeuge gelten trotz mehrrädrigem Aufbau als Motorrad und können mit einem Motorrad-Schild gefahren  werden. Es besteht aber keine Helmtrag- und Gurtentrag-Pflicht


 

. Motorschlitten, d.h. motorradähnliche Fahrzeuge mit   Raupenantrieb, gelten wegen des Raupenantriebs als Ausnahmefahrzeug und tragen ein hellbraunes Ausnahme-Schild. Das Schild ist in der Grösse analog der weissen  Motorrad-Schilder (18 cm x 14 cm), es wird ebenfalls pro Fahrzeug nur ein hinteres Schild abgegeben und zwar mit einer 5-stelligen Zahl. 



                                                                                                                               Kleinmotorräd-Kontrollschilder

 

Schilder für Kleinmotorräder (für sog. Roller mit max. 45 km/h)   und Leichtmotorfahrzeuge sind gleich groß wie Motorrad-Schilder (18 cm x 14 cm),  aber mit gelbem Grund und schwarzer Schrift. Ebenfalls eine eigene Nummerierung, beginnend mit der Zahl 1.



 

Motorfahrrad-Kontrollschilder

 

Ab 1965 bekamen Motor-Fahrräder, d.h. Mofas,  (unter 50 ccm Zylinderinhalt) eigene Schilder. Diese hatten die gleichen Ausmasse wie die Nummern-Schilder für Fahrräder. Bis 1968 waren sie in vielen Kantonen mit einer weissen Grundfarbe (aber teils in verschiedenfarbige Ziffern und Buchstaben) versehen.

Ob und in welchen Jahren die einzelnen Kantone weisse Mofa-Schilder verwendeten,  ist teilweise unbekannt. Auf alle Fälle gab es Kantone, die schon vor 1969 Mofa-Schilder in gelber Grundfarbe abgegeben hatten.

 

Ab 1969 war die Grundfarbe der Mofa-Schilder gesamtschweizerisch dann immer . gelb. Im Gegensatz zu den Velo-Schildern, die zum Teil jedes Jahr andere Grund-Farben hatten

 

Seit 1978 gibt es spezielle Motorfahrrad-Schilder. Doch   eigentümlicherweise konnte man aber 1978 bis1983 noch wählen zwischen dem neuen Mofa-Schild und dem gelben kleineren Velo-Schild. Erst ab 1984 gelten nun nur noch die Mofa-Schilder. Sie sind kleiner als Kleinmotorrad-Schilder (10 x 14 cm), dafür länglich-hoch, haben einen gelben, reflektierenden Grund und schwarze Schrift. Sie sind ohne Wappen, dafür oben links mit Kantonsbezeichnung.und rechts daneben bis 1983 die eingestanzte Jahrzahl.

Ab 1984 begannen die ersten Kantone, dem Neuhalter nur noch ein Schild . ohne eingestanzte Jahreszahl abzugeben. Auf dieses ist jährlich eine Vignette mit 2-stelliger Jahrzahl oben rechts neben der Kantonsbezeichnung aufzukleben. Allmählich folgten praktisch alle Kantone mit der Abgabe der neuen Schilder. Dies bewirkte, dass nun nicht mehr jedes Jahr ein neues Schild gelöst werden muss. Die Vignetten sind jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Mai des nächsten Jahres gültig. Oben einige Vignetten des Kantons Aargau. 

 

. Der Kanton Wallis gibt als Ausnahme weiterhin die Mofa-Schilder mit eingestanzter Jahreszahl (also ohne Vignetten) ab. Somit ist in diesem Kanton weiterhin jedes Jahr ein neues  Kontroll-Schild zu lösen

 

Die individuelle Halter-Nummer ist je nach Kanton 4- bis 6-stellig, mindestens  beginnend mit der Zahl 1000. Maximal sind je 3 Zahlen auf einer Linie notiert

 

Seit dem 1.4.1994 (mit der Gestaltung eines neuen Mofa-Fahrzeugausweis) werden Mofa-Schilder nicht mehr überall von den kantonalen Motorfahrzeug-Kontrollen/Strassenverkehrs-Ämtern ausgegeben sondern je nach Kantone z.B. durch Poststellen, Gemeindekanzleien, Mofahändler, usw.

 

Elektroroller oder E-Scooter sind Elektrofahrzeuge. Sie können eine Geschwindigkeit von 15-20 km erreichen. Sie sind im  Strassen-Verkehr  als leichte Elektro-Roller zugelassen und den Mofas (mit Erleichterungen) gleichgestellt, benötigen daher ebenfalls eine Mofa-Prüfung und eine Mofa-Nummer. Sie dürfen nur auf der Strasse, aber ohne Helm gefahren werden.



 

Landwirtschafts- und ForstwirtschaftsTraktoren-Kontrollschilder

 

 

Bezüglich der Kontrollschilder für Traktoren ist es sehr schwierig, einen Überblick zu bekommen. Bis 1961 hatte theoretisch jeder Kanton freie Hand, ob er Kontrollschilder und wenn ja in welcher Form und Farbe er diese ausgeben wollte. Zudem sind schriftliche Unterlagen über die Traktoren-Kontrollschilder kaum vorhanden. Es scheint aber, dass der französisch sprechende Tel der Schweiz relativ früh Traktoren-Kontrollschilder ausgab.

  

 

Ab 1933 sind auch für Traktoren, die in der Landwirtschaft und ,     im Forst gebraucht werden, eine Haftpflichtversicherung und für einige Kantone auch Kontroll-Schilder obligatorisch, Diese Schilder waren aber anfänglich bezüglich deren Gestaltung vermutlich nicht in allen Einzelheiten geregelt. Jeder Kanton war bezüglich Form und Farbe des Schildes frei. Im Kanton Waadt hatten zum Beispiel die Kontrollschilder die Kantonsabkürzung und die Jahrzahl ausgestanzt. Dadurch  war das Schild ein Jahr gültig.

 

 Nur mit einer ausgestanzten Register-Nummer und mit der Kantonsabkürzung scheint das Traktoren-Schild  unbegrenzt gültig zu sein. Es ist aber auch denkbar, dass die Farbe des Schildes auf einen Jahrgang hinweist.

 

Später gaben immer mehr Kantone Traktoren-Schilder heraus und man  gestalteten sie nach einem  einheitlichen  Bild. Man führte das Kantonswappen ein und die Schilder waren nun unbefristet, wiesen eine individuelle Nummer aber keine Jahrzahl mehr auf. - Dass es sich bei den Zahlen auf diesen Schildern um individuelle Registrier-Nummern und keine Jahreszahlen handelt geht daraus hervor, dass es bis 1932 nur Konkordanz-Schilder (für Motorfahrzeuge inkl. Motorräder) und überhaupt noch gar keine Traktoren-Schilder gab.

Die Regelung über die Art der Traktorenschilder blieb aber weiterhin uneinheitlich,  einige Kantone gaben .immer noch gar keine Schilder für landwirtschaftliche Fahrzeuge ab, zudem waren bei den übrigen Kantonen deren Format und Farbe bis 1961 nicht einheitlich und gesetzlich vorgeschrieben. Wenigstens übernahm man aber allmählich die Formate der übrigen  Fahrzeug-Kontrollschilder (Personenwagen, Motorrad, Lastwagen, usw.).

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Am 18.7.1961 wurde mit einem Bundesratsbeschluss (BRB) für die ganze Schweiz       pro Landwirtschafts- und Forstwirtschafts-Fahrzeug mit maximal 40 km/h Geschwindigkeit ein einheitlich  hellgrünes Schild mit schwarzer Schrift (ohne Wappen) vorgeschrieben. Diese Vorschriften gelten nur für Fahrzeuge, die auch auf öffentlichem Grund und Boden zum Einsatz kommen.  Die Schilder haben eine länglich im Format 30 cm x 8 cm.. Pro Traktor ist nur ein Schild anzubringen.

 

Es ist  trotz Bundesrats-Beschluss vom 18.7.1961 bis heute so, dass bei den Traktoren-Kontrollschildern in wenigen Kantonen an eigenen Formen und Farben festgehalten wird,  So gab es im Kanton Luzern bis vor rund 10 Jahren noch kreisrunde, grüne Kontrollschilder und in einem Hof im Kanton Schwyz steht heute noch ein Traktor mit einem schwarzen, kürzeren Schild mit Schwyzer-Wappen.


 

gewerbliche Traktor-Schilder

 

Forsttraktor mit Anhänger Gewerblich genutzte Traktoren haben je ein vorderes und ein hinteres weisses Kontrollschild, analog Last- oder Personenwagen.                           


Der Kanton Tessin gab von 1977 bis cirka 1990 als einziger Schweizer Kanton für      landwirtschaftliche  Motorhandkarren anstelle von Fahrradschildern  grüne Mofa-Schilder und für die übrigen Motorhandkarren blaue Mofa-Schilder ab.



 

                                                                                                                          Wunsch-Kontrollschilder

 

Heute gehen immer mehr Kantone dazu über, die  Kontrollschilder mit niedrigen oder auffallenden Zahlen (z.B. LU 15 oder LU 666777) zu versteigern. So lösten gewisse Straßen-Verkehrsämter für 1- bis 3-stellige Auto-Schilder schon mehrere zehntausend Franken! - Es ist nun auch in vielen Kantonen möglich, sich ein Schild (außerhalb der aktuellen Serie) mit einer speziell gewünschten Zahl bis 999 999 (sofern die Zahl frei ist) zuteilen zu lassen, teils gegen eine kleine Gebühr.  


 

echte Sammler-Kontrollschilder

Es ist nicht möglich, für den offiziellen Gebrauch auf dem Motorfahrzeug-Schild anstelle der individuellen Nummer Fantasie-Angaben anzubringen (z.B. Name, Initialen, Ortschaft oder Amateurfunk-Rufzeichen, usw.), im Gegensatz z.B. zur USA, wo auf den Fahrzeug-Schildern solche Phantasie-Angaben anstelle der Nummer seit Jahrzehnten statthaft sind. Man kann aber solche Fahrzeug-Schilder für Sammlerzwecken herstellen lassen.  

                                                                                       

 

                                                                                              

Es gibt teilweise auch die Möglichkeit, für die Schildersammlung von gültigen Motorfahrzeug-Schildern so genannte Sampler herzustellen, die genau den Originalen entsprechen, aber nur Nullen als Zahl aufweisen. So kann der Schilder-Sammler für seine Sammlung Exemplare erhalten, die im Original normalerweise nicht erhältlich sind. Natürlich dürfen solche Schilder niemals am Auto befestigt werden. Nachfolgend einige solcher Sampler-Schilder aus dem Kanton Luzern.           

             

       

        


 

                                                                                                                      unerlaubte Sammler-Kontrollschilder

 

 

Hingegen werden im Ausland echte CH-Motorfahrzeug-Kontrollschilder, aber mit beliebigen Zahlen/Nummern hergestellt, was zu Missbrauch des Motorfahrzeug-Kontroll-Schildes führen kann.

 



Kontroll-Schilder-Eigentum

Das unbefristete Motorfahrzeug-Schild ist auf Lebzeit dem Fahrzeug-Halter zugeteilt (im Gegensatz etwa zu andern Ländern, bei denen das Schild zum Auto gehört). Es darf, da ja das Straßen-Verkehrsamt Eigentümer des Schildes bleibt, normalerweise nicht an Dritte weiter gegeben werden. Das Fahrzeug-Schild kann nur bei Todesfall des Halters, Wegzug aus dem Kanton, usw.,  auf Personen innerhalb der Familie übertragen werden, sonst geht es an das zuständige Verkehrsamt zurück. Einige Kantone (z.B. AG, AI, AR, BE, GL, GR, SG, SH, TG, ZG) lassen eine freie Weitergabe des Schildes an Dritte mittels Verzichtserklärung und zum Teil mit Gebühren zu. - Hingegen müssen in allen Kantonen befristeten Schilder und Zoll-Schilder vom Fahrzeug-Halter nicht ans Verkehrsamt zurückgegeben werden.



 

                                                                                            Zukunft der Motorfahrzeug-Kontrollschilder

 

Nachdem z.B. der Kanton Zürich wegen der grossen Anzahl von immatrikulierten Motorfahrzeugen bald einmal keine Nummern-Reserven bei den Kontrollschildern mehr hat, denkt man bei der ASTRA (zuständiges Bundesamt in Bern) über ein neu gestaltetes Motorfahrzeug-Kontrollschild nach. Dabei sind 3 Varianten aktuell, nämlich ...wie die EU ohne Kantonswappen oder eine Zahlen/Buchstaben-Kombination oder kleinere Ziffern. Wobei beim Volk eine Variante mit Wappen wohl den Vorrang hätte. - Bei den Motorrad-Kontrollschildern hat man ja bei den 6-stelligen Nummern, bei üblicher Kontrollschild-Dimension, auch die Zahlen etwas schmäler und die Abstände zwischen den Zahlen leicht verkürzt geprägt.



 

Fahrrad-Kontrollschilder

 

Metallpostkarte Howe Fahrrad

 

Welcher Kanton zuerst für Fahrräder Kontrollschilder vorschrieb, ist unbekannt. Sicher ist aber, dass es ab ca. 1890 das erste kantonale Obligatorium für Fahrrad-Schilder gab. Die  Inkraftsetzung der entsprechenden Vorschriften varierte je nach Kanton. Im Kanton Luzern war dies gemäß der Verordnung über das Fahren mit Velocipedes ab 1892, im Kanton Basel-Stadt ab 1894, im Kanton Zürich ab 1902, im Kanton Bern 1904, zu letzt im Kanton Jura 1979 bei der Kantons-Gründung.

Die Kantone waren in der Gestaltung des Veloschildes absolut frei, das Material war aber anfänglich generell aus Eisenblech. Weil ausgestanzte Zahlen und Wappen darauf waren, nietete man zur Verstärkung des Schildes eine zweiten Eisenplatte hinten darauf. Später benutzte man kürzere Zeit Email und ab ca. 1920 durchwegs Alu. Die Abgabe der Schilder erfolgte immer durch die Polizei-Posten.

Anfänglich wurden die Velo-Schilder von den Kantonen unbefristet abgegeben, nur mit individueller Nummer und dem Kantonswappen darauf (ohne die Jahreszahl).

 

 

Am 1.1.1906 beschlossen die französisch sprechenden Kantone, ihre Fahrradschilder einheitlich zu gestalten. Und zwar in einer gewölbten Form, mit ausgestanzten Zahlen. Anfänglich waren die Bleche rot gefärbt. Um die Schilder kantonal unterscheiden zu können, wurden folgende Nummern-Serien zugewiesen: dem Kanton Genf  1 - 25 000, Waadt 25 001 - 50 000, Neuenburg 50 001 - 70 000, Freiburg 70 001 - 85 000, Wallis 85 001 und darüber. Der Preis pro Schild betrug anfänglich 5 Franken.                                                                                                    

Später wurden im den Westschweizer Kantonen  (Genf, Waadt,   Neuenburg, Freiburg, Wallis) die Schilder jedes Jahr in einer andere Form aber weiterhin mit einer ausgestanzte individuelle Nummern ausgegeben, wie anhin aber ohne Kantons-Kennzeichnung, 

 

Kurz nach 1910 begannen einige Kantone, jedes Jahr ein neues Schild jeweils in anderer Form mit  Registrier-Nummer und teilweise mit Kantons-Wappen darauf abzugeben. Der Kanton Luzern prägte nebst der Register-Nummer und dem Kantonswappen 1912 auch erstmals die Jahrzahl auf das Fahrrad-Schild. Andere Kantone prägten Jahrzahl und Kantonswappen schon früher oder teilweise auch viel später auf die Fahrrad-Schilder. Bis 1932 war ein so genanntes nummeriertes Kontrollschild als Veloschild vorgeschrieben (Art. 58 des Konkordats über eine einheitliche Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern vom 7.4.1914)...

                 

 

Ab 1933 fielen mit dem neuen Motorfahrzeug-Gesetz (Art 32 MFG) die Veloschildes mit den grossen individuellen Nummern weg. Die Kantone gaben nun nur noch so genannte Kontroll-Zeichen mit grosser, aktueller Jahreszahl ab um die visuelle Kontrolle über die Bezahlung der Velogebühr und -Steuer zu haben. Die Gegner der nummerierten Schilder erklärten damals nämlich, sie wollten nicht als "nummerierte Eidgenossen" gelten. .Die individuelle Nummer, die den Halter auswies, wurde nur noch ganz klein ob oder unterhalb der Jahrzahl beim Schild eingestanzt.

  Velonummer OW 1939  Velonummer OW 1940    Velonummer OW 1943              Velonummer SG 46               

                                                                                

 

Einige französisch sprechenden Kantone gaben nach 1933 Schilder mit gross    ausgestanzten Jahreszahlen ab, wobei die individuelle Nummer des Halters unter oder ob der Jahrzahl eingestanzt war.

 

Ab 1933 gab der Kanton Solothurn Velo-Schilder in kreisrunder . Form ab. Ebenso der Kanton Schaffhausen .. im Jahre 1944. Im Jahre 1946 war das Veloschild oval.

 

 

Ab ca.1935 hatten einige Kantone (z.B Kanton Waadt und der Kanton Bern ) über viele Jahre  spezielle Fahrrad-Schilder ausgegeben, und zwar teils in verschiedenster Form, jedes Jahr in einer neuen Farbe. Die Schilder waren mit einem Metallband versehen, damit konnte das Schild horizontal an die Lenkstange befestigt werden. Das Schild enthielt das Kantons-Wappen, das Gültigkeitsjahr und eine individuelle Nummern. Der Kanton Waadt gab noch 1953 solche Velo-Schilder heraus.

 

 

Ab ca. 1945 begannen vereinzelte Kantone einheitliche Schilder ab zu geben. Teils zu oberst individuelle Nummer eingestanzt, dann darunter erhoben oder vertieft die Kantonsabkürzung und zu unterst die letzen beiden Ziffern der Jahreszahl. Es gab auch Kantone, die verwendeten reflektierende Farbe.

Es gab einige wenige Kantone, die schrieben auf dem Fahrrad-Schild die  Jahrzahl und/oder den Kantonsnamen voll aus

 

 

Ab ca. 1950 gaben vorerst nur einzelne Kantone genormte  Velonummer LU 1955  Veloschild heraus. Das schmale, hohe Schild hatte oben die Kantons-Abkürzung und darunter die 2-stellige Jahreszahl erhoben eingeprägt. Der alu-farbigen Streifen mit eingestanzter Kontrollnummer war zuerst zu oberst, später ganz unten auf dem Schild. Jeder Kanton konnte selbst eine Grundfarbe für das Schild und die Farbe für die Kantonsabkürzung und die Zahl wählen. Allmählich übernahmen dann alle Kantone dieses Schild-Format.

 

Seit 1965 gab es pro Kanton und Jahr jeweils zwei Schilde, die sich in   Form und Darstellung, nicht aber in der Grundfarbe, gleich waren. Eines galt für die Velos, das andere für die Motorfahrräder. Dasjenige für Motorfahrräder war anfänglich in den meisten Kantonen in weisser, später in gelber Grundfarbe.

 

Ab dem Jahre 1978 hatten alle Fahrrad-Schilder generell eine rote Grundfarbe, die  Zahlen und Buchstaben waren aber je nach Kanton und dem Jahrgang mit einer individuellen Farbe versehen.

Im Jahre 1988 wurden von den Kantonen letztmals metallene Fahrrad-Schilder in einer roter Grundfarbe herausgegeben. Weil  die Materialkosten zu gross und die Schildergebühren zu tief waren, das Verhältnis Aufwand zu Ertrag nicht mehr stimmte, stellte man die Schilder-Produktion ein.

 

Es scheint, dass pro Jahr nicht immer nur ein Hersteller die Fahrrad-Schilder fabrizierte. Oder aber derselbe Hersteller nicht immer die gleichen Präge-Vorlagen verwendete.

 

Seifiguret 1989 werden für die Fahrräder keine Metall-Schilder mehr abgegeben sondern nur noch selbstklebende Velo-Vignetten (aus plastifiziertem Papier). Diese klebt man hinten auf den Fahrrad-Rahmen oder auf ein spezielles Alu-Schild im Format des ehemaligen Fahrrad-Schildes (in rot). Auf den Vignetten (Ausmass 2 cm x 4 cm)  waren 1989 die Kantonsabkürzung, die Seriennummer und das Geltungsjahr. aufgedruckt.

Seit 1.1.1990 haben die Velo-Vignetten auf weissem Grund schwarzen Zahlen. Auf der linken Seite sind drei untereinandergestellte Zahlengruppen,  auf der rechten Seite die letzten beiden Ziffern einer Jahreszahl. Die Vignetten sind jeweils bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig.

"a" Die dreistellige Versicherungsnummer bezeichnet die Art der Versicherung. Die ersten zwei Zahlen des Codes werden vom eidgenössischen  Verkehrs-Departement (UVEK) den Versicherungsgesellschaften zugeteilt. Fahrräder der Kantone haben die Ziffern "00".  Die dritte Ziffer  bezeichnet die Art  der  Versicherung. Dabei bedeutet "1" = kant. Haftpflichtversicherung, "2", "3", "3", "4" oder "5" sind für  Verbandsversicherungen, "6" für  Einzelversicherungen und "0" sind für Fahrräder der Kantone mit Eigenversicherung.

"b" Die zweistelligen Ziffern bedeuten die ausgebenden Kantone, z.B. Zürich 01, Bern 02, Luzern 03, Uri 04, Schwyz 05, Jura 26, usw..

"c" Jeder Vignettenausgeber hat diese mit einer fortlaufenden, individuellen Nummer zu versehen. Und zwar pro Kanton

"d" Die zweistellige Jahrzahl ist bezeichnend für das Geltungsjahr der Vignette; die Vignette ist jeweils bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig.

 


 

Leichte Motorfahrräder sind seit 3.7.2002 als einplätzige, einspurige Fahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (bis 25 km/h) und einer maximalen  Nennleistung von 0,25 kW zugelassen .Sie benötigen weder Fahrzeugausweis noch Kontrollschilder, lediglich eine Velovignette. Ein Führerausweis (ausgenommen 14 - 16jährige Lenker) ist seit 1.4.2003 ebenfalls nicht erforderlich.

 

Batteriebetriebene vierrädrige Behinderten-Elektrofahrzeuge mit max. 10 km/h sind führerscheinfrei und können analog einem Fahrrad mit einer Velo-Vignette versehen werden.

 



Fahrrad-Kontrollschilder im Fürstentum Liechtenstein

 

Das Fürstliche Wappen von Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein hatte bezüglich Fahrrad-Kontrollschilder analoge Vorschriften wie die Schweiz. Hier zwei ehemalige und ein neues  Fahrrad-Schild aus dem Fürstentum Liechtenstein. Letzteres trägt je nach Ort wo es eingelöst wurde die Postleitzahl der entsprechenden Ortschaft, dafür keine Jahrzahl. Es ist auch möglich, das Fahrrad an Stelle eines Schildes mit einer Velovignette zu versehen (die jedoch nicht jedes Jahr neu gelöst werden muss).



 

Fahrrad-Anhänger-Kontrollschilder

 

Für Veloanhänger verlangten gewisse Kantone einige Zeit lang Kontrollschilder . So gab Solothurn ovale, längliche Schilder in roter Grundfarbe ab. Und 1962 bis 1967 soll es in Luzern grüne Velo-Kontroll-Schilder mit schwarzen Zahlen gegeben haben.

 

Im Kanton Tessin wurden über mehrere Jahre grüne Veloschilder für landw. Anhänger und   blaue Velo-Schilder für normale Velo-Anhänger abgegeben.



 

Militär-Fahrrad-Kontrollschilder 1905 - 1961

 

1891 schuf das Militär eine eigenen Radfahrer-Abteilung,  wobei die Detachements anfänglich maximal aus 15 Mann bestanden. Man achtete dabei, dass diese Männer einem zivilen Veloclub angehörten und ein eigenes Velo besass. Sie mussten gewisse dienstliche Arbeiten mit ihren Fahrrädern erfüllen. Dazu bekamen sie während der Dienstzeit Lampen und Rücklichter und mussten diese montieren und nach Dienstende wieder zurückgeben. Armee-Veloschilder gab es damals noch keine, die Fahrräder waren mit der kantonalen Velo-Nummer des Fahrrad-Halters ausgerüstet.

 

1905 bekam dann die Armee eigene  Velos Velonummer Militär C (Hersteller Condor SA, Courvaifre, Typ MO 05) und spezielle Fahrrad-Schilder. Von 1905 - 1961 waren diese relativ gross, 6-eckig und mit einem Schweizer-Kreuz sowie teilweise mit einem Buchstaben (A - E) plus einer individuellen Nummer versehen. Buchstaben und Zahlen geben somit das Ausgabedatum und die Serie der  Rahmennummer des Velos an.

 

1905 - 1932 =  Schweizerkreuz ohne Buchstaben  + 4 Zahlen (Velo - Rahmennummer 1 -  9999) .

1932 - 1941  = Schweizerkreuz mit Buchstaben A + 4 Zahlen (Rahmennummern 10000 - 19999)                    

1941 - 1945  =  Schweizerkreuz mit Buchstaben B + 4 Zahlen (Rahmennummern 20000 - 29999)           

1945 - 1951  =  Schweizerkreuz mit Buchstaben C + 4 Zahlen (Rahmennummern 30000 - 39999)                               

1951 - 1958  =  Schweizerkreuz mit Buchstaben D + 4 Zahlen (Rahmennummern 40000 - 49999)           

1958 - 1961  =  Schweizerkreuz mit Buchstaben E + 4 Zahlen (Rahmennummern 50000 - 59999)

Die Schilder mit dem Buchstaben E sind vermutlich nur in äusserst geringer Menge ausgegeben worden. Es sind einige wenige Exemplare bekannt


 

                                                                                                                      Velo-Schilder des Bundes 1961 - 2003   

                                                                                                                           

Von 1961 - 2003 gab es die roten Velo-Schilder des Bundes, und zwar im Format (8cm x 5cm) wie die ehemaligen kantonalen Velo-Schilder, mit weissem erhobenen Kreuz, darunter die erhoben geprägten weissen Buchstaben M, MV, PR oder ZD  und unten einem 2 cm dicken alu-farbigen Balken mit eingestanzter 4- oder 5-stelliger Kontroll-Nummer

 

M-Schilder mit einer individuellen 4- oder 5-stelligen Zahl gehören den Bundesangestellten von Zeughäusern, Armee-Motorfahrzeug-Parks, Military-Shops, usw.

M-Schilder (Militär) mit der Ziffer 1001 gehörten zu Ordonanz-Velos der nun aufgelösten Radfahrer-Einheiten.

M-Schilder mit der Nummer 2001 waren die Velos der übrigen Truppen (Corps-Material). 

M-Schilder mit der Nummer 3001 waren  Leih-Fahrräder und Instruktions-Velos sowie solche der Rad-Depots Bulle, Kriens und Rapperswil/SG.  

MV-Schilder mit der Ziffer 4001 gehörten den Dienstabteilungen der Militärverwaltung.

MV-Schilder mit der Nummer 5001 gehörten dem Festungswach-Corps.

Ca. 1990 wurden die Nummern MV 4001 und MV 5001 zusammen gelegt und sowohl für die Militärverwaltung wie auch des Festungswach-Corps nur noch Schilder-Nummern ab MV 4001 (mit fortlaufenden Nummern) ausgegeben.

Rote Schilder mit dem Buchstaben PR (Privat-Regie) gehören zu Regie-Betrieben des Bundes und der Bundesstellen, die keine eigenen Kontrollschilder haben.

 

 Rote Schilder mit den Buchstaben  ZD (Zoll-Dienst) gehören der schweizerischen Zollverwaltung


 

Velo-Schilder des Bundes ab 2003

Seit 2003 gibt es nur noch die roten Velo-Schilder (nun 5-stelliger Kontrollzahl) für die Militärverwaltung (M), die Regie-Betriebe und die Bundesverwaltungen ohne eigene Kennzeichen (PR) sowie auch für den  Zollverwaltung (ZD). Doch insbesondere beim Zoll ist es sehr fraglich, ob überhaupt noch Fahrräder zum Einsatz kommen.


 

Die Militär-Fahrräder hatten immer noch zusätzlich oben beim Gepäckträger EUR_CH_Milit_MC_Old.jpg ein rechteckiges Nummern-Schild in grau mit weisser Nummer und oben ein Schweizerkreuz  Das Schild galt als individuelle Registriernummer. Diese hatte keinen Zusammenhang mit der Rahmennummer des Fahrrades.



 

Velo-Schilder der ehemalige PTT-Betriebe und der heutigen Post

 

Die Bundes-Betriebe (Post, Telefon, Telegraph) hatten schon immer  für ihre Velos und Mofas eigene Fahrzeug - Schilder.

 

PTT Fahrrad-Nummer für Post-Zustelldienst (ca. 1931 - 1937)

 

PTT-Fahrrad-Nummer für den Post-Zustelldienst 1980 - 2003

 

Anfänglich hatten die alten PTT-Veloschilder zu oberst eingemittet das Schweizerkreuz, darunter die Buchstaben PTT. Unten links neben der individuellen Nummer im silbernen Streifen eine ein- oder zwei-stellige Zahl, welche auf die zuständige Kreispost-Direktion hin wies.   -    Die damaligen Kreispost-Direktionen hatten die folgenden Nummern: :               1 = Genf      2 = Lausanne     3 = Bern      4 = Neuenburg     5 = Basel     6 = Aarau     7 = Luzern     8 = Zürich      9 = St. Gallen     10 = Chur     11 = Bellinzona 

 

 

Als die Kreispost-Direktionen 1998 aufgehoben wurden, blieb auf dem silbernen Streifen der Velo-Schilder nur noch die individuelle Nummer. Von diesen  PTT-Schildern sind immer noch einige Exemplare an alten Postvelos vorhanden.

Schilder mit den Nummern PTT 11000 - PTT 11978 gehörten 1987 -2002 zu den Elektromotor-Fourgons Harbilt, wobei heute noch vereinzelt solche Schilder existieren. Velo-Schilder mit den Nummern PTT 8 0224 - PTT 8 0422 waren 1991 - 2003  an den Post-Velos

    

 

Heute haben die Velos der Post immer noch ein separates Kontroll-Schild. Die wenigen alten Velos tragen noch immer das alte PTT-Zeichen. Aber alle neuen Fahrräder werden nun mit einem neuen Velo-Kennzeichen (8 cm x 5 cm und dem Buchstaben "P") versehen. Der obere Teil des heutigen P-Velo-Schildes (6cm hoch) ist in rot reflektierender Farbe. Das weisse Schweizerkreuz hat Balkenlängen von 2,3 cm x 1,8 cm Der untere nicht reflektierende  Teil des Schildes (2 cm hoch) hat entweder auf schwarz/grau eine schwarze Kontrollnummer erhaben eingepresst oder auf alu-farbigem Grund eine farblose Zahl  eingeprägt.

 

Handwagen des Postbetriebes waren ebenfalls mit einem Kontrollschild versehen.

 



 

Velo-Diebstahl-Versicherung-Kennzeichen

 

Früher gab die Velo-Wache AG in Küsnacht/ZH (Versicherung) eigene Schilder     heraus. Sie galten als Nachweis, dass das Velo gegen Diebstahl bei der Velo-Wache versichert war.

 

Daneben gab es noch eine zweite Velo-Bewachungs-Gesellschaft, die Schilder abgab. Die Identität der Gesellschaft ist aber leider bis heute unbekannt.

 



 

Schiffs-Kontrollschilder

 

Schlussendlich sind auch noch für die meisten Schiffe  (mit oder ohne Motor) auf den Schweizer Gewässern Kontrollschilder vorgeschrieben und zwar müssen diese normalerweise links und rechts am Bug (backbord, steuerbord)  befestigt werden. 

 

Auf Binnen-Seen hat die Privat-Schaff-Fahrt normalerweise Kunststoff-Kontrollschilder mit weissem Grund und links in  schwarz die Kantonsabkürzung, in der Mitte einen kleinen Anker und rechts davon die Kontrollnummer. Sie werden beidseits am Schiffsbug angeklebt.

Auf Seen, an die mehrere Länder stossen,  haben die Schiffs-Kontrollschilder  zum Teil. Schweizer- und Kantons-Wappen.. Befristete Schilder  haben hingegen keine Wappen, die Zahlen und Buchstaben sind in rot. Zwischen Kantonsbezeichnung und individueller Nummer ist ebenfalls ein Anker

 

Im Kanton. Schwyz werden weiterhin noch Schiffs-Kontrollschilder verwendet, die nur aus einzelnen Kunststoff-Buchstaben und -Zahlen bestehen und so vorne am Bug auf den Bootskörper geklebt werden..

In der guten alten Zeit der teuren Holzboote wurden die einzelnen Messing-Zahlen und -Buchstaben als Kennzeichnung  vorne beidseitig auf den edlen Holz-Bootskörper geschraubt, aber das ist längst vorbei.

Ob es sich hier um ein (früheres ?) Schild für ein Schiff auf internationalen Gewässern des Kanton Tessin handelt, ist unbekannt.

 

 

Zudem gibt es für die wenigen Armee-Schiffen auf den Schweizer Seen und Gewässern spezielle M-Schilder. Die Schiffs-Kontrollschilder müssen backbord- und steuerbord-seits am Bug befestigt werden.

 

 

 

Es gibt auf unseren Gewässern auch Schiffe des Bundes, die teilweise weiterhin mit einem A-Kontroll-Schild versehen sind, z.B. Schiffe der Oberzoll-Direktion, der eidgenössischen Sportschule Magglingen, usw. Dies obwohl ja vor einigen Jahren bekanntlich die Motorfahrzeuge des Bundes von den A-Kontrollschildern zu den kantonalen Kontrollschildern wechselten



 

                                                                                                                            Die 26 Kantone der Schweiz

 

Und hier noch die Abbildung aller 26 Kantons-Wappen, wie sie auf den Fahrzeug-Schildern nebst den offiziellen Kantonsabkürzungen verwendet werden:

         = Zürich = ZH                                  = Bern = BE                             = Luzern = LU                            = Uri = UR                           = Schwyz = SZ

         = Obwalden = OW                          = Nidwalden = NW                   = Glarus = GL                            = Zug = ZG                         = Freiburg = FR

        = Solothurn = SO                             = Basel-Stadt = BS                   = Basel-Land = BL                     = Schaffhausen = SH           = Appenzell-Innerrhoden = AI

         = Appenzell-Ausserrhoden = AR      = St. Gallen = SG                      = Graubünden = GR                   = Aargau = AG                   = Thurgau = TG

    = Tessin = TI                = Waadt = VD                      = Wallis = VS                       = Neuenburg = NE                    = Genf = GE                   = Jura = JU



 

SCHWEIZ / SUISSE /  SWITZERLAND  SVIZZERA =  CH  =  Confoederatio Helvetica



 

 

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